Öff­ent­liche Ver­harm­lo­sung von Kriegs­ver­b­re­chen (der Russen) künftig strafbar

(David Berger) Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit hat die Bundesregierung am letzten Donnerstag den Volksverhetzungsparagraphen erweitert: Absatz 5 stellt nun u.a. die „Leugnung von Kriegsverbrechen“ unter Strafe. Es drohen Geldstrafen und bis zu drei Jahre Haft. Es wird befürchtet, dass auch dieses Gesetz unter dem Leitmotiv des doppelten Standards missbraucht wird.