Dienstag, 23. April 2024

Vatikan weist synodalen Sonderweg deutscher Progressisten energisch in die Schranken

Bekanntlich hat die DBK (Deutsche Bischofskonferenz) unter Leitung von Kardinal Reinhard Marx unlängst mehrheitlich beschlossen, gemeinsam mit dem ZdK (Zentralkomitee der deutschen Katholiken) einen zweijährigen „´Synodalen Prozess“ in Gang zu setzen, an dessen Ende eine Versammlung stehen soll, die verbindliche Beschlüsse zu fassen gedenkt. Damit wäre diese Synode aber in Wirklichkeit ein Partikular-Konzil, das wiederum päpstlicher Zustimmung bedarf – und zwar nicht erst im nachhinein, sondern schon vorweg für seine Einberufung als solche. Ein Gastbeitrag von Felizitas Küble

Wohl um dieses „Handikap“ zu verschleiern, wurde der sanftere Ausdruck „Synode“ gewählt, die aber – wegen der angestrebten Verbindlichkeit ihrer Beschlüsse – sehr wohl einem (Partikular-)Konzil gleichkäme.

Das Drängen in Richtung eines deutsch-kirchlichen „Konzils“ ging natürlich vom ZdK aus, das sich nicht mit Absichtserklärungen zufriedenstellen wollte – und daher nur dann bereit war, in den „Prozess“ einbezogen zu werden, wenn verbindliche Entscheidungen für die Kirche in Deutschland getroffen werden.

Ginge es „nur“ um spezielle deutsche Anliegen der Seelsorge oder Kirchenverwaltung, wäre die Vorgangsweise schon erstaunlich genug, denn die Bischöfe sollen bei der kommenden „Synode“ ebenso viele Stimmen erhalten wie die Vertreter des ZdK, also einer selbsternannten und überdies sehr progressiven Laienvertretung (die aber nicht vom Kirchenvolk gewählt wird). Somit stände das ZdK mit den deutschen Bischöfen auf gleicher Augenhöhe.

Man fragt sich, wozu es dann eigentlich noch des bischöflichen Lehramtes bedarf? Oder wird dieses neuerdings auch von ZdK-Funktionären ausgeübt?

Aber noch viel hanebüchener ist die Tatsache, daß sich der „Synodale Weg“  – der nichts anderes als ein Irrweg ist – mit Themen befassen will, welche die ganze katholische Weltkirche betreffen, wozu also ein deutscher Sonderweg (außer mittels einer Spaltung) gar nicht möglich ist.

Dazu gehört z.B. die Sexualmoral, die Ämterfrage für Frauen oder der Zölibat.  (Die vier Aspekte lauten wörtlich: „Macht, Partizipation und Gewaltenteilung“  –  „Sexualmoral“  –  „Priesterliche Lebensform“  – „Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche“.)

Wie konnte eine starke Mehrheit der deutschen Oberhirten und Weihbischöfe überhaupt solch einen unkirchlichen „Prozess“ einleiten, also einen Weg beschreiten, der von vornherein sowohl theologische wie kirchenrechtlich als Sackgasse erkennbar war?

Immerhin gab es hierbei vier Enthaltungen, darunter der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer und der Augsburger Bischof Konrad Zdarsa (er ist inzwischen im Ruhestand), sodann zwei Weihbischöfe.

Man fragt sich, ob die Versammelten vielleicht mit dem Projekt eines „Synodalen Weges“ überrascht bis überrumpelt worden sind. Vermutlich hätte es sonst mehr Enthaltungen und zudem auch klare Gegenstimmen gegeben.

Wie dem auch sei, die bischöflichen Kritiker dieses sowohl inhaltlich wie formal höchst sonderbaren Sonderwegs haben sich offenbar – sei es einzeln oder gemeinsan –  an Rom gewandt und um Klärung und Klarstellung gebeten – und dies mit umso mehr Berechtigung, als Papst Franziskus sich zuvor auch tendenziell kritisch über den „Synodalen Weg“ geäußert hatte.Inzwischen hat der Vatikan eindeutig reagiert – genauer gesagt: Die Bischofskongregation und der Päpstliche Rat für die Auslegung von (kirchlichen) Gesetzen.

In einem an Kardinal Marx gerichteten Brief vom 4. September 2019 schreibt Kardinal Marc Ouellet, Präsident der Bischofskongregation, dass die synodalen Pläne den Erwartungen entsprechen müssen, die sich aus dem Brief von Papst Franziskus vom Juni 2019 ergeben.

Der Präfekt betont, dass eine Synode/Plenum/Partikularkonzil nicht die allgemein gültige Lehre oder Disziplin der katholischen Weltkirche ändern kann.

Ergebnis: Eine glasklare Ablehnung vor allem der Themen bzw. Zielsetzungen, zumal sie die ganze Weltkirche betreffen  –  aber auch hinsichtlich der Tatsache, daß bei der geplanten“Synode“ eine Stimmen-Gleichheit zwischen Bischöfen und ZdK vorgesehen ist – und weitere kirchenrechtliche Unstimmigkeiten zu beanstanden sind.

Ingesamt wird der „synodale Prozess“ als kirchlich ungültig und abwegig bewertet, vor allem durch das kanonische (kirchenrechtliche) Gutachten des Päpstlichen Rates; dieser hat seine Kritikpunkte auf vier Seiten genau aufgelistet.

HIER folgt zunächst das Schreiben der Bischofskongregation, danach der abschlägige Bescheid des vatikanischen Rates:  Texte

In seinem Brief an die Bischöfe in Deutschland vom Juni 2019 hatte Papst Franziskus bereits angemahnt, die Einheit mit dem universalen Lehramt der Kirche zu wahren und zu respektieren.

„Sooft eine kirchliche Gemeinschaft versucht hat, alleine aus ihren Problemen herauszukommen, und lediglich auf die eigenen Kräfte, die eigenen Methoden und die eigene Intelligenz vertraute, endete das darin, die Übel, die man überwinden wollte, noch zu vermehren und aufrechtzuerhalten“, erklärte der Pontifex warnend.

Die glaubenstreuen Katholiken in Deutschland – und weit darüber hinaus – hoffen nun, daß alle Oberhirten in Deutschland sich an die Weisungen aus dem Vatikan halten, den Brief des Papstes vom Juni endlich ernstnehmen und sich um die überfällige Evangelisierung kümmern, statt sich dem Druck progressiver Verbände vom ZdK bis „Maria 2.0“ zu unterwerfen.

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Unsere Autorin Felizitas Küble leitet den KOMM-MIT-Verlag und das Christoferuswerk in Münster, das das CHRISTLICHE FORUM betreibt. Hier erschien der Beitrag zuerst.

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