Donnerstag, 28. März 2024

Facebook muss sich zum ersten mal für Sperrungen vor einem deutschen Gericht verantworten

Ein Gastbeitrag von Jürgen Fritz

Das Landgericht Hamburg hat meine Klage gegen Facebook angenommen, hat die Zustellung der Klage angeordnet und Fb eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt. 

Das ist nicht ganz trivial, erklärt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, der in der Causa Beatrix von Storch letzte Woche Strafanzeige gegen die Polizei Köln erstattete wegen Verfolgung Unschuldiger. Denn das Gericht hat damit zu erkennen gegeben, dass es sich für sachlich (Streitwert!), örtlich (Handlungsort) und international (Facebook Irland) zuständig hält. Facebook muss nun einen deutschen Rechtsanwalt beauftragen, der ab diesem Zeitpunkt zustellungsbevollmächtigt ist, und muss sich vor einem deutschen Gericht für die Löschungen meiner Postings und für meine Sperrungen verantworten.

Ziel: Die Feststellung durch ein deutsches Gericht, dass Facebook rechtswidrig agiert

Fünfmal hat Facebook mich in den letzten Monaten m.E. vertrags- und rechtswidrig gesperrt und etliche meiner Postings einfach gelöscht, meinen Account einmal sogar völlig gelöscht, dann aber nach meiner Intervention wiederhergestellt. Ich habe darüber mehrfach berichtet. Und ich bin kein Einzelfall, sondern einer von hunderten, tausenden, zigtausenden, wenn nicht von noch viel mehr. Auch darüber habe ich hier auf diesem Blog schon geschrieben.

Hanno Vollenweider hat recherchiert und eine Insiderin ausfindig gemacht, die auspackte, was hinter den Kulissen in den Löschzentren abläuft. Einige haben schon einen Rechtsbeistand eingeschaltet und Facebook dazu bekommen, rechtswidrige Sperrungen zurückzunehmen, doch mir ist kein Fall bekannt, dass jemand eine Musterklage gegen den US-Konzern in Deutschland geführt und gewonnen hätte, so dass die Rechtswidrigkeit des Agierens von Facebook von einem deutschen Gericht konstatiert worden wäre. Höchste Zeit, just dies zu bewirken.

Worauf klagen wir?

Die umfangreiche Klageschrift enthält mehrere Punkte, die wir einklagen werden:

  1. die Feststellung der Rechtswidrigkeit meiner vierten Sperrung über 30 Tage (meine anschließende fünfte Sperrung werden wir im Rahmen einer Klageerweiterung mit aufnehmen, evtl. auch noch die ersten drei kürzeren Sperrungen über ein, drei und sieben Tage);
  2. die Wiederfreischaltung der gelöschten Beiträge, insbesondere die Verlinkung zu meinen Artikeln Weshalb sind gerade Muslime immer wieder zu solch unfassbar grausamen Taten fähig? und Warum ich den Islam ablehne); ansonsten ein Ordnungsgeld von je bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft zu vollziehen an den Vorständen;
  3. Verurteilung von Facebook, Auskunft zu erteilen, a) ob die Sperre durch eigene
    Mitarbeiter oder ein beauftragtes Unternehmen erfolgte, und b) in letzterem Fall, durch welches; ansonsten ein Ordnungsgeld von je bis zu 250.000 EUR, ersatzweise
    Ordnungshaft zu vollziehen an den Vorständen;
  4. Verurteilung zur Auskunfterteilung, ob Facebook Weisungen, Hinweise,
    Ratschläge oder sonst irgendwelche Vorschläge von der Bundesregierung oder nachgeordneten Dienststellen hinsichtlich der Löschung von Beiträgen und/oder der Sperrung von Nutzern erhalten hat, und ggf. welche;
  5. Verurteilung an mich Schadensersatz zu zahlen in Höhe von 50 EUR für jeden Tag der rechtswidrigen Sperrung.

Jede weitere unberechtige Sperrung wird im Rahmen von weiteren Klageerweiterungen in das Verfahren mit aufgenommen und wird den Streitwert immer weiter erhöhen.

Landgericht Hamburg erklärt sich für zuständig und nimmt meine Klage an

Das Landgericht Hamburg hat meine Klage gegen Facebook angenommen, hat die Zustellung der Klage angeordnet und Facebook eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt. Das ist nicht ganz trivial, erklärt mein Anwalt Dr. Christian Stahl, der in der Causa Beatrix von Storch letzte Woche Strafanzeige gegen die Polizei Köln erstattete. Denn das Landgericht Hamburg hat damit zu erkennen gegeben, dass es sich für sachlich (Streitwert!), örtlich (Handlungsort) und international (Facebook Irland) zuständig hält.

