Montag, 18. März 2024

Antrag der Jusos zur ersatzlosen Streichung von Paragraf 218: Der Gipfel des Relativismus

Was die Jusos am vergangenen Wochenende für einen Antrag beschlossen haben, übersteigt den bisherigen Relativismus im Umgang mit Abtreibung. Nach diesem Antrag sollte Paragraf 218 ersatzlos gestrichen werden – und somit Abtreibung bis zum einschließlich 9. Schwangerschaftsmonat legalisiert werden. Das ist der Gipfel des Relativismus und eine indiskutable Respektlosigkeit gegenüber menschlichem Leben. Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer.

Immer wieder erhitzen sich die Gemüter in der Abtreibungsdebatte: auf der einen Seite die Verteidiger des Rechts jedes Menschen auf Leben, auf der anderen Seite die Verteidiger der unbegrenzten Selbstbestimmung der Frau über ihren Körper. In einem älteren Beitrag hier zeigte ich auf, dass es sich im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen die Verteidiger sexueller Selbstbestimmung zu einfach machen. Anhand der Entwicklungsstufen eines Kindes in den verschiedenen Schwangerschaftsphasen machte ich deutlich, dass selbst vor dem Ende des dritten Monats – der Fristenregelung nach deutschem Recht – ein Kind schon mehr ist als nur ein „Zellhaufen“.

Mag es noch einleuchtend sein, dass für die frühen Schwangerschaftsphasen viele meinen kritischen Standpunkt zur Abtreibung nicht teilen. Was aber der neue Antrag der Jusos fordert, entlarvt sich als Gipfel des Relativismus. Nicht ohne Grund ist er deshalb auch in ihren eigenen Reihen umstritten. Mehrere junge Frauen brachten zurecht beim Bundeskongress der Jusos die Bedenken der Tragweite ein: nämlich die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs bis zum 9. Monat. Zurecht machten sie klar, dass ihnen das eindeutig zu weit geht und auch für Ungeborene ein Schutz gewährleistet sein muss. Aber genau diese Frauen, die zumindest in diesem Punkt die ethischen Grenzen erkannten, wurden von Radikalfeministinnen auf dem Kongress scharf angegriffen. Der Antrag wurde mehrheitlich angenommen.

Zurecht positionierte sich Alice Weidel dazu auf Facebook:

„Achtung vor ungeborenem Leben, Mitgefühl mit einem lebensfähigen Säugling – all das sucht man vergebens bei der völlig entmenschlichten Debatte […].“

Entscheidend ist vor allem, dass im 9. Monat definitiv in keiner Weise mehr das Argument der Abtreibungsverteidiger zählen kann, man könne ein nicht voll entwickeltes Kind nicht mit einem Menschen gleichsetzen. Denn wie gesagt geht es hier um definitiv lebensfähige Kinder. Bekanntlich beginnt die lebensfähige Entwicklungsphase eines Kindes schon vor Beginn des 9. Monats. Das leuchtet jedem ein, der Frühgeburten kennt, die genauso gesund herangewachsen sind wie der Durchschnitt der Bevölkerung. Was berechtigt allen Ernstes einige Radikalfeministinnen von den Jusos, Kindern in dieser Entwicklungsphase die Grundrechte anzusprechen, die für alle Menschen gelten? Ja, liebe Josos, nach Artikel 1 des Grundgesetzes ist die Würde des Menschen unantastbar. Liebe Josos, nach Artikel 2 unseres Grundgesetzes hat JEDER Mensch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Wollt ihr ernsthaft einem lebensfähigen Kind im Mutterleib absprechen, ein Mensch zu sein?

Bereits im 5. Monat kann ein Kind hören. Im 6. Monat wird es aktiver und kann auf Geräusche reagieren. Im 8. Monat kann eine Mutter durch wiegende Bewegungen beruhigend auf ihr ungeborenes Baby einwirken. Im 9. Schwangerschaftsmonat ist Studien zufolge das regelmäßige Atmen nicht nur eine Überlebensfunktion, sondern auch ein Zeichen des Wohlfühlens. Nicht zu unterschätzen ist auch die emotionale Bindung, die bereits ein ungeborenes Kind zu seiner Mutter aufbauen kann. Das sind allesamt sehr menschliche Eigenschaften. Es verbietet sich somit, einem ungeborenen Kind gerade in der späten Schwangerschaftsphase das Menschsein und somit das Lebensrecht (Artikel 2 GG) abzusprechen. Gerade im 9. Monat unterscheidet sich ein ungeborenes Kind so minimal von einem bereits geborenen, dass man dessen Abtreibung als das benennen muss, was es ist: MORD! KINDERMORD!

Nicht verschwiegen werden darf, was mit dem ersatzlosen Streichen von Paragraf 218 ebenfalls wegfällt: die Beratungspflicht, bevor überhaupt eine Abtreibung straffrei wird. Schon manche schwangere Frau entschied sich nach der Pflichtberatung doch für ihr Kind – und ist heute eine glückliche Mutter, dankbar dafür, durch diese Beratung ihr Kind gerettet bekommen zu haben.

Liebe Jusos, euer Antrag, Schwangerschaftsabbrüche bis einschließlich 9. Monat legalisieren zu wollen, bedeutet: Ihr leugnet das Menschsein und damit die unveräußerlichen Menschenrechte für voll lebensfähige Menschen. Euer Antrag ist daher der Gipfel des Relativismus:

Menschenverachtend, mörderisch und verfassungswidrig! Die Mutterpartei SPD wäre dringend angehalten, gegenüber ihrer Parteijugend ein Machtwort zu sprechen. Ansonsten kann endgültig jeder gewissenhafte Wähler nur noch eines tun: Per Wahlzettel die SPD auf weniger als 5% herunter wählen und aus den Parlamenten auf den Müllhaufen der Geschichte verbannen.

PP-Redaktion
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Eigentlich ist PP nach wie vor ein Blog. Dennoch hat sich aufgrund der Größe des Blogs inzwischen eine Gruppe an Mitarbeitern rund um den Blogmacher Dr. David Berger gebildet, die man als eine Art Redaktion von PP bezeichnen kann.

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