Donnerstag, 28. März 2024

Bundesregierung muss tatsächliche Gesamtkosten der „Willkommenskultur“ vollständig darlegen!

Die AfD-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag an die Bundesregierung gestellt, diese möge endlich die Gesamtkosten der Politik der offenen Grenzen darlegen und in einem jährlichen Bericht fortlaufend darüber informieren. Über die Motive dieses Antrags Gottfried Curio.

Der Bericht, der alle Ebenen von Bund, Ländern und Kommunen umfassen soll, muss alle Aufwendungen, die im Rahmen der migrationspolitischen Grundsatzentscheidungen der Regierung anfallen, umfassend und transparent darlegen:

  • für die sog. Fluchtursachenbekämpfung – inklusive einer Evaluation des tatsächlichen Nutzens dieser finanziell erheblichen Maßnahme – ,
  • für die Bereitstellung von Unterkünften (sowie deren Instandhaltung und Sanierung),
  • für Sozialleistungen (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und dem Sozialgesetzbuch),
  • für Ausgaben in der öffentlichen Verwaltung und bei den Jugendämtern,
  • für entstehende Folgekosten im System der Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherungen,
  • für verursachte Kosten bei Polizei und Feuerwehr, Gerichten und Gefängnissen,
  • für Dienstleistungen der Wohlfahrtsverbände und die Kinderbetreuung, im Bildungs- und Schulwesen, im Verkehrs- und Wohnungswesen, in der Raumplanung und Abfallwirtschaft, sowie durch (gescheiterte) Rückführungen und freiwillige Ausreisen.

Humanitäre Ineffektivität

Dies alles zumal vor dem Hintergrund, dass diese Kosten unnötig sind – Stichwort: Selbsteintritt – , sowie der vollständigen humanitären Ineffektivität: Bekanntlich kann mit dem selben Betrag vor Ort, in der Heimatregion, hundertmal mehr Menschen geholfen werden.

Zudem soll die Bundesregierung ein finanzwissenschaftliches Gutachten in Auftrag geben, welches anfallende indirekte Kosten – wie etwa Mietpreiserhöhungen durch Wohnraumverknappung – in den Blick nimmt sowie die Langzeitbelastungen aufgrund des tatsächlich zu erwartenden Umfangs an Selbstversorgung der Migranten (in Arbeitsleben wie Rentenzeit) erfasst; dies auch samt den Folgekosten durch Familiennachzug und hier geborene Kinder. Auch soll über die aktuellen Steuer- und Sozialabgabenzahlungen der Zuwanderer mit Arbeitserlaubnis Bericht erstattet werden, um so die Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen zu können und eventuelle Integrationsfortschritte in dieser Dimension erkennen zu können.

Steuerzahler haben ein Recht auf diese Informationen

Die steuerzahlenden Bürger, mit deren Geld die ‚Willkommenskultur‘ ungefragt finanziert wird, haben das Recht, vollständig und transparent über die tatsächlichen Gesamtkosten informiert zu werden. Während beim Bäcker neuerdings für jede Semmel ein Bon ausgedruckt werden muss, verschleiert die Bundesregierung jene Milliardenkosten, die durch Asylanten entstehen. Es ist an der Zeit, die Bundesregierung in die Bonpflicht zu nehmen.

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