Samstag, 27. April 2024

Nächster Leyen-Skandal: Griechischer Korruptions-Luxusurlaub

Gegen alle Vorgaben der EU nahm Ursula von der Leyen einen, vom griechischen Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis organisierten Luxusurlaub an. Beide verbindet der Pfizer-Skandal ebenso wie die Kriegstreiberei.

In den EU-Verträgen und im „Verhaltenskodex der Europäischen Kommission“ ist zwar eindeutig festgelegt: „Die Unabhängigkeit der Kommissionsmitglieder muss zweifelsfrei sein. Und die Kommissionsmitglieder müssen sich während ihrer Amtszeit integer und diskret verhalten.“

Trotz dieser ethischen Vorgaben nahm nun allerdings Ursula von der Leyen einen, vom griechischen Ministerpräsidenten Kyriakos Mitsotakis, organisierten Luxusurlaub an. Die EU-Kommission schweigt dazu weiterhin standhaft, während sie andere Mitgliedstaaten – trotz Ermangelung tatsächlicher und rechtlicher Beweise – immer wieder scharf kritisiert.

Insofern wirft der Fall einmal mehr ein dunkles Schlaglicht auf Missstände und Doppelstandards innerhalb des institutionellen Systems der EU.

Leyens Urlaubs-Schmieren-Korruptionsfall im Detail

Mitte August empfing der griechische Premierminister Kyriakos Mitsotakis zusammen mit seine Ehefrau, die Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, und ihren Ehemann zu einem dreitägigen Luxus-Urlaub in ersterer Privat-„Villa Mitsotakaki“ in Akrotiri auf Kreta.

Nach den durchgesickerten Informationen ließen die beiden illustren deutschen Gäste am ersten Tag kulturelle Aktivitäten bei einem Abendessen mit kretischen Speisen und Getränken, mit Blick auf die Bucht von Souda ausklingen.

Am nächsten Tag staunten die Leyens nicht schlecht: Als der der griechische Präsident, begleitet von der Küstenwache, die Gäste mit auf eine Spritzfahrt in seinem Privatdampfer  „Damoulis“, die Schönheit der Küste von Sfakia bewundern ließ.

Selbst in Straßburg wurde V.d. Leyen dafür scharf kritisiert. Die niederländische Europaabgeordnete Sophie in ‚t Veld bezeichnete den Vorfall als „schwerwiegenden Verstoß gegen die Verträge und die politische Neutralität“, der nicht nur V.d. L’s  Glaubwürdigkeit, sondern auch „die Unabhängigkeit der von ihr vertretenen Institution“ bedrohe. Sophie in ‚t Veld kündigte ein Schreiben an die EU-Kommission und den Europäischen Bürgerbeauftragten zu diesem Thema an, sowie eine Debatte im EU-Parlament einzuleiten. Welches ihrer Meinung nach „die Pflicht hat, die Kommission zur Rechenschaft zu ziehen“.

EU-Kommission deckt griechische Machenschaften, Skandale und Korruption

In ‚t Veld betonte die Double Measures der EU-Kommission: Weil diese zu sensiblen politischen Fragen Griechenlands konsequent schweigt:

Etwa die Untergrabung unabhängiger Aufsichtsgremien; oder die Krise des Gesundheitssystems, welche bereits Menschenleben gefordert hat (darunter eine Schwangere und ihr ungeborenes Kind); oder die Bekämpfung der illegalen Migration, das Migranten-Schiffsunglück von Pylos (mit mindestens 78 Toten und Hunderten Vermissten); dann den Abhörskandal, welcher bereits vom örtlichen Obersten Gerichtshof untersucht wird.

Besonders brisant: Die niederländische Politikerin (und Mitglied der PEGA-Kommission), welche die Abhörmaßnahmen in Griechenland untersucht, soll laut eigenen Angaben, mehrmals mit mehreren Versuchen konfrontiert worden sein, den Abhörskandal zu vertuschen. Insofern aber sind  für In ‚t Veld diese V.d.L.-Machenschaften stringent: „Das Handeln des Kommissionspräsidenten hat einen Sinn“.

Mediale Kritik

Die Berliner Zeitung veröffentlichte einen Artikel mit dem Titel:

Warum macht Ursula von der Leyen Urlaub mit dem griechischen Ministerpräsidenten?

