Donnerstag, 28. März 2024

Gerichte erlauben Vollverschleierung in Schulen

Das Hamburgische Oberverwaltungs-„Gericht lässt Beschwerde gegen Nikab-Erlaubnis abblitzen“. Es fehlt ganz einfach die gesetzliche Grundlage für ein Verbot der Vollverschleierung auch des Gesichts. Dem ließe sich abhelfen, doch die Grünen sind zumindest in Schleswig-Holstein gegen ein solches Gesetz. Ein Gastbeitrag von Alexander Dilger

Bei der Welt heißt es: „Die Hamburger Schulbehörde konnte sich mit einer Beschwerde gegen ein Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, das einer 16 Jahre alten Berufsschülerin das Tragen eines sogenannten Nikab – also eines Gesichtsschleiers –, erlaubt hatte, nicht durchsetzen. Am Montag wurde bekannt, dass das Oberverwaltungsgericht die bestehende Rechtsprechung unterstützt. Gegen dieses Urteil kann die Schulbehörde nun nicht mehr angehen, es ist unanfechtbar.“

Sollte ein gesetzliches Verbot in Hamburg oder einem anderen Bundesland kommen, wird es erst wirklich spannend, weil am Ende das Bundesverfassungsgericht oder der EuGH Farbe bekennen müssen, ob sie die vermeintliche Ausübung der Religionsfreiheit höher gewichten und deshalb wie schon beim Kopftuch selbst demokratisch verabschiedete Gesetze dagegen kippen.

Vermeintlich deshalb, weil schon die Grundlage für eine Kopftuchpflicht im Koran dünn ist und es sich bei der Vollverschleierung allein um frauenfeindliches Brauchtum handelt.

Der Beitrag erschien zuerst auf dem lesenswerten Blog von ALEXANDER DILGER

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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