(David Berger) Fast als wollten sie den Kritikern der Corona-Maßnahmen recht geben, die in der „Epidemie“ einen Vorwand sehen, um fundamentale Grundrechte und die Demokratie in ihrer bisherigen Form abzuschaffen, agieren derzeit die Politiker der Altparteien. So gibt es bereits Szenarien, nach denen die Bundesregierung das Recht auf Demonstrationsfreiheit massiv einschränken könnte
Das Redaktionnetzwerk Deutschland schilderte bereits vor zwei Tagen folgendes Szenario: „Ende August tritt der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammen. Einziger Tagesordnungspunkt: “Änderung des Grundgesetzartikels 8 Absatz 1”. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen soll das Recht auf Demonstrationsfreiheit massiv eingeschränkt werden. Die bisherige Formulierung: “Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln” soll durch den Zusatz ergänzt werden: “Das gilt nicht bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.”
Obergrenze für Demonstrationsteilnehmer?
Dabei könnte es auch eine Obergrenze für Demonstrationsteilnehmer geben. Anlass dafür wäre die Großdemo am vergangenen Samstag in Berlin, die aber gar keine Großdemo gewesen sein soll. Daher fragt man sich natürlich, warum eine Obergrenze eingeführt werden sollte, wenn zu den Anti-Corona-Demos ohnehin so gut wie keiner erscheint.
Tim Szent-Ivanyi kommentiert dazu: „Ein mögliches Szenario? Hoffentlich nicht. Aber auf alle Fälle würde eine derartige Änderung vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Denn die Versammlungsfreiheit ist als Grundrecht nach gängiger Rechtsauffassung durch die sogenannte Ewigkeitsgarantie unserer Verfassung geschützt. Mit ihr haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes aufgrund der Erfahrungen mit der Nazi-Diktatur dafür gesorgt, dass die Grundpfeiler der Demokratie selbst auf legalem Wege nicht ausgehebelt werden können. “Die Würde des Menschen ist unantastbar” – das gilt für immer.“
In ähnlicher Weise hat sich auch der Kölner Jurist Prof. Ralf Höcker geäußert.
Alles begann mit der Internetzensur (van der Leyen/ Maas)
Bereits die Tatsache, dass die Bundesregierung über diese Änderung debattieren möchte, zeigt wie totalitär inzwischen das System Merkel agiert bzw. agieren kann, da offensichtlich von der Mehrheit der Bevölkerung kein ernsthafter Widerstand gegen die Beschränkung der Grundrechte einhergeht.
In diesem Zusammenhang spielte – sieht man einmal von van der Leyens Vorstoß aus dem Jahr 2009 ab – des Netzdurchsetzungsgesetz von Heiko Maas eine wegweisende Rolle, das die Meinungsfreiheit enorm einschränkte – ohne dass das jemanden interessierte. Nun folgt innerhalb kürzester Zeit ein Schritt nach dem anderen und viele fragen sich, ob es für das Engagement zur Erhaltung von Rechtsstaat und freiheitlicher Demokratie nicht längst zu spät ist.
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