Dienstag, 5. November 2024

Gegen linke Gesinnungsdiktatur – Meinungsfreiheit für Lebensschützer!

Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer

In den vergangenen Tagen stimmte das französische Parlament einem Gesetzentwurf zu, der für Konservative einen großen Einschnitt in das Grundrecht auf Meinungsfreiheit absehen lässt.  Nach der Vorgabe der sozialistischen Regierung in Frankreich soll das Gesetz unter Strafe stellen, angebliche „Fehlinformation“ über Abtreibung zu verbreiten.

Doch wo fängt die Verbreitung von „Fehlinformation“ an, ohne willkürliche Auslegung strafrechtlich relevant zu werden? Wie willkürlich so etwas ausgelegt werden kann, zeigte sich schon bei der Debatte um die von in Deutschland vonseiten der Politik angestrebten Ausbremsung von „Fake News“.

Noch deutlicher zeigt sich der Spielraum für Willkür daran, dass man – so der Bericht – künftig mit Gefängnis und Geldstrafe rechnen muss, wenn man „abschreckende“ Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen im Internet verbreitet.

Spätestens hier wird im Grunde genommen deutlich, dass für willkürliche Zensur jeder Spielraum offen ist, weil mit „abschreckend“ jede negative Äußerung gemeint sein kann. Im Grunde genommen lässt sich ein derart ethisch schwerwiegendes und hochemotionales Thema gar nicht offen diskutieren, ohne auch „abschreckende“ Aspekte beim Namen zu nennen.

Was meine persönliche Meinung zu diesem Thema angeht, so muss ich natürlich einräumen, dass es auf die Frage hier keine einfache Antwort gibt, weil es um die Würde und das Leben zweier Menschen geht, nämlich der Mutter und des Kindes. So geht mir einerseits das totale Abtreibungsverbot, welches vor kurzem die polnische Regierung durchs Parlament bringen wollte, zu weit, weil dieses dann sogar Frauen getroffen hätte, die durch die Schwangerschaft selbst in Lebensgefahr wären oder durch Vergewaltigung schwanger wurden.

In einer solch prekären Situation von staatlicher Seite aus der Frau Vorschriften machen zu wollen, ist bedenklich, weil eben die Würde und das Leben der Mutter als gleichrangige Güter gesehen werden müssen wie das Leben des Kindes. Genauso bedenklich ist aber auch, dass ein erheblicher Anteil der jährlichen Schwangerschaftsabbrüche eben aus keiner der beiden genannten Indikationen erfolgen.

Und so richtig abschreckend war in den USA der Vorstoß der Präsidentschaftskandidatin der Demokraten, Hillary Clinton, Abtreibung bis zum 5. oder 6. Monat zuzulassen – und hier geht es um Babys in einer Entwicklungsphase, in der sie nicht mehr viel jünger sind als Frühchen, die mit den heutigen medizinischen Möglichkeiten Überlebenschancen haben. 

Verwunderlich war es daher nicht, dass Hillary Clinton in den sozialen Netzwerken auch „Killary“ genannt wurde.

Immer wieder gibt es auch in Deutschland Forderungen aus dem linken Meinungsspektrum, Paragraph 218 aus dem Strafgesetzbuch komplett zu streichen. Dabei ist das deutsche Strafrecht zum Schwangerschaftsabbruch wirklich liberal genug. Auf keinen Fall zu wenig liberal vor dem Hintergrund, dass es bei dieser ethisch schwerwiegenden Frage eben nicht nur um das Recht der Frau geht, sondern das Kind eben auch ein Mensch ist, und über den Menschen sagt unser Grundgesetz bekanntlich, dass dessen Würde unantastbar ist (Art. 1 GG) und er ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat (Art. 2 GG).

Denn Paragraph 218a des Strafgesetzbuches erklärt gerade in schwerwiegenden Fällen wie einer Vergewaltigung als Ursache oder einer Gefahr des Lebens oder der Gesundheit der Mutter im Zuge der Schwangerschaft einen Abbruch als „nicht rechtswidrig“ – nimmt also gerade auf diese schwerwiegende Situation der Frau Rücksicht.

