(Frank W. Haubold) Jeder Autor hat naturgemäß ein Interesse daran, dass seine Bücher und eBooks auf möglichst vielen Handelsplattformen angeboten werden. Da die Listung bei den unterschiedlichen Online-Shops aufwändig ist (sofern überhaupt möglich), bedient man sich hierzu der Dienstleistung von Distributoren, das heißt Firmen, die den Vertrieb übernehmen und dafür einen gewissen Prozentsatz des Erlöses erhalten. Diese Distributoren sind keine Verlage, die für ihre Produkte auch inhaltlich verantwortlich sind, sondern reine Dienstleister, die sich ausdrücklich von jeder Verantwortung für das Angebotene freistellen lassen.
Deshalb staunte ich auch nicht schlecht, als ich nach dem Einstellen meines Büchleins „Blindensturz“, das bei Amazon schon seit Mai 2019 erhältlich ist, vom Support der Fa. Bookrix folgende Nachricht erhielt:
„Hallo frankwh, diese Nachricht bezieht sich auf Dein Buch „Blindensturz“: Vielen Dank für die Einreichung dieses Buches. Nach Prüfung des Inhalts haben wir uns dazu entschieden, das eBook auf BookRix nicht zu veröffentlichen. Bitte reiche es nicht erneut in den Verkauf ein. Viele Grüße Dein BookRix-Team“
Inhaltliche Prüfung? Bei einem Dienstleister? Das ist zumindest unüblich. In den AGB von BookRix steht dazu unter Punkt „5. Inhalte und Rechteeinräumung“ sogar folgendes: „5.1 Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für sämtliche von ihm eingestellten Inhalte. Der Anbieter kontrolliert diese Inhalte grundsätzlich nicht.“
Also erkundigte ich mich beim Support nach einer Begründung für dieses Vorgehen und als eine Antwort ausblieb, schrieb ich der Geschäftsleitung einen netten Brief, den ich ihr gern auch als Fax zugesandt hätte, nur dass die im Impressum angegebene Faxnummer nicht existiert. Gleiches gilt im Übrigen auch für die in verschiedenen Verzeichnissen aufgeführte Telefonnummer. Also schickte ich den Brief via Kontaktformular an den Support mit der Bitte um Weiterleitung an die Geschäftsleitung. Diesmal erhielt ich Antwort (Fehler im Original):
„Hallo, danke für ihre Nachricht. Ihre Nachricht wurde an unsere Geschäftsleitung. Laut unseren AGB behalten wir uns das Recht vor Titel ohne Angabe von Gründen nicht zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen, Das BookRix-Team“
Tatsächlich findet sich im Kleingedruckten ein entsprechender Passus: „Der Anbieter ist jederzeit und ohne, dass es hierfür einer Begründung bedarf, berechtigt, die Möglichkeit der Positionierung von Werken bei Drittanbietern im Einzelfall (d.h. im Verhältnis zu einem einzelnen Nutzer) oder generell zu widerrufen bzw. einzustellen.“
Das ist in etwa so, als wenn eine Reinigungsfirma in ihre AGB schriebe: „Im Übrigen steht es unserer Firma frei, die vereinbarten Flächen nicht zu reinigen, ohne dass es hierfür einer Begründung bedarf.“ Aber selbst wenn man diesen hirnrissigen Passus ernst und wörtlich nimmt, trifft er nur auf den jeweiligen Nutzer insgesamt zu, nicht aber auf ein einzelnes Werk.
Weshalb will der Dienstleister nun mein Buch nicht verbreiten? Die Geschäftsleitung schweigt dazu und der Support auch. Da ich nicht glaube, dass die ohnehin überfordert wirkenden Mitarbeiter der Firma ganze Bücher durchlesen, dürfte es wohl der Klappentext gewesen sein, der einem Greta-Jünger in die Nase gefahren ist, aber das ist reine Spekulation, auch wenn der Verdacht auf vorauseilenden Gehorsam gegenüber dem Zeitgeist durchaus naheliegt.
Tatsache ist, dass der Dienstleister BookRix ohne Angabe von Gründen ein Buch mit zeitgeistkritischen Texten nicht vertreiben will und eine Frist, die ich ihm zur Korrektur dieser Entscheidung gesetzt hatte, ohne Rückmeldung hat verstreichen lassen. Der Verweis auf die AGB ist fragwürdig, zumal die Firma selbst dagegen verstößt (siehe oben) wie auch gegen die Pflicht, in ihrem Impressum wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Wirtschaftlich ist der mir entstehende Schaden überschaubar, da das Buch bei Amazon weiterhin lieferbar ist. Aber es stellt sich dennoch die Frage, ob Autoren und Kunden es hinnehmen sollen, dass sich bei BookRix selbsternannte „Moralhüter“ unter Duldung der Geschäftsleitung als Zensoren betätigen. Vielleicht gehören derlei Machenschaften ja auch schon zur Normalität eines Gemeinwesens, in dem bereits ein privates Mittagessen mit einem AfD-Funktionär ein Entlassungsgrund ist.
Hier ist das Buch weiter lieferbar: AMAZON