Niederlage für Merz und von der Leyen: EU‑Parlament lehnt Chatkontrolle erneut ab

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(David Berger) Das Parlament hat die Chatkontrolle abgelehnt…“ freut sich Martin Sonneborn gerade auf X. Tatsächlich ist der umstrittene Vorstoß zur sogenannten „Chatkontrolle“  im Europäischen Parlament erneut gescheitert. Am heutigen Donnerstag (26. März 2026) blieb ein frischer Versuch, die bisherige Ablehnung des Parlaments rückgängig zu machen, ohne Erfolg.

Die Abgeordneten folgten damit dem klaren Nein aus einer früheren Abstimmung und wiesen den Vorschlag der Europäischen Kommission zurück, der auf eine Verlängerung beziehungsweise Neubewilligung der Chat‑Kontrollregeln abzielte.

Hinter dem Vorhaben steht ein Gesetzesimpuls der EU‑Behörden zur angeblichen Bekämpfung von kindlicher sexueller Ausbeutung im Netz. Dieser sollte große Plattform‑ und Kommunikationsdienste verpflichten, private Chats und Nachrichten nach entsprechenden Inhalten zu durchsuchen – oft bezeichnet als „Chatkontrolle“. Kritiker sehen in solchen technischen Maßnahmen jedoch einen massiven Eingriff in das Brief‑ und Kommunikationsgeheimnis.

Im Parlament hatte eine Mehrheit bereits zuvor deutlich gemacht, dass sie den Vorschlag in seiner bisherigen Form ablehnt. Das Abgeordnetenhaus forderte die Kommission auf, den Entwurf zurückzuziehen, anstatt ihn über wiederholte Abstimmungen erneut ins Rennen zu bringen. Doch Teile des EU‑Apparats versuchten offenbar, genau das zu erreichen – indem sie das Nein des Parlaments „weichklopfen“ wollten. Dieser neue Anlauf ist nun gescheitert.

Allumfassender Scan privater Kommunikation geplant

Der Streit über die Chatkontrolle dauert jedoch an: Während das Parlament gegen einen allumfassenden Scan privater Kommunikation votiert, drücken Teile des Rates und der Kommission weiter auf eine stärkere Regulierung. Vor allem die Regierungen der Mitgliedstaaten hatten im Vorfeld bereits mehrfach verschiedene Positionen zur Chatkontrolle erarbeitet, teils mit dem Hinweis auf den Schutz von Kindern im Internet.

Die Ablehnung im Parlament wird von Befürwortern der Bürgerrechte als wichtiger Erfolg für Datenschutz und Privatsphäre gefeiert. Gegner warnen, die geplanten Maßnahmen hätten technische Schwächen und könnten die Ende‑zu‑Ende‑Verschlüsselung untergraben – ohne erwiesene Wirkung gegen Missbrauch.

Das Abstimmungsergebnis ist auch eine erneute Niederlage für Bundeskanzler Friedrich Merz. Der hatte gestern noch im Bundestag für die Chatkontrolle bzw. CSA-Verordnung der EU ausgesprochen. Er plädierte dafür mit JA abzustimmen und behauptete, es ginge dabei bloß um Schutz für Kinder. Dass Kinder für unserem Grundgesetz widerstrebende Machtinteressen instrumentalisiert und so auf ganz perfide Weise missbraucht werden, wenn es um die Überwachung der Bürger geht, hat eine lange, von von der Leyen vor vielen Jahren begründete Tradition.

Zensursula und die Kinderpornos

Mit dem scheinheiligen Vorwand gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen zu wollen, nahmen die Anfänge der totalen Überwachung des Internets ihren Lauf. Eine Schlüsselrolle spielte dabei Ursula von der Leyen, die von da an den Namen Zensursula bekam. Bereits damals sprachen Fachleute von einem Schaugefecht. Und behielten Recht: Das Interesse der Zensursula und der Ihren an Kinderpornographie und dem Leid der Opfer erlosch sehr schnell, der Tabubruch mit dem Tabu war freilich nützlich, um die Überwachung des Bürgers in fast allen Bereichen der virtuellen Kommunikation bis in den letzten Winkel hin auszuweiten. Das NetzDG von Heiko Maas zeigt sehr deutlich, dass man ganz anderen Dingen interessiert war als an dem Leid der Kinder.

Man kann Ursula von der Leyen freilich nicht absprechen, dass sie eine gewisse Erfahrung dabei hat, wie man vor Behörden seine krummen Dinger im Internet verbirgt bzw. schnell verschwinden lässt, wenn die Polizei vor der Türe steht. Die sonst so vornehm wirkende Dame hat sowohl als Bundesverteidigungsministerin als auch als EU-Kommissionspräsidentin sie möglicherweise belastende SMS verschwinden lassen.

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