Dienstag, 23. April 2024

EuGH stellt hochoffiziell fest: Deutsche Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig

Es ist keine neue Erkenntnis, dass in Deutschland die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden und somit nicht unabhängig sind. Doch diese Einschätzung wurde nun hochoffiziell durch den „Europäischen Gerichtshof“ bestätigt.

Hier ein kleiner Auszug:

Zu den Staatsanwaltschaften in Deutschland stellt der Gerichtshof fest, dass nicht gesetzlich ausgeschlossen ist, dass ihre Entscheidung, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, im Einzelfall einer Weisung des Justizministers des betreffenden Bundeslands unterworfen werden könnte. Daher erfüllen sie eines der Erfordernisse für ihre Einstufung als „ausstellende Justizbehörde“ im Sinne des Rahmenbeschlusses offenbar nicht, und zwar das Erfordernis, der einen solchen Haftbefehl vollstreckenden Justizbehörde die Gewähr für unabhängiges Handeln im Rahmen seiner Ausstellung zu bieten.

Medien schweigen dazu eisern: Der #EuGH erklärt Deutschland zur Bananenrepublik!https://t.co/FgQlf277cY pic.twitter.com/2NQvOXjefK

— Hartes Geld (@Hartes_Geld) May 28, 2019

Alice Weidel: „Eklatantes Rechtsstaatsdefizit im deutschen Justizsystem“

Inzwischen hat sich Alice Weidel zu dem Urteil geäußert:

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass deutsche Staatsanwälte keine EU-Haftbefehle mehr ausstellen dürfen, da aufgrund der Weisungsbefugnis der Justizminister „keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive“ gegeben sei. Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel:

„Die EuGH-Entscheidung ist eine schallende Ohrfeige für die bornierte Weigerung der etablierten Politik, ein eklatantes Rechtsstaatsdefizit im deutschen Justizsystem zur Kenntnis zu nehmen und abzustellen. Die Weisungsabhängigkeit der Staatsanwaltschaften ist ein Anachronismus und ein nicht hinnehmbares Einfallstor für missbräuchliche politische Einflussnahmen auf die Justiz.

In allen westlichen Demokratien sind politisch unabhängige Anklagebehörden Standard. Selbst das zentralistische Frankreich hat das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten längst abgeschafft. Einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Entpolitisierung der Justiz, der diesen überfälligen Schritt auch für Deutschland vollziehen will, haben die übrigen Fraktionen dagegen erst Ende letzten Jahres mit arroganten Pseudo-Argumenten abgelehnt.

Diese Reform muss jetzt endlich umgesetzt werden. Schon vor Jahren hat der damalige Präsident des Deutschen Richterbundes Christoph Frank festgestellt, dass Deutschland wegen der fragwürdigen Weisungsbefugnis der Justizminister gegenüber den Staatsanwaltschaften heute ‚massive Probleme‘ hätte, überhaupt in die EU aufgenommen zu werden. Statt mit erhobenem Zeigefinger Europa zu spalten und besserwisserische Belehrungen an Nachbarländer wie Polen zu verteilen, täte die Bundesregierung gut daran, notwendige Reformen im eigenen Land nicht länger zu verhindern.“

Der Beitrag erschien zuerst bei OPPOSITION24

PP-Redaktion
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