Sonntag, 22. Dezember 2024

Münster: „Spaltung der Kirchengemeinde“ ist kein Problem, wenn es gegen die AfD geht

Ein Gastbeitrag von Felizitas Küble

Bekanntlich ist es den katholischen Priestern ausdrücklich verboten, sich parteipolitisch zu betätigen; sie sollen sich auch nicht entsprechend öffentlich äußern. Der Grund: Dadurch soll eine „Spaltung der Gemeinde“ vermieden werden. Denn es ist klar, daß sich in den Pfarreien verschiedene politische Ansichten befinden und jedesmal ein Teil der „Schäflein“ unnötig vor den Kopf gestoßen würde, wenn sich der Herr Pfarrer parteipolitisch festlegt.

Mit der Antifa in einem Boot

Aber in Münster ticken einige Uhren offenbar anders – jedenfalls jene der Lamberti-Kirchenleitung. Das dortige Stadt-Dekanat hat sich indirekt den linksgerichteten, von der extremen Antifa gesteuerten Protesten gegen den Neujahrsempfang der AfD angeschlossen.

Es gab am Freitagnachmittags sogar eigens eine öffentliche Andacht unter Leitung von Stadtdechant Jörg Hagemann, die sich gegen die AfD positionierte. Es handelte sich um ein ökumenische Aktion, an der sich auch der evangelische Kirchenkreis beteiligte.

Der Pfarrer von St. Lamberti, Domkapitular Hans-Bernd Köppen, ließ zudem eine riesige Europaflagge an der Kirche aufhängen. Dies sei, so hieß es, ein „Zeichen für Toleranz, Dialogbereitschaft und Fremdenfreundlichkeit“. Natürlich endet die „Dialogbereitschaft“ samt Toleranz genau an den Grenzen der eigenen Meinung – und schließt daher Anhänger der AfD aus. – Pfr. Köppen gab zudem dem WDR ein Interview.

Gestörtes Verhältnis zu Recht und Ordnung

Dieser Vorgang wirkt umso erstaunlicher, nachdem das Verwaltungsgericht Münster noch vor kurzem die „Verdunkelungsaktion“ der rot-grün-schwarzen Stadtverwaltung Münster mit deutlichen Worten kritisiert hatte.

Es ging darum, daß im Vorjahr die Lichter des Rathauses abgestellt wurden, als die AfD dort ihren Neujahrsempfang durchführte. Der Richter beanstandete, daß die Stadt Münster damit ihre Neutralitätspflicht verletzt habe, so daß die AfD mit ihrer juristischen Klage voll recht bekam  – eine schwere Schlappe und Blamage für den Stadtrat und die Kommunalverwaltung.

Was für die Stadt Münster gilt, sollte erst recht von kirchlicher Seite eingehalten werden, nämlich amtliche Neutralität in parteipolitischer Hinsicht.

WN-Karikatur nimmt kirchliche Einseitigkeit aufs Korn

Diese obige Karikatur der Westfälischen Nachrichten vom gestrigen Samstag (23.2.) ist erstaunlich kritisch für heutige Verhältnisse, denn der Zeichner Arndt Zinkant nimmt die einseitige Parteinahme der Lamberti-Geistlichkeit unter die skeptische Lupe:

Unter dem Motto „Münster zeigt Flagge“ als Karikatur-Untertitel sieht man links den Lamberti-Kirchtum und rechts eine Moschee. Im Eck unten links unter der Lamberti-Kirche ist ein Schild „AfD RAUS“ und ein Transparent „gegen Fremdenfeindlichkeit“ sichtbar  – und im Kirchturm  befin det sich ein Pfarrer, der zu dem islamischen Imam Folgendes sagt: „Damit setzen wir ein Zeichen gegen Intoleranz – keine Sorge, natürlich nicht gegen fremde Intoleranz“.

Mit der Intoleranz des politischen Islam offenbar kein Problem

Die ironische „Botschaft“ ist klar: Dieselben Kleriker, die sich gegen die vermeintliche „Intoleranz“ der AfD positionieren, haben mit der Intoleranz des politischen Islam offenbar kein Problem – jedenfalls ertönt dazu keinerlei Kritik, geschweige erfolgt ein aktiver Protest.

Sachlichkeit, Fairneß und Neutralität sehen eben anders aus – und es stellt sich die Frage, warum der Oberhirte von Münster diese politische Spaltung der Lamberti-Kirchengemeinde bislang mit keiner Silbe beanstandet hat.

Gratismut von Bischof Genn

In „anderen“ Fällen kann Bischof Dr. Felix Genn hingegen schnell „zuschlagen“, etwa als er dem konservativen Pfarrer Paul Spätling vor vier Jahren ein Predigtverbot erteilte, weil der Geistliche einen Tag zuvor eine islamkritische Kurzansprache gehalten hatte – aber nicht etwa in einer Kirche, sondern auf einer politischen Kundgebung außerhalb seiner Pfarrei.

Die vatikanische Kleruskongregation hat dieses Predigtverbot dann allerdings als unbegründet zurückgewiesen.

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Der Beitrag erschien zuerst auf CHRISTLICHES FORUM

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