Außerdem ist innerhalb der Fristenregelung von 12 Wochen ein Schwangerschaftsabbruch unter Voraussetzung einer Beratungspflicht ohne jegliche Angabe von Gründen möglich, ohne als Straftatbestand gültig zu sein – also genügend Spielraum gegeben. Mit dem von Teilen der Politik geforderten ersatzlosen Streichen dieses Paragraphen würde letztendlich auch genau diese Fristenregelung und die Beratungspflicht wegfallen. Und ein derart beliebiger Umgang wird einer ethisch so schwerwiegenden Entscheidung schlicht und ergreifend nicht gerecht.

Man könnte die Argumentation noch bis zur Sprengung des Rahmens weiter führen, doch wird zumindest deutlich, dass gerade zu diesem hoch emotionalen und ethisch schwerwiegenden Thema eine Aussprache mit allen negativen Seiten wichtig ist – was das neue Gesetz in Frankreich zu einem umso schwerer wiegenden Eingriff in die Meinungsfreiheit macht.

Mich erinnert dieses Gesetz durchaus auch an das Vorgehen von Heiko Maas und IM Victoria in Deutschland mit Kommentaren in sozialen Netzwerken. Ich muss selbst einräumen, im Sommer 2015 den Vorstoß unseres Justizministers unterschätzt zu haben.

Klang doch das angebliche Vorgehen gegen „Hate-Speech“ zunächst wohlwollend. Denn es hatte sich ja tatsächlich die Monate zuvor der Umgangston bei Debatten im Internet – unabhängig vom politischen Lager – so verschärft, dass darunter mit Sicherheit auch Postings waren, die den strafrechtlich relevanten Tatbestand von Beleidigung, übler Nachrede oder Aufruf zu Gewalt enthielten.

Doch es zeigte sich ziemlich schnell das Eintreffen der Befürchtungen, dass sich dieses Vorgehen gegen angeblichen „Hate-Speech“ eben nicht gegen strafrechtlich relevante Postings richtete, sondern in der Praxis letztendlich dem Tür und Tor öffnete, jeden bei Facebook zu zensieren, dessen Meinung nicht dem linken Mainstream entspricht.

Cahit Kaya und David Berger wurden mehrfach für mehrere Wochen bei Facebook gesperrt, allein weil sie von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machten, kritische Position zum Islam zu beziehen und deutlich zu machen, welches Risiko die falsch verstandene Toleranz gegenüber radikalen Auswüchsen des Islams für unsere Freiheitsrechte bedeutet. Dass die genannten Personen und auch viele privaten Facebook-Nutzer, die dem öffentlichen Leben nicht bekannt sind, aus solch unberechtigten Gründen gesperrt wurden, zeigt letztendlich, was die von unserem Justizministerium initiierten Maßnahmen bewirken: Islamisten und Gutmenschen kommen damit durch, missliebige Meinungen bei Facebook zensieren zu lassen!

Und nicht zu vergessen ist, dass mit Annetta Kahane für die Facebook-Überwachung eine Person beauftragt wurde, deren Vergangenheit als DDR-Spitzel unter dem Namen IM Victoria bekannt ist. 

Und es liegt nahe, dass das neue Gesetz in Frankreich gegen „abschreckende“ Informationen zum Schwangerschaftsabbruch auf genauso willkürliche Zensur abzielen wird wie bei uns in Deutschland das Vorgehen gegen angeblichen „Hate-Speech“. Von Bekannten, die sich zu diesem Thema im medizinischen Fachbereich wesentlich besser auskennen als ich, wurde mir sehr deutlich erklärt, welche Einschränkungen das neue Gesetz in Frankreich mit sich bringen kann:

Ein Gynäkologe muss, wenn eine Frau von ihm mit dem Anliegen eines Schwangerschaftsabbruchs kommt, sie über alle Risiken aufklären. Und schon hier stellt sich ihm dann die Frage, was er bei der Risiko-Aufklärung sagen darf, ohne sich im Sinne des neuen Gesetzes in Frankreich strafbar zu machen. 

