Sonntag, 22. Dezember 2024

Landesmedienanstalt geht nach Enthüllung der RKI-Protokolle gegen Multipolar vor

Unvermittelt wirft die nordrhein-westfälische Medienaufsicht dem Magazin „multipolar“ Verstöße „gegen die journalistische Sorgfalt“ vor und droht schriftlich mit einem „förmlichen Verwaltungsverfahren“. Bemängelt werden teils mehrere Jahre alte Beiträge, die die Regierungssicht auf Corona in Frage stellen.

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) hat Multipolar am 23. August in einem Brief mitgeteilt, dass mehrere unserer Beiträge der vergangenen Jahre nicht der journalistischen Sorgfaltspflicht genügen würden. Die in Düsseldorf ansässige LfM ist die Aufsichtsbehörde für private Medien mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und verfügt über einen Jahresetat von gut 20 Millionen Euro, gespeist aus den Rundfunkgebühren. Multipolar hatte bislang keinerlei Kontakt zu der Behörde.

Verboten: Fakten, die den Regierungsverlautbarungen entgegenstehen

Die LfM beruft sich in ihrem Schreiben auf Paragraf 19 des Medienstaatsvertrages, in dem es heißt, dass Medien „den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen“ haben und Nachrichten „mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“ sind. Seit einer Reform des Medienstaatsvertrages Ende 2020 sind die Landesmedienanstalten auch für die Überwachung von Online-Medien zuständig.

Konkret moniert werden in dem vorliegenden Schreiben insgesamt vier Passagen aus Artikeln und Interviews, die in den Jahren 2022, 2023 und 2024 erschienen sind. Bei allen Texten geht es um die Coronakrise. Beanstandet werden in sämtlichen Fällen Aussagen, die den Regierungsverlautbarungen entgegenstehen.

Pro Artikel 800 Euro Strafe

Multipolar soll der LfM nun bis zum 23. September mitteilen, ob die genannten vier Beiträge „angepasst“ und die „verpflichtenden Informationen ergänzt“ wurden. Die Behörde droht, „zeitnah ein förmliches Verwaltungsverfahren einzuleiten“. In einem ähnlichen Verfahren einer Landesmedienanstalt musste das regierungskritische Portal Apolut zuletzt pro Artikel 800 Euro „Bearbeitungsgebühr“ zahlen. In diesem Fall kam es nicht zu einem Gerichtsverfahren, da der Apolut-Anwalt die Widerspruchsfrist verstreichen ließ.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Bestseller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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