(David Berger) Der baden-württembergische AfD-Politiker Wolfgang Gedeon darf vorerst Mitglied der AfD bleiben. Das hat heute das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein beschlossen und damit einen Antrag des AfD-Bundesvorstandes auf Patreiausschluss von Gedeon als unbegründet abgelehnt. Nun will der Bundesvorstand einen Ausschluss über zivilgerichtliche Instanzen erzwingen.
Der schwäbische AfD-Politiker Gedeon wird von den wichtigsten Vertretern der AfD immer wieder als Antisemit kritisiert. Angesichts der Gründung der „Juden in der AfD“ hatte er mit verschwörungsparanoidem Unterton davon gesprochen, dass es sich bei dieser Vereinigung „im ungünstigsten Fall … um eine zionistische Lobbyorganisation, die den Interessen Deutschlands und der Deutschen zuwiderläuft“, handele.
Sekundärer Antisemit
Einen guten Einblick in das abstruse Denken Gedeons gibt folgende erschreckende Rede vor dem Landtag von Baden-Württemberg:
https://youtu.be/2HiFEXN7rFE
Nun haben sich der AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen und Dr. Alexander Gauland zum Urteil des Landesschiedsgerichtes Schleswig-Holstein im Ausschlussverfahren gegen Wolfgang Gedeon geäußert.
Bundesvorstand wird am Montag über weiteres Vorgehen beraten
Der innerparteiliche Instanzenweg sei mit diesem Urteil noch nicht ausgeschöpft. Der Bundesvorstand werde am kommenden Montag über das weitere Vorgehen beraten:
„Wir werden gegebenenfalls durch alle zivilrechtlichen Instanzen gehen, um Herrn Gedeon aus der Partei auszuschließen. Auch im Fall von Frau von Sayn-Wittgenstein hatte das Landesschiedsgericht Schleswig-Holstein ja zunächst einen Parteiausschluss abgelehnt. Dieses Urteil wurde jedoch vom Bundesschiedsgericht revidiert und der Ausschluss fand schließlich statt.“
Vorbild europäische Nachbarländer
Grundsätzlich und über dieses Urteil wie auch über die AfD hinaus zeige dieser Vorgang erneut, dass das derzeitige deutsche Recht Parteiausschlüsse selbst in offenkundigsten Fällen einer Parteischädigung völlig unverhältnismäßig erschwere:
„In unseren europäischen Nachbarländern gibt es solche immensen Hürden für einen Parteiausschluss nicht. Das wäre auch hier wünschenswert.“