Das klingt insgesamt plausibel, wenn man bedenkt, dass ein Schwangerschaftsabbruch – rein medizinisch betrachtet, unabhängig von moralisch-ethischen Aspekten – ein chirurgischer Eingriff in den menschlichen Körper ist. Und jeder, jeder chirurgische Eingriff birgt zumindest ein kleines Restrisiko, über das Patienten vor ihrer Zustimmung informiert werden müssen. Und auf die Risiko-Aufklärungen, die stattfinden müssen, so gering das Risiko ist, reagieren sehr viele Patienten abgeschreckt.

Keine Aufklärung über Risiken kann eine andere Information enthalten als eine „abschreckende“. Und umso mehr muss man auf der Hut sein, wenn der Staat – wie jetzt unter der sozialistischen Regierung in Frankreich – gegen „abschreckende“ Informationen mit Zensur droht. 

Jetzt mag manch einer einwenden, dass es ja um Verbreitung von Information im Internet gehe, und ja ein Arzt eventuell nichts zu befürchten hätte. Das ändert aber nichts daran, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gewährleisten muss, dass auch ein Otto-Normal-Verbraucher seine Einschätzungen von Risiken – also eben „abschreckende“ Information – in den verfügbaren Kommunikationsmedien verbreiten können muss.

Auch im Hinblick dessen, dass sich das nun verabschiedete Gesetz in Frankreich ja gegen „Fehlinformation“ richten soll, gilt die Warnung: Einschätzungen von Risiken sind immer Vermutungen, was in Zukunft eintreffen kann, und können sich nicht auf das Wissen gegenwärtig bekannter Fakten begrenzen. Weshalb sie schnell auch willkürlich als „Fehlinformation“ gewertet werden können, wenn sie dem Mainstream nicht passen. Das neue Verbot in Frankreich gegen „abschreckende“ Information und „Fehlinformation“ lässt also alle Türen offen, um willkürlich Lebensrechtler mundtot zu machen und damit deren Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu verletzen.

Und es stellt sich überhaupt die Frage, wie weit der Staat eigentlich gehen darf, um vermeintliche Lügen zu sanktionieren. 

Moralisch gesehen kann man sicher jede Form von Lüge verurteilen, aber nicht ohne Grund kennt das Strafrecht bestimmte Formen von Lügen, die explizit Straftatbestände darstellen, weil sie besonders schwer wiegen: Das sind beispielsweise Verleumdung, üble Nachrede, Falschaussagen vor Gericht, mit denen unschuldigen Personen geschadet wird, oder das Auslösen eines Fehlalarms, mit dem unnötige Panik – und Panik ist schwerwiegender als Angst – in der Bevölkerung ausgelöst und der Sicherheitsapparat in Form von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei unnötig schwer belastet wird. Aber darüber hinaus vonseiten des Staates gegen vermeintliche Wahrheitswidrigkeit einzuschreiten ist schon des Überblicks wegen schwierig, und es öffnet Willkür Tür und Tor, wenn der Staat zu viel Deutungshoheit über Wahrheitsfindung übernimmt.

Und wirft man einmal einen Blick auf unsere christlich-jüdisch geprägte abendländische Kultur in die 10 Gebote – dem Kernstück jüdischer und christlicher Ethik – so differenzieren auch moralisch-ethische Grundsätze zwischen der Art der Lüge.

Das 8. Gebot lautet nämlich nicht „Du sollst nicht lügen!“, sondern explizit „Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinem Nächsten!“. Also explizit geht es im 8. Gebot gegen Falschaussagen vor Gericht, gegen Fehlinformationen, die es einem Richter erschweren oder unmöglich machen, ein angemessenes Urteil zu fällen, und die zudem verleumderisch gegen andere Menschen sind. Was natürlich nicht heißt, dass die ethischen Grundsätze andere Formen von Lügen legitimieren.

