Nach Gerichtsbeschluss: Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Alternative für Deutschland (AfD) vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln darf. Dies betrifft sowohl die offizielle Einstufung als auch jede entsprechende öffentliche Bekanntgabe.  Das Gericht gab dem Eilantrag der AfD weitgehend statt. Es betonte, dass die … Nach Gerichtsbeschluss: Verbot der AfD nicht mehr denkbar. Es ist vom Tisch weiterlesen