(Michael van Laack) Überraschen sollte uns eigentlich nichts mehr können. Für geflüchtete Menschen hat die Justiz bekanntlich seit vielen Jahren größtes Verständnis: Anderer Kulturkreis, Kompensieren grauenvoller Erlebnisse, Leben in einer buntheitsfeindlichen Umgebung usw.
Deshalb wäre das Urteil, dass gestern in Ingolstadt gefällt wurde, eigentlich auch nur eine Randnotiz wert, wäre da nicht die sehr eigenwillige Verteidigungsstrategie, von der das Gericht sich augenscheinlich beeindrucken ließ.
Drei Nigerianer zündelten in einer Sammelunterkunft! Vier Menschen wurden verletzt, der Sachschaden auf 20.000 Euro heruntergerechnet. Heraus kamen in zweiter Instanz zwei Jahre auf Bewährung wegen schwerer Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung.
Ursprünglich zu drei Jahren verurteilt
Das Amtsgericht Neuburg hatte die Angeklagten zunächst zu drei Jahren Haft verurteilt, obwohl zu Verhandlungsbeginn darauf hingewiesen wurde, dass sich ein Geständnis strafmindernd auswirken könne. Doch die Anklagten schwiegen bzw. stritten ab. Für solch eine Kleinigkeit eine Haftstrafe? Geht gar nicht. Ausländerfeindlich und islamophob!
Dann ging es in die Revision. Hat alles etwas länger gedauert wegen Corona und sonstigem Gedöns. Deshalb saßen die Kultur-Bereicherer und Hoffnungsträger des Wirtschaftsstandorts Deutschland ganze zehn Monate in Untersuchungshaft. So hatten sie und ihre Verteidigung genug Zeit, sich eine wunderbare Geschichte auszudenken.
Nigerianer: Wir dachten, Deutschland ist auch ein Unrechtsstaat!
Richterin Bettina Grafe bot nun auch wieder einen Deal an: Legt ein Geständnis ab und ihr bekommt Bewährung. – Diesmal waren die Täter „einsichtig“. Das wären sie in der ersten Verhandlung nicht gewesen, weil sie aus einem Land stammen, in dem Geständnisse nicht belohnt werden. Die bedauernswerten Männer seien deshalb der falschen Annahme erlegen, Deutschland sei genauso ein Unrechtstaat wie Nigeria.
Außerdem sei es in ihrem Kulturkreis üblich, sich Luft zu machen, wenn man mit etwas nicht einverstanden ist. Die schwarzafrikanischen Perlen der Zivilgesellschaft hätten sich darüber geärgert, dass sie gegen ihren ausdrücklich erklärten Willen von Fürstenfeldbruck und Ingolstadt nach Feilnmoss in die ehemalige Patriotstellung der Bundeswehr verlegt wurden.
Richterin: Asylverfahren läuft gut – Niemand ist gestorben
Frau Grafe freute sich unbändig über das Geständnis. Man darf vermuten, dass sie bei der Urteilsfindung folgende Überlegungen leiteten:
Keiner der Angeklagten hätte damit rechnen können, dass ein Gebäude Feuer fängt, nur weil sie aus Verärgerung in einem geschlossenen Raum eine Matratze anzündeten. Dass sich außer ihnen noch andere Personen in der Aufnahmeeinrichtung befanden, habe ebenfalls niemand voraussehen können.
Außerdem wolle sie den drei reuevollen und potenten jungen Männern nicht ihr ganzes Leben versauen. Denn der Genehmigung ihrer Asylanträge stehe wohl nichts mehr im Wege, wie ihr die Ausländerbehörde auf Nachfrage mitgeteilt habe. Nur eine Haftstrafe könne noch verhindern, dass sie in wenigen Jahren in der Kriminalstatistik als Deutsche geführt würden. Zudem sei Bewährung die einzige Möglichkeit, sie nach Strafverbüßung vor der Abschiebung zu bewahren.
Wenigstens keine Haftentschädigung
Außerdem seien die zukünftigen „Black Lives Matter“-Aktivisten bisher nur wegen Kavaliersdelikten wie Diebstahl, versuchtem Betrug und Körperverletzung verurteilt worden. Da dürfte man auf keinen Fall diese läppische schwere Brandstiftung zu hoch hängen. Auch hätten sie ja zehn Monate in Untersuchungshaft gesessen und schwer darunter gelitten, dass die Justizvollzugbeamten nur Deutsch sprache. So konnten die Angeklagten mit niemandem tiefschürfende Gedanken z.B. über Alltagsrassismus austauschen…
Merkwürdig! Ich dachte immer, der Anteil englisch- und französisch sprechender arabischer und sonstiger afrikanischer Krimineller in deutschen Gefängnissen sei deutlich überproportional. Das einzig Positive am Urteil: Es gab keine Haftentschädigung, obwohl die Zeit im Gefängnis unter so vielen weißen Wärtern zweifellos eine diskriminierende Erfahrung war.
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