Aber auch hier spricht es Bände, dass das 8. Gebot explizit gegen die Formen von Lügen mahnt, die auch in unserem heutigen Strafrecht von bedeutendster Relevanz sind. Darf dann der Staat die Hoheit über angebliche Wahrheit und angebliche Lüge in einem solchen Maß übernehmen, wie es die sozialistische Regierung mit dem neuen Gesetz gegen „abschreckende“ Information und vermeintliche „Fehlinformation“ zur Abtreibung macht?

Es kennt ja jeder von seinem Fachgebiet, dass er sich so manches anhören muss, was er aus fachlicher Sicht als „Halbwissen“ oder „Faktenverdrehung“ einstufen würde. Und auch ich als Historiker muss so manches aushalten, was historisch an Halbwissen, Verschwörungstheorien und Geschichtsklitterung verbreitet wird und jeden seriösen Historiker erschaudern lässt. Aber es gehört zu einer freien Gesellschaft, dies auszuhalten und sich selbst zu informieren, um mit fundiertem Wissen entgegen zu halten. Und so gehört es eben auch dazu, auszuhalten, was Lebensrechtler an „abschreckender“ Information verbreiten, möge man sie als sachlich richtig, für berechtigte Warnung, oder als übertrieben oder wahrheitswidrig einschätzen. Zum mündigen Bürger gehört dann eben, selbst sich aus verschiedenen Quellen zu informieren und selbst eine Einschätzung zu treffen, wer richtig liegt.

Dieser neue Eingriff in die Meinungsfreiheit ist insofern auch bedauerlich, dass er ausgerechnet aus Frankreich kommt. Aus dem Land, in welchem 1789 mit der Französischen Revolution für den Kampf um bürgerliche Freiheiten in ganz Europa die Weichen gestellt wurden. 

Will die französische Regierung und die sozialistische Mehrheit in der Nationalversammlung wirklich diese stolze Leistung der französischen Nation so mit Füßen treten? Und ich möchte hier als Deutscher nicht mit dem Finger auf Frankreich zeigen. So wie wir Deutschen uns gegen den Gesinnungsterror von Maas und IM Victoria wehren müssen, müssen sich die Franzosen gegen diesen neuen Gesinnungsterror ihrer sozialistischen Regierung wehren.

Vor allem stärken die französische Regierung und die sozialistische Mehrheit in der französischen Nationalversammlung nun auch denjenigen linksradikalen Kräften den Rücken, die schon seit langem den Lebensrechtlern ihr Grundrecht auf Meinungsfreiheit schwer machen.

Ähnlich wie man mit einer kritischen Meinung zur Einwanderung und zum Islam in der öffentlichen Debatte aufpassen muss, nicht als „rassistisch“ oder „islamophob“ stigmatisiert zu werden, müssen auch Lebensrechtler aufpassen, nicht als „frauenfeindlich“, „rückständig“ oder „fundamentalistisch“ gebrandmarkt zu werden. Den medialen Shitstorm gegen Lebensrechtler könnte man noch irgendwie als harmlos betrachten. Gehört es eben dazu, sich Kritik auszusetzen, wenn man sich mit politischen Stellungnahmen der Öffentlichkeit stellt, so sind die entsprechenden Gegendemonstrationen gegen den Marsch für das Leben regelmäßig der Auswuchs an Intoleranz.

Durch Blockade- und Störaktionen versuchen Jahr für Jahr Aktivisten aus verschiedenen linksradikalen Gruppierungen die Lebensrechtler daran zu hindern, von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch zu machen.

Trotz mehrfacher Aufforderung durch die Polizei weigern sie sich, die Straße frei zu machen, damit der Marsch für das Leben – der als Demo offiziell angemeldet und genehmigt ist – stattfinden kann .

