Samstag, 20. April 2024

Corona: Wenn die Polizei beim Abendessen auf einmal in die Wohnung kommt…

(David Berger) In Sachsen begnügt sich die Polizei nicht damit, öffentliche Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung zu ahnden, sondern macht nun auch Hausbesuche. Und wieder stellt sich – angesichts der grundgesetzlich garantierten „Unverletzlichkeit der Wohnung“ die Frage, inwiefern hier noch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.

Die „Sächsische“ berichtet aktuell von einem Vorgang, der sich am Sonntag Abend in Löbau (Kreis Görlitz) zugetragen hat. Vermutlich nach einer Denunziation durch aufmerksame Nachbarn rückten Polizeibeamte bei einer Löbauer Wohnung an, in der mehrere Personen gemeinsam zu Abend aßen.

Drei der Anwesenden gehörten nicht zum „Hausstand“

Die Zeitung berichtet: „In einer Wohnung an der Otto-Staudinger-Straße in Löbau haben Beamte am späten Sonntagabend ein gemeinsames Abendessen von Personen im Alter zwischen 18 und 28 Jahren beendet. „Grund war, dass drei der Speisenden nicht zum Hausstand gehörten“, teilt die Polizei mit. Die Gäste bekamen Platzverweise. Zudem zeigten die Beamten die Verstöße an.“

Über die genauen Umstände erfahren wir hier nichts. Hatte die Polizei zuvor geklingelt und der Verantwortliche diese in die Wohnung gelassen. Oder wurde die Wohnung gestürmt, weil „Gefahr im Verzug“ war. Fragen, die wahrlich nicht unwichtig sind, denn nach Artikel 13 unseres Grundgesetzes ist die Unverletzlichkeit der Wohnung ein sehr hohes Gut unseres Rechtsstaates, über das sich die Legislative und Exekutive nur in äußerst wichtigen Fällen und im Idealfall dann gemeinsam hinweg setzen dürfen.

Hausdurchsuchungen im System Merkel

Ein Grundgesetz freilich, das im System Merkel auch immer wieder ausgehebelt wurde, indem man nicht selten Hausdurchsuchungen bei Merkel-Kritikern durchführte, bei denen man sich fragen musste, ob diese Maßnahme irgendwie angemessen war. Ein gutes Beispiel dafür ist die Hausdurchsuchung bei dem damaligen bayerischen AfD-Landeschef Petr Bystron, die später das Landgericht München für rechtswidrig erklärte.

Ob im hier nun bekannt gewordenen Fall von Löbau die Verhältnismäßigkeit noch gewahrt war, ist schwer zu entscheiden, aber in der derzeitigen Lage, die sich vor allem durch die Dominanz unverhältnismäßiger Maßnahmen auszeichnet, durch aus unwahrscheinlich.

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Warum regen sich jetzt alle über die Lockerungen in NRW u. #Köln auf? Motto: Es können doch nicht alle Opfer, die wir bringen mussten und noch bringen werden (Wirtschaftscrash), vergeblich gewesen sein. Doch, liebe Mitbürger: es ist möglich, dass alles umsonst war! #SystemMerkel

— David Berger (@DrDavidBerger) April 21, 2020

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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