Donnerstag, 18. April 2024

„Waffengleichheit mit dem politischen Gegner“: AfD-Parteitag in Augsburg wird über parteinahe Bundesstiftung entscheiden

(David Berger) Am kommenden Bundesparteitag der AfD in Augsburg soll – neben vielen anderen wichtigen Themen – auch darüber entschieden werden, ob die Partei – wie alle anderen großen Parteien in Deutschland – eine parteinahe Bundesstiftung haben soll und welche.

Noch immer gibt es dabei vereinzelte Stimmen, die dafür plädieren, dass die AfD generell darauf verzichten soll, eine eigene parteinahe Bundesstiftung zu unterhalten. Das Argument: man solle nicht in die gleichen Fehler wie die Altparteien verfallen und Parteipolitik auf Kosten des Steuerzahlers machen.  Parteinahe Stiftungen seien ein „Misswuchs der bundesrepublikanischen Demokratie“ (Konrad Adam).

Was dabei übersehen wird: Streng genommen dürfen solche Stiftungen eben gar keine Wahlkampfhilfe leisten oder in die Parteiarbeit eingebunden sein. Dass dies dennoch indirekt bei den Altparteien geschieht, ist kein Argument gegen parteinahe Stiftungen generell: Ein altes Juristenaxiom besagt, dass der Missbrauch einer Sache die Möglichkeit des korrekten Gebrauchs nicht unmöglich macht.

Hinzukommt, dass der Bund die stattliche Summe von etwa einer halbe Milliarde Euro für politische Stiftungen zur Verfügung stellt, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahe stehen. Sollte die AfD auf eine eigene Bundesstiftung verzichten, so fließt das Geld aus dem Topf, das u.a. für die AfD-nahe Bundesstiftung vorgesehen war, an die Bundesstiftungen der Altparteien. Geld, das die den Grünen nahe stehende Heinrich-Böll-Stiftung dann zum Beispiel in ihr Projekt „Rassismus und Rechtspopulismus“ stecken kann, mit dem u.a. ganz heftig Wahlkampf gegen die AfD gemacht wird. Dabei geht es konkret um bis zu bis zu 80 Millionen Euro im Jahr, die der Stiftung zur Verfügung stehen würden.

Wer also eine AfD-nahe Bundesstiftung generell ablehnt, der fördert ungewollt das, wogegen er eigentlich ist.

Weiterhin muss der Bundesparteitag entscheiden, welche der zur Auswahl stehenden Stiftungen die Rolle der AfD-nahen Bundesstiftung einnehmen soll. Die Gustav-Stresemann-Stiftung und die Desiderius-Erasmus-Stiftung stehen zur Auswahl. Am 13. April 2018 sprach sich der Bundesvorstand der AfD bereits für die Anerkennung der Desiderius-Erasmus-Stiftung aus, die endgültige Entscheidung fällt aber nun beim Bundesparteitag am 30. Juni.

Das Kuratorium der Erasmus-Stiftung mit der Stiftungspräsidentin Erika Steinbach am 17. Juni 2018 in Frankfurt am Main

In diesem Zusammenhang hat sich die Desiderius-Erasmus-Stiftung, der die bekannte Politikerin Erika Steinbach vorsteht, in den letzten Monaten gut aufgestellt gezeigt. Am 17. Juni hielt das Kuratorium der Stiftung in Frankfurt am Main seine konstituierende Sitzung ab und wählte den bekannten Publizisten und Wissenschaftler Max Otte zu seinem Präsidenten. Auch zahlreiche prominente Vertreter der AfD haben sich bereits im Vorfeld zugunsten der Erasmus-Stiftung ausgesprochen. So unter vielen anderen Doris von Sayn-Wittgenstein, Damian Lohr, Dirk Spaniel und Markus Wagner, Fraktionsvorsitzender NRW

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Journalistische Offenlegung: Der Autor des Artikels ist selbst Mitglied im Kuratorium der Erasmus-Stiftung

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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