Freispruch: Eine Frau geht spätabends im Harburger Stadtpark spazieren und wird plötzlich von hinten angegriffen und durch drei (!) Bisse ins Gesicht verletzt. Der Angreifer, ein 25-jähriger Afrikaner wird wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung angeklagt. Nach fünf Verhandlungstagen spricht ihn das Landgericht Hamburg frei.
Das 46-jährige Opfer des Raubüberfalles versuchte, den Notruf ihres Handys zu betätigen, doch der Angeklagte entriss ihr das Telefon, mit dem er nach der Tat (einmal mehr) flüchtete.
Ständig „schuldunfähig“
„An der Tat gibt es keinen Zweifel, doch der Afrikaner sei zur Tatzeit wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen, erklärt der Vorsitzende Richter. Die Strafkammer ordnet zugleich die Unterbringung des Eritreers in einem psychiatrischen Krankenhaus an“, berichtet welt.de.
Der „Schuldunfähige“ sei im Alter von 16 Jahren nach Deutschland gekommen. Er beging bereits 2020 und 2021 jeweils im September zwei Sexualdelikte. Beider Verfahren seien eingestellt worden! „Man hätte da auch nachhaken müssen”, kritisierte der Vorsitzende Richter.
Unkontrollierter „Angriffsimpuls“ aufgrund „Übersexualität“
Der 25-Jährige habe eine „Übersexualität” entwickelt und könne einem Angriffsimpuls auf ein Zufallsopfer nicht mehr ausreichend widerstehen, erklärte der Richter. Infolge seiner Erkrankung könne er auch nicht mehr „adäquat” mit Frauen in Beziehung treten. Bornmann verwies auf die drei sexuellen Angriffe und sagte: „Das belegt seine sehr hohe Gefährlichkeit für die Allgemeinheit.”
Die Behandlung auf Kosten der Steuerzahler werde eine Zeit lang dauern und man darf beruhigt sein, dass es nach dem Heilungsvorgang zu keiner weiteren Bereicherung kommen wird. Und wenn doch? No problem, dann ist er eben wieder schuldunfähig.
Beitrag erschien zuerst bei „Unser Mitteleuropa“
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