Freitag, 19. April 2024

EU setzt Schuldengrenzen aus und nimmt Gemeinschaftsschulden auf

Die ‚EU wird Schulden-, Haftungs-, Transfer- und Fiskalunion‘, ohne dass das jemals formell beschlossen wurde oder die entgegenstehenden Verträge geändert würden. Ein Gastbeitrag von Prof. Alexander Dilger

Die „EU-Schuldengrenzen bleiben auch 2022 ausgesetzt“ wegen Corona bzw. genauer zum fiskalischen Gegensteuern gegen die negativen wirtschaftlichen Folgen durch die unverhältnismäßigen Maßnahmen, wie es schon für 2020 und 2021 der Fall war.

Kein Halten mehr

Die Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung auf maximal drei Prozent der Wirtschaftsleistung oder gar der staatlichen Gesamtverschuldung auf 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts wurde schon vorher oft nicht eingehalten (siehe z. B. ‚Defizitkriterien bleiben unverbindlich‘), aber nun gibt es gar kein Halten mehr und wirksame Begrenzungen werden auch 2023 nicht zurückkehren.

Die „EU kann mit Aufnahme gemeinsamer Schulden für Corona-Hilfsfonds starten“, weil alle 27 Mitgliedsstaaten dem Wiederaufbaufonds nun zugestimmt haben, der weitere und erstmals gemeinsame Schulden erlaubt, die bei den geschleiften Schuldengrenzen gar nicht mitzählen.

Die ‚EU wird Schulden-, Haftungs-, Transfer- und Fiskalunion‘, ohne dass das jemals formell beschlossen wurde oder die entgegenstehenden Verträge geändert würden.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem Blog von Alexander Dilger.

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