All diese Punkte könnten auch anders gesehen werden und Facebook wird versuchen, sie zu bestreiten. Jetzt muss es aber erst einmal einen deutschen Rechtsanwalt beauftragen, der ab diesem Zeitpunkt zustellungsbevollmächtigt ist. Ab diesem Moment ist dieser dann zustellungsbevollmächtigt und damit sind auch keine Übersetzungen mehr erforderlich, die hohe Übersetzungskosten verursachen, die ich beziehungsweise meine Rechtsschutzversicherung erstmal zusätzlich tragen müssen.

Wie geht es weiter?

Der Anwalt von Facebook wird sicherlich erst mal eine Fristverlängerung beantragen und auch erhalten. Sodann wird Facebook bestreiten, dass eine Zuständigkeit in Hamburg gegeben ist und versuchen, die Klage nach Irland (Sitz von Facebook Europe) zu verlagern. Dies wird jetzt wahrscheinlich eher nicht mehr gelingen, da das Landgericht Hamburg sich im Grunde festgelegt hat. Anschließend wird Facebook versuchen, den Prozess so lange wie möglich in die Länge zu ziehen, um mich zu zermürben.

Dies wird aber nicht gelingen. Gegen die MLP AG, einen milliardenschweren Finanzdienstleistungskonzern, habe ich fünf Jahre lang geklagt, nachdem MLP mir fristlos gekündigt, mein Laptop beschlagnahmt und mir sofortiges Hausverbot erteilt hatte, weil ich allen Kollegen in ganz Europa (mehreren tausend) eine Mail zukommen ließ, in welcher ich sie über einige Dinge aufklärte, die sie aus Sicht der Firmenleitung auf keinen Fall wissen sollten, verbunden mit der Ankündigung, dass ich in Kürze noch mehr an wichtigen Informationen übermitteln würde. Nach fünf Jahren Rechtsstreit gab MLP klein bei und war bereit, mir eine ansehnliche Summe zu bezahlen, um diesen zu beenden, nachdem der Richter gefragt hatte, ob MLP dieses Verfahren wirklich weiterführen möchte und darauf hinwies, wie das für den Konzern enden könnte.

Dieses Mal wird es aber keine fünf Jahre dauern. Nicht annähernd! Aber ein Jahr kann sich der Prozess schon hinziehen. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens werde ich berichten.

Klagemöglichkeiten auch für andere

Wer ebenfalls ins Auge fassen möchte, gegen Facebook, Twitter bzw. andere elektronische Kommunikationsplattformen wegen rechtswidriger Sperrungen oder Löschungen rechtlich vorzugehen, der kann sich hier an Dr. Christian Stahl wenden, der eine erste Prüfung vornimmt.

Ich habe schon sehr viele Juristen und Rechtsanwälte kennengelernt – alle meine bisherigen Anwälte waren nicht wirklich gut, teilweise haben ich selbst den Großteil der Arbeit gemacht, das ist dieses Mal genau umgekehrt – und könnte mir in Bezug auf Fachkompetenz, Seriosität und Fairness  keinen besseren an meiner Seite vorstellen. Insbesondere seine zehnseitige Begründung der fünf oben genannten Klagepunkte, die ich hier natürlich nicht wiedergeben kann, ist vom Allerfeinsten. Auch merkt man bei ihm, dass es ihm nicht primär oder ausschließlich darum geht, selbst finanziell einen guten Schnitt zu machen (bei nicht wenigen Anwälten ein häufig anzutreffendes Phänomen).

Mögliche Auswirkungen, wenn meine Musterklage Erfolg hat

Sollte meine Musterklage gegen Facebook erfolgreich verlaufen, so dürfte sich das rasend schnell nicht nur in Deutschland, sondern auch darüber hinaus verbreiten und könnte einen wahren Dominoeffekt auslösen. Wenn nur jeder 10.000ste Facebook-User klagt, so sprechen wir bei über zwei Milliarden Usern bereits von über 200.000 Klagen. Alleine der Schaden, der durch die Anwalts- und Gerichtskosten für Facebook entstehen könnte, beliefe sich auf astronomische Höhen, die auch ein Hundert-Milliarden-Dollar-Konzern nicht ohne weiteres wegstecken können wird.

Alte Weisheit der Kriegskunst: Finde den Schwachpunkt deines Gegners heraus und stoße da mit aller Wucht hinein.

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Zum Autor: Jürgen Fritz studierte in Heidelberg Philosophie, Erziehungswissenschaft, Mathematik, Physik und Geschichte für das Lehramt. Nach dem zweiten Staatsexamen absolvierte er eine zusätzliche Ausbildung zum Financial Consultant unter anderem an der heutigen MLP Corporate University. Er arbeitete etliche Jahre als unabhängiger Finanzspezialist. Außerdem ist er seit Jahren als freier Autor tätig. 2007 erschien seine preisgekrönte philosophische Abhandlung „Das Kartenhaus der Erkenntnis – Warum wir Gründe brauchen und weshalb wir glauben müssen“ als Buch, 2012 in zweiter Auflage. Seit 2017 betreibt er schwerpunktmäßig seinen Blog JÜRGEN FRITZ. Hier erschien der hier veröffentlichte Beitrag zunächst.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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