Und thematisiert dann die Frage der Interessenkonflikte im Zusammenhang mit dem Urlaubsskandal. Ebenfalls mit Hinweis darauf, die EU-Kommission in den jüngsten Griechenland-Skandalen bemerkenswert zurückhaltend reagierte.

Die linke „Süddeutsche Zeitung“ stellte fest:

Es ist offensichtlich, dass Mitsotakis und von der Leyen sich sehr nahe stehen, die Premierministerin ist ein sehr wichtiger Partner.

Somit aber „war der Besuch in Griechenland politisch bedingt“, insbesondere wenn man bedenkt, dass von der Leyen „sich akribisch um alle öffentlichen Auftritte kümmert“ und nun, in Bezug auf die veröffentlichten Bilder, aus irgendeinem seltsamen Grund „die übliche Diskretion gefehlt hat“.

Auch das  Lokalmedium „Creta24“ veröffentlichte den Skandal, worauf ein griechischer Bürger kommentierte: „Die Profite von ’Pfizer ’ vereinen beide.

Und wieder Pfizer und der Leyen-Ehemann

Denn schon im März 2022 war die EU – bereits in Konfrontation mit den negativen Folgen der Covid-Krise – in Kenntnis eines anrüchigen Deals gekommen:

Dass nämlich der griechische Staat die „Theracell Laboratories IKE“ unterstützte. Zufälligerweise ein Konsortium von Unternehmen, zu dem zufällig auch „Orgenesis Inc.“ gehörte, welche dem Ehemann der EU-Präsidentin, Heike von der Leyen, gehört. Darüber hinaus unterhält die „Orgenesis“ tausendw Verbindungen zum Pharmariesen „Pfizer“. Diese Mega-Pharma-Unternehmen setzt sich aber aus ehemaligen Pfizer-Mitarbeitern und denselben Hauptaktionären zusammen, mit dem v.d. L. alle Regeln gebrochen hat und den Kauf von Impfstoffen im Wert von 32 Milliarden Euro über SMS-Nachrichten auf ihrem Privattelefon abgewickelt hat.

Worüber aber v.d.L. bis heute, arrogant nachhhaltig schweigt, ist sich die griechische Presse sicher: Der gemeinsame Luxusurlaub hat auch geschäftlichen Interessen gedient.

Kriegstreiber vereint

Ein weiterer offensichtlicher Zufall. Kurz nach dem Luxus-Urlaubstreffen empfing Mitsotakis  den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in Athen. Jener hatte nach bilateralen Gesprächen, an einem, vom griechischen Präsidenten organisierten Abendessen teilgenommen. Mitglieder waren: Ursula von der Leyen, Charles Michel in seiner Funktion als Präsident des Europäiscchen Rates und 35 Staats- und Regierungschefs des Westbalkans, darunter die Ukraine. Auch deren EU-Mitgliedschaft stand auf der Tagesordnung.

Interessant auch: Erst vor einigen Wochen musste ein Vertreter von Selenskyjs Partei, in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des ukrainischen „Sicherheits‑, Verteidigungs- und Geheimdienstausschusses“, wegen eines Urlaubs in einem Fünf-Sterne-Hotel auf einer Malediven-Privatinsel im Juli zurücktreten, während jeden Tag Tausende von Soldaten und unschuldigen Zivilisten im Krieg sterben.

Während o.g. Sitzungen wurden zwei Erklärungen unterzeichnet:

Mitsotakis und Selenskyj vereibarten u.a., dass Griechenland ukrainische Piloten an F‑11-Kampfjets ausbilden wird. Außerdem unterstützt Griechenland den NATO-Beitritt der Ukraine. Und wird sich zusammen mit internationalen Organisationen am Wiederaufbau der Ukraine beteiligen.

Zudem erklärten o.g. Staats- und Regierungschefs der Balkanländer in der sogenannten „Erklärung von Athen“ ihre „unerschütterliche Unterstützung“ für eine „Ukraine auf der Grundlage der Werte von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ und auch ihre Entschlossenheit, das kriegsführende Land bem  EU-Beitrittsprozess zu unterstützen.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Selenskyj schloss Mitsotakis mit dem griechischen Schriftsteller Nicos Kazandzakis:

Fragt uns nicht, ob wir gewinnen oder verlieren, lasst uns kämpfen!

