Dienstag, 17. Juni 2025

Noch mehr „Trusted Flagger“ durch Bundesnetzagentur

Die deutsche Bundesnetzagentur hat offenbar in „Sachen Trusted Flagger“ nun noch einen Gang zugelegt.

Wie es heißt, will man das Vorgehen gegen verbotene Postings auf Social Media stärken. Drei neue Meldestellen sollen nun helfen, Facebook, X oder TikTok Inhalten „Herr zu werden“.

Drei zertifizierte „Trusted Flagger“

Die Bundesnetzagentur hat nun die drei Organisationen HateAid, den Bundesverband Onlinehandel und die Verbraucherzentrale Bundesverband als sogenannte „Trusted Flagger“ zertifiziert. Dies teilte die Bonner Behörde in einer Pressemitteilung mit, wie auch der Spiegel berichtet hatte.

Bei den sogenannten „Trusted Flaggern“ handelt es sich offiziell um Hinweisgeber, die mutmaßlich verbotene Inhalte an Techkonzerne wie Meta melden, klassische Denunzianten möchte man sagen, agierend im gesetzlichen Graubereich. Solch „fragwürdige Hilfsdienste“ nutzen einige Konzerne zwar schon seit Jahren, jedoch wurde das System mit dem »Digital Services Act« (DSA) der EU nun erstmals umfassend „reguliert“. Dieses Gesetz für Onlineplattformen und soziale Netzwerke macht etwa die Vorgabe, dass „Trusted Flagger“ zuvor von einer staatlichen Stelle auf ihre Eignung geprüft werden müssen.

Verpflichtender Tätigkeitsbericht

Der Bundesnetzagentur zu Folge sind die nunmehr zugelassenen „Trusted Flagger“ verpflichtet, einmal im Jahr einen Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen. Dieser muss Informationen über die gemeldeten Beiträge, betroffenen Plattformen wie auch ihre Maßnahmen enthalten.

„Social-Media-Plattformen lassen zu, dass auf ihnen strafbare Inhalte wie Morddrohungen oder antisemitische Volksverhetzung von radikalen Kräften verbreitet werden“, erklärte dazu HateAid-Geschäftsführerin Josephine Balon in einer Pressemitteilung anlässlich der Zertifizierung ihrer Organisation. Die Umsetzung des Digital Services Act sei der Versuch, „unsere Demokratie, die EU-Mitgliedstaaten und jeden einzelnen Nutzenden gegen die Willkür der Tech-Plattformen zu verteidigen“, erklärte Ballon ganz „narrativgetreu“.

Ersterscheinung bei „Unser Mitteleuropa“.

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Ganz aktuell. Urteil vom 12.06.25 des Finanzgerichts Cottbus:

Meine über ein Jahr mit Rechtsanwalt vorbereitete Klage gegen das Finanzamt, das alle Schenkungen (weil Blog rechtspopulistisch und staatskritisch sei) als Einnahmen mit Umsatzsteuer nachversteuert haben will, wurde abgewiesen. Ich überlege nun, ob ich es mir auch noch leisten kann, in Revision zu gehen…

Hier die Hintergründe

PP-Redaktion
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Eigentlich ist PP nach wie vor ein Blog. Dennoch hat sich aufgrund der Größe des Blogs inzwischen eine Gruppe an Mitarbeitern rund um den Blogmacher Dr. David Berger gebildet, die man als eine Art Redaktion von PP bezeichnen kann.

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