„Sie haben eine Jungkommunistin, eine überzeugte Jungkommunistin zur Kanzlerin gewählt. Ist Ihnen das überhaupt klar? Denn Frau Merkel war FDJ-Funktionärin für Propaganda und Agitation.“ (Oskar Lafontaine, 2008)
(David Berger) Im Streit um mögliche Stasi-Unterlagen zur früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des Bürgerrechtlers und Gewerkschaftsvorsitzenden Marcel Luthe abgewiesen. Luthe hatte Einsicht in alle im Bundesarchiv vorhandenen Unterlagen zu Merkels DDR-Zeit beantragt, um sie für ein Forschungsprojekt auszuwerten.
Nach einer rund zweistündigen mündlichen Verhandlung entschied das Gericht, dass kein Anspruch auf Herausgabe entsprechender Dokumente nach dem Stasi-Unterlagengesetz bestehe. Die Richter argumentierten, es gebe keine belastbaren Hinweise darauf, dass Merkel eine „Begünstigte“ des Ministeriums für Staatssicherheit gewesen sei. Zudem sei sie vor 1990 keine „Person der Zeitgeschichte“ gewesen, deren Akten unter erleichterten Bedingungen zugänglich wären. Auch habe Merkel einer Veröffentlichung nicht zugestimmt.
Die Kammer wies daher die Klage ab und verpflichtete Luthe, die bislang entstandenen Prozesskosten von rund 20.000 Euro zu tragen.
Fragen zu DDR-Zeit Merkels
In der Verhandlung standen mehrere mögliche Komplexe im Mittelpunkt. Diskutiert wurde unter anderem, warum die junge Physikerin nach einer Polenreise mit verbotenen Solidarność-Materialien beim DDR-Zoll entdeckt wurde, ohne dass dies Konsequenzen gehabt habe. In vergleichbaren Fällen seien häufig Sanktionen verhängt worden.
Außerdem ging es um Merkels Tätigkeit am Zentralinstitut für Physikalische Chemie der Akademie der Wissenschaften, wo sie FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda gewesen sein soll. Während die Klägerseite darin eine politisch herausgehobene Funktion sah, ordnete das Gericht diese Position als eher niedrig in der Hierarchie ein.
Schließlich spielte die Frage eine Rolle, ob Merkel bereits Anfang 1990 – etwa als Sprecherin der DDR-Partei Demokratischer Aufbruch – als Person der Zeitgeschichte gegolten haben könnte. Der Vorsitzende Richter bezeichnete sie rückblickend als „seinerzeit kleines Licht“.
Luthe: Urteil „mehr als überraschend“
Luthe zeigte sich nach der Entscheidung irritiert. „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung mehr als überraschend, zumal auch die Beklagte im Termin einräumen musste, dass Frau Merkel auch schon zu DDR-Zeiten Person der Zeitgeschichte war“, erklärte Luthe.
Er verwies zudem auf den ungewöhnlichen Ablauf des Verfahrens: „In einem Verfahren, in dem der Vorsitzende Richter zwei Mal ausgewechselt wurde – zuletzt zwei Tage vor dem Termin – kann es eben auch Überraschungen geben.“
Besonders gespannt sei er auf die schriftliche Urteilsbegründung. „Auf die schriftliche Urteilsbegründung bin ich sehr gespannt, insbesondere auf die Ausführungen dazu, wie man nicht ‘Begünstigter’ gewesen sein kann, wenn man unsanktioniert mit Solidarnosc-Material durch die Gegend lief.“
„Das Volk würde rausfinden, in was für einer Art Staat es lebt“
Gleichzeitig betonte Luthe, er halte Spekulationen über eine Zusammenarbeit Merkels mit der Staatssicherheit nicht für plausibel. „Die These, Frau Merkel sei IM gewesen, teile ich in der Tat nicht. Dafür stand sie zu sehr über dem Alltag der DDR, quasi wie ein großer Bruder.“
Der Kläger kündigte an, juristisch weiter vorzugehen und auch neue Forschungsanträge zu stellen. „Neben allen Rechtsmitteln werde ich auch mit neuen Forschungsanträgen an dem Thema dranbleiben.“
Sollte das Urteil Bestand haben, könnte der Fall dennoch weiter die Gerichte beschäftigen. Luthe hat bereits angekündigt, notfalls bis in die nächste Instanz zu gehen. Gleichzeitig rief er mögliche Zeitzeugen zur Mithilfe auf: Hinweise zu weiteren Forschungsfragen nehme er weiterhin entgegen.
Markus Krall vermutet: „Da man uns die Stasi-Akte der Merkel vorenthält, können wir davon ausgehen, dass das was drinsteht „Staatswohl-gefährdend“ wäre. Mit anderen Worten: Das Volk würde rausfinden, in was für einer Art Staat es lebt. Und das könnte die ultimative Delegitimation sein. Wäre es anders, dürften wir die Akte längst alle lesen.“
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