Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von politischen Weisungen sollte Selbstverständlichkeit sein
2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die deutschen Staatsanwaltschaften keine internationalen Haftbefehle mehr ausstellen dürfen, da diese gegenüber den Justizministern weisungsgebunden sind und eine politische Einflussnahme nicht ausgeschlossen werden kann (Große Kammer des EuGH, Urteil vom 27.05.2019, Az. C-508/18). Nunmehr legt die Bundesjustizministerin Lamprecht (SPD) Gesetzespläne vor, wonach das Weisungsrecht im Bereich der europäischen Zusammenarbeit beschränkt werden soll. Demgegenüber will der Richterbund das Weisungsrecht generell kippen. Ein Kommentar von Christian Wirth
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