Nach ihrem gescheiterten „Compact“-Verbot hat es Nancy Faeser jetzt auf den national-konservativen Deutschland-Kurier abgesehen!
Mit mehreren grotesken Strafanträgen versucht die SPD-Bundesinnenministerin, ein der Regierung unbequemes Medium einzuschüchtern. DK-Chefredakteur David Bendels sieht im Vorgehen der (noch) Ministerin einen „neuen Anschlag auf die Presse- und Meinungsfreiheit“ und kündigte eine entschlossene juristische Gegenreaktion an.
Vorbestraft
In ihrem ideologischen Kampf gegen die Meinungsfreiheit hat Innenministerin Nancy Faeser (SPD) jetzt den Deutschland-Kurier ins Visier genommen. Sie stellte zwei Strafanträge gegen den Herausgeber und Chefredakteur David Bendels wegen „Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“. Das Amtsgericht Bamberg erließ daraufhin zwei Strafbefehle in Höhe von insgesamt 480 (!) Tagessätzen gegen Bendels! Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft.
Faeser stützt sich in ihrem Vorgehen auf den berüchtigten „Majestätsbeleidigungs-Paragrafen“ 188 des Strafgesetzbuches (StGB), der, wie zuletzt in der „Schwachkopf“-Affäre um Robert Habeck („Grüne“), zum Vorwand genommen wird, um Kritik an den Regierenden mit einer industrialisierten Einschüchterungskampagne im Keim zu ersticken.
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Addendum: PP warnte schon 2021 vor Strafrechtsänderung
Mit einem Artikel von Frank W. Haubold haben wir bereits 2021 vor der Einführung des Strafrechtsparagrafen gewarnt, der nun gegen David Bendels bzw. den Deutschlandkurier zur Anwendung gekommen ist!
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