Dienstag, 23. April 2024

Refugee welcome statt Rechtsstaat: „Sei Flüchtlingshelfer und tu‘ was du willst!“

(David Berger) Die Initiative „fluchthelfer.in“ ruft auf ihrer gleichnamigen Homepage dazu auf, Flüchtlingen beim illegalen Grenzübertritt zu helfen. Die Macher der Internetseite geben dazu auch konkrete „Hilfsvorschläge“, wie beispielsweise das Mitnehmen im eigenen Auto auf der Urlaubsrückfahrt nach Deutschland. 

Und zwar auch ganz konkret (allesamt Zitate von deren homepage): „wie präparieren wir unser Auto“ und der Tipp zum Verwenden von Codes („Die Aussicht ist super schön hier!“ für „Es gibt keine Kontrollen im nächsten Abschnitt!“) und auch der Tipp die SIM-Karten zu wechseln. Auch mit aufwendig produzierten Videos (woher kommt das Geld für solch teure Produktionen?) wirbt die fluchthelfer.in für seine krummen Touren:

Auch werden rechtliche Tipps gegeben wie bspw. dieser: „in den meisten Fällen dürften Fluchthelfer.innen, selbst wenn sie erwischt werden sollten, nach unserer Einschätzung straffrei bleiben, oder zumindest mit einer Geldstrafe davon kommen.“ 

Die Initiatoren der „fluchthelfer.in“ wissen also um die Strafbarkeit der Handlungen, zu denen sie aufrufen.

Dr. Wolf Bertling aus Nürnberg erstattete daher im September vorigen Jahres Anzeige wegen Aufforderung zu einer Straftat. In der Anzeige heißt es:

„Unter der Internetadresse www.fluchthelfer.in werden Menschen dazu aufgefordert, aktiv Fluchthilfe zu betreiben und Geflüchteten über innereuropäische Grenzen zu verhelfen. Es folgen detaillierte Anleitungen, wie Kontakt zu Geflüchteten aufgebaut werden kann.“

Damit erfüllen diese Handlungen den Straftatbestand des § 96 AufenthG, des Einschleusens von Ausländern:

„Die Betreiber dieser Seite fordern Menschen damit auf, aktiv Straftaten zu begehen oder durch sonstige (finanzielle) Unterstützung, Beihilfe zur Erfüllung dieses Straftatbestandes zu leisten. Sodann erfolgt eine detaillierte Anleitung, wie Geflüchteten aktiv über die Grenzen.“

Zugleich würden Hinweise gegeben, wie man die Straftaten am besten nach außen hin verstecken kann. Bis hin zu Tipps, wie man die Polizei in Grenznähe am besten davon abhält, Grenzkontrollen durchzuführen, indem man ihnen „anderweitig Arbeit verschafft“.

Genauere Recherchen haben ergeben, dass hinter dem Projekt die Initiative Peng steht – genauer die beiden Aktivisten Jean Peters und Ruben Neugebauer. Beide keine Unbekannten mehr, wenn es um justiziable Aktionen geht:Peters war es, der als „Clown“ verkleidet im März 2016 Beatrix von Storch eine Sahnetorte ins Gesicht warf – und seine Aktion den sofort willig Applaus klatschenden Nannymedien als „totalen Krieg“ gegen die AfD verkaufte.

Auch die Aufforderung zum kriminellen Wahlstimmentausch auf der Internetseite „VoteBuddy“, die ich im vergangenen Herbst aufdecken konnte und die schließlich den Bundeswahlleiter zu großen Worten, denen keine wirkungsvollen Taten folgten, drängten, ging von dem genannten Künstlerkollektiv aus.

Bei Votebuddy entschuldigte man die ideologisch motivierten Aufrufe zu einer Straftat damit, dass das Ganze ja eigentlich ein „Fake“ gewesen sei, um Rechtspopulisten reinzulegen. Unter dieser Prämisse war die kriminelle Machenschaft bei Justiz und Mainstreammedien auf einmal zu einem wertvollen Kunstprojekt geworden.

Ähnlich erfolgreich war Peng nun auch wieder im jüngsten Fall: Die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin stellte das Verfahren nun ein, indem es die Aufforderung als „Diskussionsbeitrag“, und durch das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei, wertete.

Die ganze Aktion sei keine Straftat, sondern ein

„Appell an das Gewissen aller Leser zu charakterisieren, der eine Diskussionsgrundlage schafft, mit dem Ziel eine geistige Auseinandersetzung in der Gesellschaft herbeizuführen und Anregung zur Ergreifung humanitären [sic!] Maßnahmen als Mittel humanitärer und politischer Konfliktbewältigung zu geben“.

Die grammatikalische Unsicherheit des Schreibens sowie die Abundanz des Wortes „humanitär“ zeigt, dass man sich offensichtlich selbst nicht so ganz klar ist, was man da zusammenschwurbelt. Macht aber nichts. denn die Botschaft kommt so bei einem Nichtjuristen wie mir an:

„Da war angeblich gut für Flüchtlinge gemeint, also gilt: kann gar nichts strafbar sein! Sondern ist sogar ethisch sehr wertvoll und rüttelt unser Gewissen auf“.

So auch die Einschätzung aus Berlin: „Dieses Agieren von Peng stelle keine rechtsfeindliche Aufforderung zu kriminellem Verhalten dar“. Weiter heißt es abschließend in dem Schreiben der StA:

„Der Appell fällt in eine Zeit, bei der Personen vor Krieg und Terror in großer Zahl bei unmenschlichen kommerziellen Schleusungen zu Tode kamen und immer noch kommen.“

Wer jetzt noch wagt, etwas gegen Peng oder die Einschätzung der StA zu sagen, kann nur ein rechtspopulistischer Untermensch sein, der in Wirklichkeit Freude an toten kleinen  Kindern hat, die am Strand liegen …

Wer sich über dieses Schreiben der Berliner Staatsanwaltschaft noch wundert, der sei an ein jüngst bekannt gewordenes Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (1. Senat für Familiensachen, 13 UF 32/17 vom 14.02.2017) erinnert:

Zum Thema unerlaubte und strafbare Einreise in die Bundesrepublik Deutschland heißt es dort:

Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“

Damit ist ja eigentlich dann schon alles klar. Das ergibt ein Gesamtbild. Ein ungutes Gesamtbild. Unser Rechtsstaat erodiert.

***

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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