EU-Heuchelei

Legt doch die Unions-Rechtsordnung gegenüber der EU-Kommission als grundlegende Kriterien – zumindest auf dem Papier fest:  Die Erfordernisse der Neutralität und Unparteilichkeit, die unter allen Umständen vorliegen müssen und von denen in keinem Fall abgewichen werden darf.

Artikel 17 des Vertrags über die EU (EUV) sieht außerdem vor:

Die Mitglieder der EU-Kommission müssen aus Personen bestehen, deren Unabhängigkeit außer Zweifel steht. Die Kommission ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben völlig unabhängig, ihre Mitglieder dürfen keine Weisungen von einer Regierung, einem Organ, einer Einrichtung, einem Amt oder einer anderen Stelle einholen oder entgegennehmen. Und sie müssen alle Handlungen unterlassen, die mit ihren Aufgaben oder der Erfüllung ihrer Aufgaben unvereinbar sind.

Artikel 245 des Vertrags über die „Arbeitsweise der EU“ (AEUV) legt auch strikte Anforderungen an die Mitgliedstaaten fest, welche die Unabhängigkeit der Kommissionsmitglieder achten müssen. Jene  dürfen nicht versuchen, sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.

Der „Verhaltenskodex für die Mitglieder der EU-Kommission“ regelt auch, wie die EU-Kommissare ihren Verpflichtungen zur Unabhängigkeit und Integrität in der Praxis nachkommen müssen:

Artikel 2 des Kodex sieht u.a. vor: Die Kommissionsmitglieder müssen in Übereinstimmung mit den strengsten ethischen Verhaltensstandards in Bezug auf die Unabhängigkeit handeln. Sie müssen jede Situation vermeiden, in der ein persönliches Interesse die unparteiische Erfüllung ihrer Aufgaben beeinflussen könnte.

In Artikel 6 Absatz 5 heißt es ausdrücklich: Die Mitglieder der EU-Kommission dürfen keine Gastfreundschaft annehmen, es sei denn, sie entspricht den diplomatischen Gepflogenheiten und den Geboten der Höflichkeit.

Diese strengen Regeln sind also dazu gemacht worden, um – wie im vorliegenden Fall – Missbräuche zu verhindern, d. h. zu verhindern, dass die Unionsorgane oder ihre Mitglieder aufgrund bestimmter Vorteile und persönlicher Sympathien nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben unparteiisch wahrzunehmen.

Zyikerin Von der Leyen

Obwohl also in o.g. Luxus-Urlaubs-Skandal die eklatanten Verstöße gegen die EU-Standards offensichtlich sind, ist es nicht besonders überraschend, dass die Brüsseler Institution erneut V.d.L verteidigt. Und zwar obwohl jene immer wieder in Skandale verwickelt ist. In diesem Falle klassifizierte jene den Urlaub in Griechenland als „private Reise“ und „voll und ganz mit den Richtlinien des Gremiums vereinbar“.

Was faktisch jedoch nicht zutrifft: Entspricht doch ein Luxusurlaub, welcher vom Premierminister eines Mitgliedstaats für die Leiterin des EU-Exekutivorgans organisiert wird, in keiner Weise den Anforderungen der Neutralität und Unparteilichkeit für die Kommission und die Kommissare selbst. Im Gegenteil: Dieser Luxusurlaub stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Verträge, das Unionsrecht und die politische Integrität dar, und er untergräbt das erklärte Ziel des Kollegiums der Kommissionsmitglieder, seine Aufgaben als wirklich politisch unabhängiges Exekutivorgan der EU wahrzunehmen.

Nach Art. 247 „AEUV“ kann ein Mitglied der Kommission, wenn es die für die Ausübung seines Amtes erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt oder sich einer schweren Verfehlung schuldig gemacht hat, vom EU-Gerichtshof auf Antrag des Rates mit einfacher Mehrheit oder von der Kommission in den Ruhestand versetzt werden.

Vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen und des aktuellen operativen Rahmens der EU ist dies jedoch keine reale Option. Im Jahr 2024 werden die europäischen Bürgerinnen und Bürger jedoch selbst in der Lage sein, Missstände und Doppelstandards innerhalb des institutionellen Systems der EU zu beurteilen.

Der Beitrag erschien zuerst bei „Unser Mitteleuropa“.

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