
Die für 18 Uhr auf dem Alexanderplatz angemeldete Pro-Palästina-Demonstration wurde soeben von der Polizei verboten. Der Grund: Die Veranstaltung drohte zu einem als Demo getarnten Triumphmarsch der Hamas-Terroristen und ihrer Anhänger zu werden. Insider befürchten eine „unruhige Nacht“ für Berlin.
Auf X gibt die Berliner Polizei bekannt: „Die angezeigte Kundgebung am Alexanderplatz wurde von der Versammlungsbehörde verboten, da bereits ein Aufruf in den sozialen Medien für den Alexanderplatz zur Einleitung eines Strafermittlungsverfahrens geführt hat und eine Vermischung nicht ausgeschlossen werden kann. Auf Grund der Erfahrungen der letzten Tage muss diesbezüglich von einem unfriedlichen Verlauf ausgegangen werden. Alternative Versammlungsanzeigen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Protesten werden in diesem Zusammenhang als Ersatzveranstaltungen für den heutigen Tag grundsätzlich verboten. Unsere Kräfte sind im Einsatz, um das Verbot durchzusetzen.“
Berlin als linke Hamas-Hochburg
Anlass des Strafermittlungsverfahrens war ein in den sozialen Netzwerken kursierenden Aufruf in den sozialen Netzwerken, das grafisch eindeutig auf die Paraglider-Terroristen des 07.10.2023 am Nova Festival in Israel anspielte. Der Ankündigungstext der Demo war durchgehend geprägt von Hamas-Narrativen, die den größten Massenmord an Juden seit der Shoah verherrlichten.
Tatsächlich war Berlin kurz davor, vor aller Welt eine Machtdemonstration der Terrororganisation auf seinen Straßen zuzulassen. Kritiker riefen seit Tagen dazu auf, diese Aktion zu stoppen und so das fatale Signal zu vermeiden, dass der Terror vom 7. Oktober in Berlin öffentlich gefeiert werden darf.
Polizei kündigt hartes Durchgreifen an
Bereits heute Morgen war es angesichts des Jahrestags des Terrorangriffs der Hamas zu israelfeindlichen Aktionen von Linken und Hamas-Fans in Berlin gekommen. 17 Personen, die mit der Blockade einer Kreuzung in Friedrichshain die Hamas-Opfer verhöhnen wollten, wurden verhaftet und einem Richter vorgeführt.
Es droht eine klirrende Nacht in Berlin
Viele Berliner denken mit Entsetzen daran zurück, dass heute vor 2 Jahren in Berlin auf der Sonnenallee der Überfall der palästinensischen Hamas auf Israel frenetisch von Muslimen und Linken gefeiert wurde. Die Polizei setzt heute mehr als 1500 Kräfte zusätzlich im Stadtgebiet ein und hat ein konsequentes Durchgreifen angekündigt. Ein Insider gegenüber PP: „…verboten und was dann? Die Leute sind ja da. Das wird eine klirrende Nacht in Berlin. Das hat das Land davon. Wollten nicht viele Städte Palästinenser aufnehmen, damit sie dem Genozid entgehen? Passt doch alles.“ Kurzum: Wir werden uns auf unschöne Bilder einstellen müssen, aber daran haben wir uns ja seit 2015 gewöhnt, als es Merkel angeblich nur darum ging „unschöne Bilder“ an den Grenzen zu vermeiden.
Addendum: Demonstrationsrecht in Gefahr?
Da ich auf diesem Blog immer entschieden für die Grundrechte als Abwehrrecht des Bürgers gegen die Übergriffigkeit des Staates Stellung genommen habe, erlaube ich mir hier Ulrich Vosgerau zu zitieren:
„Richtig ist, daß eine Kundgebung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auch mit Auflagen bedacht oder im Extremfall verboten werden kann; dies jedoch immer nach dem Grundsatz „in dubio pro libertate“ und nie im Sinne der Unterdrückung unerwünschter Meinungen. Seien sie auch noch so abscheulich.
Bemerkenswert ist aber, daß bereits im Grundgesetz die Versammlungsfreiheit nur als Deutschengrundrecht ausgestaltet ist. Schon die Väter und Mütter des GG waren 1949 der Ansicht, es sollten keinesfalls ausländische Konflikte auf deutschem Boden ausgetragen werden. Bereits das Bundesversammlungsgesetz, erst recht die späteren Versammlungsgesetze der Länder, haben sich darüber hinweggesetzt und gewähren jedermann die Versammlungsfreiheit. Das war von Anfang an eine falsche gesetzgeberische Weichenstellung.“ (Quelle)
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