Und als ob die Blockadeaktionen als Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreihit noch nicht schlimm genug wären, bleiben auch gewaltsame Übergriffe – oder zumindest Versuche dazu – nicht aus. Ohne intensiven Schutz durch die Polizei könnten Lebensrechtler schon jetzt keinen Gebrauch mehr von ihrem Demonstrationsrecht machen. Und genau diesen gewaltbereiten Linksradikalen, die jetzt schon regelmäßig Lebensrechtler in ihrem Demonstrationsrecht beeinträchtigen, stärkt die sozialistische Regierung in Frankreich nun den Rücken.

Einen sehr aufschlussreichen Bericht über das Verhalten der linksradikalen Gegendemonstranten liefert Vera Lengsfeld in ihrem Blog: VERA LENGSFELD .
Besonders erschreckend ist folgender Abschnitt des Berichts:

„Einmal gelang es einem Jüngling, die Polizeikette zu durchbrechen. Er entriss einer Mutter mit behindertem Kind ein Kreuz und warf es unter dem Gejohle seiner Genossen in die Spree. Spätestens dann wurde offensichtlich, dass sich die Jugendlichen benahmen, wie ihre Urgroßeltern in den 30er Jahren. Mit hassverzerrten Gesichtern andere Meinungen niederbrüllen, Andersdenkende attackieren, ihnen verbal den Tod wünschen – das ist Faschismus.“

Es ist schlimm genug, dass es überhaupt auf die Lebensrechtler gewaltsame Übergriffe durch Gegendemonstranten gibt. Aber dass hier ausgerechnet die Mutter eines behinderten Kindes Opfer eines gewaltsamen Übergriffs wurde, darüber kann sich jeder seinen Teil denken, was das über den Täter aussagt.

Und die Gründe sind hinlänglich bekannt, warum gerade für Menschen mit Behinderungen das Grundrecht auf Leben (Art. 2 GG) besonders gefährdet ist, je legitimer Schwangerschaftsabbrüche betrachtet werden. Weshalb es umso wichtiger ist, zu Schwangerschaftsabbrüchen eine kritische Position einzunehmen – und vor allem eben die Meinungsfreiheit gerade auch der Lebensrechtler zu schützen.

Gerade weil es sehr willkürlich eingestuft werden kann, ab wann man etwas als „abschreckende“ Information oder als „Fehlinformation“ betrachtet, lässt also das neue Gesetz in Frankreich sehr viel Spielraum für Willkür, um letztendlich Lebensrechtler mundtot zu machen. Genauso wie die Facebook-Überwachung mit Hilfe von IM Victorias Amadeu-Antonio-Stiftung in Deutschland sehr viel Spielraum lässt, um jeden mit einer missliebigen Meinung von Facebook zu sperren.

Wenn wir Deutschen und unsere Nachbarn, die Franzosen, verhindern wollen, dass sich unsere Länder wieder zu Diktaturen entwickeln, müssen wir uns gegen diesen Gesinnungsterror entschieden wehren.

Die Franzosen haben es uns 1789 in der Französischen Revolution vorgemacht, für bürgerliche Freiheiten gegen das Ancien Regime zu kämpfen – mit Nachwirkung für ganz Europa. In Deutschland ist die friedliche Revolution in der DDR ein glänzendes Beispiel, wie sich eine Bevölkerung gegen ein sozialistisches Unrechtsregime zur Wehr setzte.

Und bevor Deutschland oder auch Frankreich ganz in die Gesinnungsdiktatur abrutschen, müssen wir entschieden dafür eintreten, dass uns unsere Meinungsfreiheit erhalten bleibt – auch die Meinungsfreiheit, uns kritisch über die Option eines Schwangerschaftsabbruchs zu äußern und für die Menschenrechte ungeborener Kinder offen einzutreten: ihre unantastbare Menschenwürde und ihr Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

***

Foto: Der Sitz der Französischen Nationalversammlung © Photographer Webster. Denoised and cleaned by verdy_p. [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) or CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/)], via Wikimedia Commons

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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