Freitag, 29. März 2024

Katholikentag: Marie Luise Dreyers Islam-Appeasement und das Grundgesetz

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Dreyer (SPD) erklärte am 12.05.18 auf dem Katholikentag in Münster

„Wer immer meint, die Religionsausübung von Muslimen einschränken zu wollen, weil die angeblich nicht dazu gehören oder fremd sind, hat unser Grundgesetz nicht verstanden.“

Nicole Höchst (AfD) nimmt dazu jetzt Stellung:

Zunächst darf jeder glauben, an was oder wen er will, solange nicht die grundgesetzlich verbrieften Rechte anderer verletzt werden. Das Problem beginnt dort, wo Grundrechte auf Grund von Religionsfreiheit eingeschränkt werden.

Es betrifft bereits nicht nur islamgläubige Frauen, sondern zunehmend andere Personen beiderlei Geschlechts, welche sich mit ihren Gewohnheiten ebenfalls der Islamausübung unterwerfen müssen.

Ist das Grundrecht auf freie Religionsausübung von Islamgläubigen etwa mehr wert, als die Freiheitsrechte (Artikel 1-3) aller anderen?“

Peter Hahne (studierter Theologe, Germanist und Philosoph und bis 2010 stellv. Leiter des ZDF -Hauptstadtstudios) zitiert Wolfgang Bosbach (CDU) in seinem zuletzt herausgegebenen Buch:

„Die Toleranz einer  Weltanschauung oder Religion erkennt man immer daran, wie sie sich in Ländern verhalten, in denen sie die Mehrheit haben. Die Emirate lassen grüßen.“

Weiter schreibt er: „Ein Islamexperte bilanziert: Eine solche Anbiederei hält der erlebten  Praxis nicht stand und wird dem gesellschaftlichen Frieden alles andere als dienen.“ „Dem gibt es nichts hinzuzufügen!“ so Höchst.

„Frau Dreyer befördert mit ihrer bewussten Ignoranz die gesellschaftliche Landnahme einer Religion, auf deren Terrain Menschen ausgepeitscht, Vergewaltigungsopfer bestraft und Frauen ihrer Menschenrechte beraubt werden.

Sie stellt damit indirekt den Artikel 4 über alle anderen Artikel des Grundgesetzes und hat damit den Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung verlassen.“

PP-Redaktion
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