Donnerstag, 12. September 2024

Bundesverwaltungsgericht kippt „Compact“-Verbot

(David Berger) In ihrem Kampf gegen die Pressefreiheit hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser nun eine herbe Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht hat soeben das von ihr intiierte Verbot für das von Jürgen Elsässer herausgegeben „Compact“-Magazin aufgehoben, das nun vorläufig wieder erscheinen kann.

Damit gab das Gericht dem Eilantrag der Anwälte von „Compact“-Herausgeber Jürgen Elsässer statt. Das Magazin darf somit bis zu der anstehenden, aber wohl ebenfalls zugunsten von „Compact“ ausfallenden Entscheidung im Hauptsache-Verfahren wieder erscheinen.

Verbot nicht gerechtfertigt

Das Gericht geht davon aus, dass erhebliche Zweifel bestehen, „ob angesichts der mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge in den Ausgaben des ‘COMPACT-Magazin für Souveränität’ die Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verletzenden Passagen für die Ausrichtung der Vereinigung insgesamt derart prägend sind, dass das Verbot unter Verhältnismäßigkeitspunkten gerechtfertigt ist“.

Es gebe deutlich „mildere Mittel“, um tatsächlich verfassungsfeindliche Zeitschrift zu verbieten. So könnten die Behörden „presse- und medienrechtliche Maßnahmen, Veranstaltungsverbote, orts- und veranstaltungsbezogene Äußerungsverbote sowie Einschränkungen und Verbote von Versammlungen in den Blick zu nehmen“ – so das Gerichtsurteil.

Elsässer. „Der größte Triumph der Pressfreiheit in der Nachkriegsgeschichte“

Hier die erste Stellungnahme von Jürgen Elsässer, einem Mitarbeiter und seiner Frau:

#COMPACT siegt über #Faeser ! Hier die erste Stellungnahme von uns – Champagner ist geköpft! pic.twitter.com/GlNmTdaoFF

— Jürgen Elsässer (@JurgenElsasser) August 14, 2024

Nancy Faeser muss zurücktreten

Für David Bendels, Chefredakteur des „Deutschlandkurier“ ist die „heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein wichtiger Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit. Jeder freiheitsliebende Bürger und jeder Journalist, der seinen Beruf verstanden hat, wird heute aufatmen, wenn auch nur vorläufig.

Der schamlose Übergriff der Bundesinnenministerin auf ein Presseorgan ist zwar (vorerst) abgewehrt. Der Ungeist von Zensur und Repression ist damit aber noch nicht aus den Köpfen der Herrschenden verschwunden.

Die Entscheidung der Leipziger Richter ist eine krachende Niederlage für Nancy Faeser. Die Exekutivanordnung der Bundesinnenministerin gegen das Magazin „COMPACT“ war eindeutig rechtswidrig.

Dieser Frontalangriff auf Grundwerte unserer Verfassung muss weitere Konsequenzen haben, auch personelle: Nancy Faeser muss zurücktreten. Sollte sie diesen letzten Funken politischen Anstands nicht besitzen, dann muss Kanzler Scholz sie entlassen.

Wer sich an der Pressefreiheit vergreift, kann nicht „Verfassungsministerin“ sein. Meinungs- und Pressefreiheit sind das Fundament der Demokratie. Wir müssen sie mit Klauen und Zähnen verteidigen – jederzeit, überall und gegen jeden, der es wagt, Hand daran zu legen.“

Wie wahrscheinlich ist ein Rücktritt?

Nach der vorläufigen Aufhebung des Compact-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat der Staatsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) die Entlassung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nahegelegt.

Doch wie wahrscheinlich ist der Rücktritt oder die Entlassung Faesers durch Bundeskanzler Scholz? Der Bundestagsabgeordnete Jürgen Braun notiert: „Den grün-linken Ampel-Putsch gegen das Grundgesetz haben Restbestände des deutschen Rechtsstaats vorläufig gestoppt. In einer freiheitlichen Demokratie würden jetzt große Medien und komplette Opposition Faesers Rücktritt fordern. In Faesers Demokratie neuen Typs ist Meinungsfreiheit und Opposition nicht mehr vorgesehen.“

***

Dieser Blog kämpft seit seinem Start vor mehr als 8 Jahren für die Meinungs- und Pressfreiheit. Daher herzlichen Glückwunsch an das Compact-Magazin! Wenn Ihnen diese Arbeit wichtig ist, dann können Sie das u.a. hier zeigen:

PAYPAL (Stichwort Schenkung)

… oder auf klassische Weise per Überweisung:

IBAN: DE04 3002 0900 0803 6812 81
BIC: CMCIDEDD – Kontoname: David Berger – Betreff: Schenkung PP

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

Trending

VERWANDTE ARTIKEL