Freitag, 29. März 2024

Wird die Corona-Sperre zum Beginn des Ramadan wieder aufgehoben?

Das gewählte Ende zum 20. April scheint kein zufälliges zu sein. Denn am 23./24. April beginnt eine andere „Festzeit“ – für die Muslime – der vierwöchige Ramadan. Dass die Moscheen dann wieder Hochbetrieb haben dürfen, kann kein Zufall sein. Ein Gastbeitrag von Albrecht Künstle

Die Corona-Krise hatte noch nicht richtig Fahrt aufgenommen, folgte ihr eine Korano-Krise – ein Lamento der Islamverbände. Die Gesetzgeber der Länder und des Bundes waren schnell zur Hand, die Religionsgemeinschaften nicht nur in ihre vom Staat gesetzten Schranken zu verweisen, sondern auch in die Kirchen selbst hineinzuregieren. Gottesdienste wurden einfach verboten, auch wenn die gebotenen Sicherheitsabstände von 1,50 Meter in den großen Kirchen, Domen, Münstern und Kathedralen hätten eingehalten werden können.

Die Spezialdemokraten einschließlich der Christdemokraten – die Grünen sowieso – schoben den Kirchenmännern einfach einen Schließstein vor ihre „Burgen“, die damit fast zu Gräbern wurden, nur leerer. Aber wer dachte, die Herrschenden hätten Erbarmen mit der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit und würden zu Ostern wieder die Steine wegrollen, um den Kirchen Auferstehungsfeiern zu ermöglichen, hat sich getäuscht. Die Fesseln sollen erst zum 20. April gelockert werden. Die Älteren kennen den 20. April noch, er war Führers Geburtstag. Warum ausgerechnet dieses geschichtsträchtige Datum? Wem soll heute damit hofiert werden?

Dass Christen und Juden ausgerechnet bis dahin wichtige Ereignisse würdigen, scheint den Herrschaften in Berlin egal zu sein. Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostern und auch noch der Weiße Sonntag am 19. April – alles gestrichen, verboten. Die Juden trifft es ebenso mit ihrem Pessach vom 9. Bis 16. April. Warum werden die Restriktionen nicht über die Feiertage gelockert?

Das gewählte Ende zum 20. April scheint kein zufälliges zu sein. Denn am 23./24. April beginnt eine andere „Festzeit“ – für die Muslime – der vierwöchige Ramadan. Dass die Moscheen dann wieder Hochbetrieb haben dürfen, kann kein Zufall sein. Wahrscheinlich befürchtet die Politik schwere Unruhen, wenn sie die Muslime nicht gewähren lassen wie in deren Herkunftsländern. Wenn sogar in Erstaufnahmeeinrichtungen die Bundeswehr eingesetzt wird, um die Ordnung aufrecht zu erhalten, dann erst recht bei etablierten Kräften wie die Moscheegemeinden. Dem Islam wird in diesem Land inzwischen der rote Teppich ausgerollt, viele Politiker sind ihm hörig.

Und es würde nicht verwundern, wenn der Ruf des „Islamrat in Deutschland“ nach einem Corona-Rettungsschirm für die Verbände mit ihren Moscheen Gehör findet. Dieser Islamrat verlangte, dass die Corona-Verbote vor Beginn des Ramadan beendet werden. Geschehe das nicht, bräuchten die Islamverbände Rettungsschirme. Stinkt Geld wirklich nicht? Allein dieser Dachverband hat 26 Bundes- und Landesverbände. Darunter noch recht zweifelhafte wie Millî Görüş, die sich islamistische Tendenzen vorhalten lassen muss. Der sogenannte Verfassungsschutz beobachtet diese Islamisten.

Die Befürchtung, dass auch dubiose Islamverbände Corona-Gehör finden, ist begründet. Bereits in den Städten Duisburg und Hannover plärren die Imame vom Minarett und begründen das mit dem Corona-Ausnahmezustand. In Hannover wird dieser Ausnahmezustand von Millî Görüş genutzt, um nun endlich den Muezzin-Ruf erschallen zu lassen, den sie schon seit fast zwei Jahrzehnten fordern*). Die IGMGs (Millî Görüş) wollen laut ihrer Homepage die „Freitagsgebete“ in ihren Moscheen auch nur bis zum 02.04. aussetzen, wohlgemerkt nicht 20.04. Dann geht es schon diesen Freitag wieder rund?

Dem Postulat Ausnahmezustand schloss sich selbstverständlich auch der türkische DiTiB an. Ob die Muezzinrufe nach Corona wieder verhallen, darf bezweifelt werden. Was die Muslime sich einmal genommen haben, geben sie nicht wieder aus den Händen, sei es das Eigentum der Ungläubigen, ihre Kirchen, Städte, ja zig Länder.

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