(David Berger) Heute hat der Berliner Verfassungsgerichtshof verkündet, dass die von strukturellem Wahlbetrug gezeichnete Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus komplett wiederholt werden muss. Ebenfalls zweifelhaft ist nun, ob die Abgeordneten des Berliner Abgeordnetenhauses ab dem heutigen Tag bis zur Wiederholung der Wahl überhaupt rechtmäßige Abgeordnete sind.
Die Wahl muss nun innerhalb der nächsten 90 Tagen wiederholt werden, im Gespräch ist derzeit der 12. Februar. Aus Sicht des Gerichtshofs „sind die Grundsätze der Freiheit, der Allgemeinheit und der Gleichheit der Wahl verletzt. Schon die Vorbereitung der Wahlen habe nicht den Anforderungen genügt und sei für sich genommen ein Wahlfehler, der weitere erhebliche Wahlfehler nach sich gezogen habe.
Folge der mangelhaften Vorbereitung seien etwa stundenlange Wartezeiten und Schließungen während der Wahlzeit gewesen. Der Gerichtshof bemängelte außerdem eine „flächendecke“ Öffnung der Wahllokale nach 18 Uhr, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon erste Prognosen veröffentlicht worden waren und sich ein Kopf-an-Kopf-Rennen abgezeichnet hatte.
Es stehe fest, dass nicht nur einzelne, sondern Tausende Wahlberechtigte am Wahltag in Berlin ihre Stimme „nicht, nicht wirksam, nur unter unzumutbaren Bedingungen oder nicht unbeeinflusst“ abgeben konnten.“ (Quelle)
Partielle Wahlwiederholung abgelehnt
Die von bestimmten Kreisen geplante partielle Wiederholung der Wahl lehnte das Gericht ebenfalls ab: „Eine nur punktuelle Wahlwiederholung in einzelnen Wahlkreisen wäre angesichts der Vielzahl und Schwere der Wahlfehler nicht geeignet, einen verfassungsgemäßen Zustand herzustellen.“
Die nun vom Verfassungsgerichtshof bestätigte Position der Ungültigkeit der von zahlreichen Pannen geprägten Wahl hat von Anfang an der langjährige FDP-Abgeordnete Marcel Luthe (jetzt Freie Wähler) vertreten und für eine Annulierung der der ungültigen Wahlergebnisse gekämpft.
Luthe wirft nun auf Twitter eine weitere spannende Frage auf, die sich auf der Basis des Gerichtsurteils stellt: Ob nämlich die aus den unrechtmäßigen Wahlen entstandene Versammlung sich zurecht „Parlament“ nennen darf, die dort als „Abgeordnete“ agierenden Personen überhaupt Abgeordnete mit den entsprechenden Befugnissen sind.
Und im weiteren stellt sich die Frage, inwiefern die getroffenen Beschlüsse überhaupt Rechtskraft besitzen. Und wie sieht es mit der Rückzahlung der Diäten aus? So fragt auf Twitter ein User zurecht: „Darf das verfassungswidrige „Parlament“ weiter Steuergelder verschleudern und wie sieht das rückwirkend aus?“
Versagen des Verfassungsgerichtshofes
Dass der Verfassungsgerichtshof hier versagt hat, macht Luthe sehr gut deutlich:
#BerlinWahl muss wiederholt werden. Aber – solange bleibt das NICHT demokratisch gewählte Parlament im Amt. „Das ist nicht rechtens“, sagt Marcel @GGLuthe , der das Urteil mit seiner Arbeit erst möglich machte. Er wirft dem Verfassungsgerichtshof Versagen vor. Next step @BVerfG pic.twitter.com/OF2YY3sQlH
— Milena Preradovic (@punktpreradovic) November 16, 2022
Und Luthe wäre nicht Luthe hätte er dem Gerichts und dem Abgeordnetenhaus nicht schon einen Eilantrag vorgelegt, der dies klären soll. Denn: „Wer nicht gewählt ist, ist kein Abgeordneter – und das Urteil gilt ab sofort.“
Notfalls möchte Luthe in der Sache vor das Bundesverfassungsgerichtshof ziehen. Inwiefern dort eine Chance auf ein unserem Rechtsstaat entsprechendes Urteil gegeben ist, bleibt bei dessen derzeitiger Verfassung aber höchst fraglich.
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