Freitag, 4. Oktober 2024

Hakenkreuze auf T-Shirts? Vermarktung? Verbot!

Das schlägt dem Haken das Kreuz aus: Da soll es tatsächlich Firmen geben, die mit dem Staatssymbol der Nazis Geschäfte machen  wollen: Hakenkreuze in vielfache Variationen auf ebenfalls vielfach gestalteten und geschneiderten T-Shirts. Stückpreise um die 20,00 €. Das kann nicht wahr sein?

Richtig getippt: Das kann nicht wahr sein, weil einen Tag später die Polizei in den Vertriebsläden und Produktionsstätten stehen würden (soweit diese in Deutschland liegen), um diese „Waren“ zu beschlagnahmen. Vermutlich würden dieser Beschlagnahme entsprechende Anzeigen folgen: Verstoß gegen das Verbot des öffentlichen Zeigens von NS-Symbolen etc.

Mit T-Shirts Werbung für Unrechtsstaat machen

So weit, so gut. Aber wussten Sie, dass im Internet seit kurzer Zeit eine nicht unerhebliche Werbung für T-Shirts verbreitet wird, die in zig Variationen die verbrecherische DDR buchstäblich „hochleben“ lässt? Da soll nicht nur das Staatswappen in zig Variationen auf der Brust oder dem Rücken getragen und gezeigt werden, da kann man sich auch entsprechende Schriftzüge, wie „Ministerium für Staatssicherheit“, flankiert von einem Gewehr mit aufgepflanzten Bajonett, bestellen.

Sie glauben das nicht? (Ist ja auch unglaublich!) Rufen Sie doch mal die Seiten auf: https://www.spreadshirt.de/shop/design/ddr+dorfkind+leg+dich+niemals+mit+einen+an+maenner+premium+hoodie-D5d2a8c1d22250920da534da8?sellable=2LJORYQG75s0ZlQakoVX-20-22

oder:

https://www.redbubble.com/de/i/t-shirt/Deutschland-wieder-gro%C3%9F-machen-DDR-DDR-DDR-von-Martstore/31882366.NL9AC.XYZ

Unter „Deutschland wieder groß machen“ wirbt z.B. eine Firma Martstore für diese „tolle“ Werbung für einen Unrechtsstaat.

Oder: „Leg Dich niemals mit Einem an. Denn wir kennen Orte, wo Dich Niemand findet“. Steht so um ein farbiges DDR-Wappen herum dekoriert – auf dem Rücken (Wo denn sonst?)

DDR-Symbole nicht verboten

Ob sich Einer oder Eine aus der Politik, den Medien oder gar einer Staatsanwaltschaft findet, der/die diesen unerhörten Vorgang anprangert, gar anzeigt oder strafrechtlich verfolgt? Wohl kaum. Denn DDR-Symbole dürfen Sie zeigen, solange Sie Lust dazu haben oder gar einer kommunistischen Verbecherorganisation angehören. DDR-Symbole sind (noch immer) nicht verboten.

Genauso wenig, wie Lobeshymnen auf den einstigen Arbeiter- und Bauernstaat, in dem es so gerecht zuging, der die Freiheit (des Sozialismus) verteidigt hat und ein (selbsternanntes) „Bollwerk des Friedens gegen Faschismus und Krieg“ – zumindest propagandistisch – gewesen sein will.

Trotzdem sollten Sie gegen diese „Verherrlichung“ der zweiten deutschen Diktatur ihre Stimme erheben. Fordern Sie ein endliches Verbot jeglicher DDR-Verherrlichung. Noch heute, jetzt!

Der Beitrag erschien zuerst bei Vereinigung 17. Juni 1953 e.V.

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