Jens Spahn will epidemische Lage nicht mehr verlängern, zu einer aktiven Feststellung des Epidemie-Endes soll es dabei nicht kommen. Damit wäre die Bundesregierung nicht mehr zu weitreichenden Grundrechtsbeschränkung rein auf dem Verordnungswege ermächtigt. Gesetzlich verankerte Maßnahmen bleiben hingegen möglich. Normalität und individuelle Freiheit gibt es wohl frühestens im nächsten Frühjahr wieder, schlimmstenfalls nie mehr. Ein Gastbeitrag von Prof. Alexander Dilger
Bundesgesundheitsminister Jens „Spahn plant ein Ende der Corona-Notlage“, allerdings nicht durch aktive Feststellung, sondern durch passives Auslaufenlassen am 25. November. Die ‚Regierungsmehrheit drückt[e] Verlängerung der epidemischen Lage durch‘ mit ihm vorneweg noch am 25. August, was drei Monate gilt, wenn es nicht aufgehoben oder verlängert wird.
Selbst die Grünen stimmten dagegen
Eine solche aktive Entscheidung müsste der neue Bundestag fällen und Herr Spahn ist nur noch geschäftsführend im Amt ohne Regierungsmehrheit im Parlament. Was die Ampel-Koalition wirklich will in dieser Frage, ist nicht klar. Im August stimmte die SPD für die Verlängerung, FDP und selbst die Grünen stimmten dagegen.
Deshalb ist es tatsächlich am wahrscheinlichsten, dass es zu keinem neuen Beschluss kommt, womit auch juristisch die faktisch ohnehin nicht (mehr) bestehende „epidemische Lage nationaler Tragweite“ endet. Damit wären die Bundesregierung einschließlich Bundesgesundheitsminister und die Landesregierungen nicht mehr zu weitreichenden Grundrechtsbeschränkung rein auf dem Verordnungswege ermächtigt.
Gesetzlich verankerte Maßnahmen bleiben hingegen möglich. Normalität und individuelle Freiheit gibt es wohl frühestens im nächsten Frühjahr wieder, schlimmstenfalls nie mehr.
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