Der Bundesvorstand der Alternative für Deutschland hat beschlossen, eine rechtliche Abmahnung mit Unterlassungserklärung gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel wegen Amtsmissbrauchs einzureichen. Zeitgleich stellt die AfD Strafanzeige nach Paragraph 106 des Strafgesetzbuches gegen Merkel wegen Nötigung des thüringischen Ministerpräsidenten Thomas Kemmerich.
Die Alternative für Deutschland begründet die rechtlichen Schritte mit den Äußerungen Merkels zu innerdeutschen parteipolitischen Fragen während einer Pressekonferenz am 6. Februar 2020 bei einem offiziellen Staatsbesuch in Südafrika. Angela Merkel sagte: „Die Wahl dieses Ministerpräsidenten war ein einzigartiger Vorgang, der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen.
Amtsmissbrauch mit Verletzung der Chancengleichheit der Parteien
Da dies in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss. Zumindest gilt für die CDU, dass sich die CDU nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf.“ (Pressekonferenz von Angela Merkel mit Cyril Ramaphosa am 6. Februar 2020 in Pretoria, Südafrika.) Den originalen Wortlaut finden Sie auf der Seite der Bundesregierung.
„Da Frau Merkel keine relevante Funktion mehr in der CDU bekleidet und im afrikanischen Ausland erkennbar auch nicht als CDU-Mitglied, sondern als deutsche Regierungschefin unterwegs gewesen ist, liegt hier ein klarer Fall von Amtsmissbrauch mit Verletzung der Chancengleichheit der Parteien vor“, erklärt AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen.
AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla fügt hinzu: „Es ist nicht das erste Mal, dass sich die Kanzlerin nicht an Recht und Gesetz hält.“
Ermittlungen auch gegen Mitglieder des Koalitionsausschusses
AfD-Mann Stephan Brandner geht sogar noch weiter als die Parteispitze und fordert auch Ermittlungen gegen Mitglieder des Koalitionsausschusses. Er sieht in dem Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 8. Februar 2020 eine strafrechtlich relevante Nötigung von Thomas Kemmerich nach Paragraf 106 Strafgesetzbuch. In dem Papier des Koalitionsausschusses heißt es: „Die Wahl des Ministerpräsidenten in Thüringen mit einer Mehrheit, die nur durch Stimmen der AfD zustande kam, ist ein unverzeihlicher Vorgang. Die Koalitionspartner erwarten, dass der gewählte Ministerpräsident Thomas Kemmerich heute daraus die einzig richtige Konsequenz zieht und von seinem Amt zurücktritt.“
Dazu erklärt Brandner: „Der Verdacht steht hier sehr eindeutig im Raum, dass Thomas Kemmerich durch die Mitglieder des Koalitionssauschusses genötigt wurde, sein Amt als Ministerpräsident Thüringens abzugeben. Die Staatsanwaltschaft muss nun ermitteln, ob die Tatbestandsmerkmale insbesondere des Paragrafen 106 StGB vorliegen und gegebenenfalls die mutmaßlichen Täter aus CDU/CSU und SPD anklagen.“
Lackmustest für das Funktionieren unseres Rechtsstaats
Was sich aus der Anzeige ergibt, gilt für viele bereits als Lackmustest für das Funktionieren unseres Rechtsstaats.
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