Berliner „Antidiskriminierungsgesetz“: Polizeieinsätze gegen Kriminelle mit Migrationshintergrund erschwert

(David Berger) Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit konnte die rot-rot-grüne Mehrheit im Berliner Abgeordnetenhaus am 13. Mai ein Gesetz durchwinken, das demnächst in Kraft tritt und die Beweislast für die Polizei umkehrt: Zeigt jemand einen Polizisten an, muss dieser dann beweisen, dass er unschuldig ist: Das „Landesantidiskriminierungsgesetz“.