(Michael van Laack) Nein, das ist keine Satire, liest sich aber so. Wegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen dürfen Niedersachsen und andere Bundesländer nicht auf die Melderegister zurückgreifen, um die Bürger über deren Impfberechtigung zu informieren. Also nutzt man andere „Erkenntnisse“, um die über 80jährigen herauszufiltern.
Vermietdatenbank der Deutschen Post wird abgefragt
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Das Land Niedersachsen schreibt dazu auf seiner Webseite: „Aufgrund rechtlicher Hürden kann das Land die Adressen der Impfberechtigten aus dem amtlichen Melderegister für dieses Anschreiben leider nicht verwenden. Aus diesem Grund greift Niedersachsen auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurück.“ und „Es werden deshalb nicht alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 80 Jahre, einen Brief erhalten.“
Bei der Vermietdatenbank der Deutschen Post bedienen sich z.B. Unternehmen, die ihre Produkte vermarkten wollen. Auch sie gehen oft nach dem Prinzip vor, das man aus dem Vornamen eines Menschen zumindest auf die Dekade seiner Geburt Rückschlüsse ziehen könne.
Wilhelm, Agnes, Adolf und Isolde werden eingeladen
Adolfs vielleicht nicht, denn Adolfs könnten zu den Querdenkern und somit Impfverweigerern gehören. Oder Kinder von strammen Nazis sein, die ihre Sprösslinge nach dem Führer benannten. Zumindest geht das Land Niedersachsen bei den Einladungen hauptsächlich nach dem Vornamen vor. Otto klingt auch nach 1940 oder sogar 1930. Michael eher nach 1960 bis 1970. Gertrud nennt schon seit Jahrzehnten niemand mehr sein Kind. Aber Renate dürfte noch keine 80 Jahre alt sein.
Wir sind – will mir scheinen – von Idioten umgeben. Vor über 20 Jahren sagte mal jemand in einer Talkshow zum Thema Medien und Politik: „Wir laufen auf eine Zeit zu, in der jene, die in Irrenhäusern sitzen sollten, uns bespassen oder regieren. Und jene, die uns regieren sollten, mit Einweisung bedroht werden.“ Diese Zeit scheint mir jetzt gekommen!
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