(David Berger) Stellen Sie sich vor, Sie teilen den Artikel eines Blogs oder einer Zeitung auf Twitter bzw. X – und erhalten wenige Wochen später Post von einem Rechtsanwaltsbüro, das Ihnen vorwirft, Bildrechte verletzt zu haben und deshalb von Ihnen knapp 1000 Euro innerhalb einer Woche haben möchte.
„Kann nicht sein“!, denken Sie. Doch das kann sein und könnte jedem von Ihnen, sofern Sie Twitter bzw. X oder auch facebook benutzen, passieren. So auch mir jetzt.
Söderkritischer Artikel
Auf meinem Blog war Ende August ein Artikel von Vera Lengsfeld über das umstrittene Agieren von Söder in der Causa Aiwanger erschienen, dekoriert mit einem Foto des Fotografen Michael Lucan von Söder – auf PP versehen mit allen notwendigen Angaben.
Mein Problem: Ich habe danach diesen Artikel auf Twitter geteilt, wodurch das soziale Netzwerk – neben dem Link, der zu dem Artikel führt, der alle notwendigen Angaben erhält -, auch das Foto mit anzeigte. Allerdings, wie das bei Millionen anderer Teilungen auf Twitter bzw. X auch ist, ohne die Angaben zum Copyright des Fotos, die man allerdings beim Anklicken des Links findet.
Das freilich reichte Lucan und dem ihm vertretenden Anwaltsbüro nicht aus. Diese Nutzung auf dem Twitteraccount stehe nicht im Einklang mit der von Lucan auf Wikimedia angeführten Lizenz CC BY-SA 3.0.
Knapp 1000 Euro
Für die erfolgte Abmahnung möchte der Rechtsanwalt nun bescheidene 713,76 Euro und – damit auch sein Mandant nicht leer ausgeht – Lucan 280 Euro haben. Kurzum fast 1000 Euro!
Angesichts der Tatsache, dass das Foto nur knapp 3000 Menschen überhaupt gesehen haben und PP rein ehrenamtlich arbeitet, eine horrende Summe.
Nun kann ich mich der Frage nicht erwehren:
War es reiner Zufall, dass ausgerechnet ich als harter Söderkritiker hier (unter hunderttausend anderen möglichen „Übeltätern“) von einem Fotografen, der v.a. nette Fotos von Söder machen darf, abgemahnt wurde?
Oder handelt es sich bei dem Gespann Kanzlei & Lucan um professionell vorgehende Abmahner? Das könnte jedenfalls die Tatsache nahelegen, dass es bereits eine eigene Internetseite gibt, die Betroffenen von Abmahnungen des Duos helfen möchte (Kanzlei Reininger mahnt im Namen des Fotografen Michael Lucan „pixeldost“ Lichtbildwerke ab – SOS Recht – Wir setzen Verbraucherrechte durch. (sos-recht.de).
Vogelfrei
Beides wiederum könnte einem nahe legen, sich auf einen Rechtsstreit mit Lucan und seinem Rechtsanwalt einzulassen. Doch beide Rechtsanwälte, die ich dazu kontaktiert habe, haben mir abgeraten, beide mit einem ähnlichen Argument:
Ob ich ernsthaft glauben würde, dass ich mich mit einem Blog wie dem meinen vor einer weitgehend politisch agierenden Justiz durchsetzen könne?
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