Donnerstag, 18. April 2024

Straffreiheit für Asylbetrüger bleibt

Innerhalb der Bundesregierung gibt es Streit, wie man mit be­wuss­ten Rechtsbrüchen von Asylsuchern wie der Vertuschung von Alter und Identität sowie der Vernichtung von Ausweisdokumenten umgehen soll. Bislang hatten solche Rechtsbrüche keinerlei Konsequenzen. Ein Gastbeitrag von Bodo Bost

Bislang muss ein Asylbewerber mit keinerlei Konsequenzen rechnen, wenn er sich durch Mehr­fach­identitäten vielfache Sozialleistungen und einen verlängerten Aufenthalt in Deutschland erschleicht oder durch falsche Altersangaben eine bessere Unterkunft oder ein milderes Urteil bei Strafverfahren ergaunert. Strafbar ist bislang lediglich der Missbrauch ausländerrechtlicher Dokumente etwa das Fälschen eines Passes oder das Vorlegen eines falschen Passes.

Nach Informationen der „Welt“ lehnt das Bundesjustizministerium einen Vorstoß des Bundesinnenministeriums zur Strafbarkeit von Falschangaben von Asylsuchern bislang ab. Auch bei der letzten Änderung des Asylgesetzes, die im Dezember in Kraft getreten ist, hatte der Gesetzgeber auf eine Ahndung oder Bestrafung solcher Verstöße verzichtet, und das obwohl sie auf ein hohes kriminelles Potenzial hinweisen können. So ist bekannt, dass der Weihnachtsmarktattentäter von Berlin, Anis Amri, gleich unter zehn verschiedenen Identitäten bekannt war und sich durch die damit erlangten Finanzmittel seine Attentatspläne finanzieren konnte, die zwölf Menschen das Leben gekostet haben. Andere Beispiele gäbe es zuhauf.

Gescheitert sind Änderungsvorschläge bislang an Justizministerin Katarina Barley (SPD). Lorenz Caffier, Innenminister von Meck­lenburg-Vorpommern und Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Bundesländer, forderte den Bundesgesetzgeber in der „Welt“ auf, eine Lösung zu finden und Täuschungen gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) von Asylsuchern konsequent zu bestrafen. Die Innenminister der Länder forderten ein Ende der Tatenlosigkeit des Bundes.

Asylbewerber sind bislang im Rahmen des Asylverfahrens zu keinerlei Mitwirkung verpflichtet. Selbst offensichtliche Phantasienamen müssen bei Papierlosigkeit als Ersatz akzeptiert werden. Schon beim ersten Kontakt mit einer deutschen Behörde wird einem Asylsucher der Eindruck vermittelt, dass man mit Schummeln in der Bundesrepublik weiter kommt als mit Ehrlichkeit. Ein entsprechendes Bild bekommt er von der Ethik und Moral in der Bundesrepublik. Ohne eine entsprechende Sanktionierung festgestellter Identitätstäuschungen und Rechtsverstöße wird andererseits in der Restgesellschaft, deren Rechtsverstöße etwa im Steuerbereich oder Straßenverkehr sanktioniert werden,  die Akzeptanz für Asylsucher weiter abnehmen.

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