Samstag, 22. Februar 2025

AfD-Abgeordneter informiert OSZE wegen staatlicher Manipulation der Bundestagswahl 2025

In der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages, am 30. Januar 2025, wurde die Immunität des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert öffentlichkeitswirksam aufgehoben. Der Abgeordnete hatte im März 2023 ein Bild aus einem Video über eine Gewalttat eines damals 14-jährigen Mädchens öffentlich kommentiert.

Das Video wurde von den Tätern selbst veröffentlicht und millionenfach aufgerufen, also ein zeitgeschichtliches Ereignis, bei dem die Täter kein Recht am Bild haben. Trotzdem erstattete die Mutter der Täterin Anzeige wegen angeblich kunsturheberrechtlichem Recht am Bild.

Bei Minderjährigen müssen aber alle Erziehungsberechtigten binnen drei Monaten nach Bekanntwerden gemeinsam Strafantrag stellen. Der Vater hat dies nicht getan, folglich hätte die Staatsanwaltschaft Oldenburg gar nicht ermitteln dürfen bei einem Antragsdelikt. Doch diese ließ trotzdem, knapp zwei Jahre nach der Strafanzeige, die Immunität des AfD-Abgeordneten aufheben – ausgerechnet mitten im Wahlkampf.

Dazu teilt MdB Martin Sichert mit:

„Es reicht! Ich habe Beschwerde bei den OSZE-Wahlbeobachtern eingelegt wegen staatlicher Manipulation der Bundestagswahl. Durch die Aufhebung meiner Immunität ist sowohl mir als auch meiner Partei, der AfD, mitten im Bundestagswahlkampf Schaden entstanden.

Eine Verletzung des Kunsturheberrechts ist nur dann strafrechtlich relevant, wenn bei einer Minderjährigen beide sorgeberechtigten Elternteile diesen Strafantrag stellen. Das ist hier nicht der Fall. Nur die Mutter hat Anzeige erstattet. Darauf hat mein Anwalt die Staatsanwaltschaft Wochen vor Aufhebung der Immunität explizit hingewiesen. Jetzt – nach Aufhebung meiner Immunität – kommt heraus: Es gibt einen Vater, dieser hat jedoch keine Anzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft hätte also keine Strafverfolgung einleiten dürfen. Es weiß jeder Jurastudent im zweiten Semester, dass der Sachverhalt hinfällig ist, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Doch die zuständige Staatsanwältin ignorierte dies und veranlasste widerrechtlich Strafverfolgung, woraufhin meine Immunität aufgehoben wurde – übrigens gut zwei Jahre nach Veröffentlichung des Videos, ausgerechnet knapp vier Wochen vor der Bundestagswahl!

Bei dem millionenfach viral gegangenen Video, das um einen Kommentar von mir ergänzt wurde, handelt es sich zudem um ein zeitgeschichtliches Ereignis. Hier gibt es kein Recht am Bild.

Offensichtlich ist die ganze Aktion rein politisch motiviert. Offenbar will man keine Corona-Aufklärung und deswegen greift man den gesundheitspolitischen Sprecher der AfD-Fraktion massiv an und versucht, ihn in der Öffentlichkeit zu diskreditieren. Das ist Manipulation der Wahlen durch staatliche Stellen!“

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