(David Berger) Nicht jede Hassaktion der Linken lassen sich Richter als „Kunstaktionen“ verkaufen. Das musste jetzt jene Studentin erfahren, die vor einiger Zeit der AfD- Politikerin Beatwirx von Storch eine Torte ins Gesicht geworden hatte.
Nun muss sie – wie die „Junge Freiheit“ meldet – für 14 Tage ins Gefängnis. Der Grund für die ungewöhnliche Strafe: Sie hatte sich hartnäckig geweigert, die vom Amtsgericht Kiel festgelegte, sehr milde Geldstrafe von 150 Euro zu bezahlen.
Vermutlich möchte damit die aufmerksamkeitshungrige Selbstdarstellerin noch einmal zusätzlich weitere Aufmerksamkeit generieren:
„Ich möchte kein Geld bezahlen, ich möchte die Strafe im Gefängnis absitzen“.
Und weiter:
„Ich will darauf aufmerksam machen, dass Strafe und Knast nicht dabei helfen, gesellschaftliche Probleme zu lösen.“
Sie wolle weiterhin mit Torten werfen, wenn sich Politikerinnen wie Beatrix von Storch „so menschenverachtend äußern“.
Die fanatische junge Frau muss am 5. Februar in der JVA Lübeck ihre zweiwöchige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
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