Freitag, 19. April 2024

Justizministerium leitet Verfahren gegen Twitter ein

(David Berger) Mit der pauschalen Aussage, dass das Internet „kein rechtsfreier Raum“ sei, hat Bundesjustizminister heute auf Twittert bekannt gegeben, dass er ein Verfahren gegen Twitter eingeleitet habe.

Seinem Ministerium lägen „hinreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass Twitter gegen die gesetzliche Pflicht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verstoßen habe“, so Buschmann ohne irgendwelche Nachweise zu erbringen: „Plattformen dürfen es nicht einfach hinnehmen, wenn ihre Dienste zur Verbreitung strafbarer Inhalte missbraucht werden.“

Kritik an Regierung als Volksverhetzung?

Auf die Frage, um welche „verfassungswidrigen Inhalte“ es dabei geht, beruft sich Buschmann – wie befürchtet – auf das selbst aller Wahrscheinlichkeit verfassungswidrige Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG): „Ein Inhalt gilt nach dem NetzDG als rechtswidrig, wenn er einen der in § 1 Absatz 3 NetzDG aufgeführten Tatbestände des Strafgesetzbuchs, wie beispielsweise Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung, erfüllt.“

Das Bundesamt für Justiz hat ein Bußgeldverfahren gegen Twitter eingeleitet. Dem BfJ liegen hinreichend Anhaltspunkte dafür vor, dass Twitter gegen die gesetzliche Pflicht zum Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte verstoßen hat.

— Marco Buschmann (@MarcoBuschmann) April 4, 2023

Zensur schon seit 2019 soll jetzt verschärft werden

Damit erhalten die Mahner erneut recht, die bereits mit der Verabschiedung des Maas-Gesetzes das Ende der Meinungsfreiheit im Internet besiegelt sahen:

Maas-Gesetz ab heute in Kraft: Twitter sperrt Beatrix von Storch

Das NetzDG verpflichtet soziale Netzwerke unverzüglich jede Denunziation aufzunehmen, auf ihre Rechtswidrigkeit im Sinne des NetzDG zu prüfen und innerhalb von sieben Tagen zu löschen.

Dass ausgerechnet ein FDP-Justizminister die ohnehin nur noch formell in Deutschland bestehende Meinungsfreiheit noch weiter einschränken will, zeigt nicht nur, in welchem desolaten Zustand sich seine Partei befindet. Das NetzDG selbst ist eine Katastrophe. Ein Twitter-User bemerkt zurecht: „Das NetzDG, das als Vorbild für ähnliche Gesetze zahlreicher Diktatoren und Autokraten (Putin, Erdogan etc.) diente, hat die Judikative in Teilen an Privatfirmen ausgelagert. Das Problem ist nicht Twitter, das ggf. dagegen verstoßen hat, sondern dieses antidemokratische NetzDG!“

Wird jetzt Karl Lauterbach eingesperrt?

Auch die weiteren Kommentare sprechen Klartext:

  • Zuerst Putin einsperren wollen und nun sich mit Elon Musk anlegen! Aber scheiß auf Nordstream! Ist ja wieder vergessen, letzte Aussage war ja Putin war´s.
  • Das klingt gut, denn auf Twitter werden ja oft Lügen verbreitet. Es hatte z. B. mal in 2021 jemand geschrieben, dass am 20.03.2022 alle Corona-Maßnahmen enden! Wurde derjenige für seine Falschaussage schon gesperrt?
  • Klar erstmal die staatliche Einflußnahme auf Twitter im Zuge der Pandemie auf! Dort wurden bewusst medizinische Fakten unterdrückt, die Menschen gebraucht hätten für eine Abwägung bezüglich der Impfung.
  • War klar, wer nicht die Meinung der Denunzianten vertritt und nicht Regierungstreue in sich trägt, soll verklagt werden. Tja wird es deutlicher wohin sich dieses Land entwickelt und möge die Ampel sich auflösen, zum Wohle der Menschen in diesem Land.

Freiheit stirbt immer stückchenweise

Schließlich sei hier ein Politiker zitiert, der dem Namen seiner Partei noch gerecht wurde. Aktueller und besser hätte man diese Aktion von Buschmann und die zu erwartende Reaktion der Deutschen darauf kaum besser charakterisieren können:

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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