Donnerstag, 28. März 2024

Juraprofessor: Tweet von Beatrix von Storch ist kein Fall für das Strafrecht

(Freie Welt) Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz startet mit einer Blamage. Auch die Kölner Polizei, die das Gesetzt angewandt und sofort Anzeige gegen Beatrix von Storch erstattet hat, ist blamiert. Die Frage ist, ob der Tweet überhaupt strafbar ist. Zu der Frage gibt es ein klares Nein.

In der Süddeutschen wird dazu der Juraprofessor Matthias Jahn befragt, der meint, es sei »kein Fall für das Strafrecht«. Nehme man die Äußerung wörtlich, ließe sie sich in etwa folgendermaßen verstehen: Ich bin der Auffassung, dass muslimische Männer barbarisch sind und in Gruppen Vergewaltigungstaten begehen. Das könne man in der Tat als »volksverhetzend« verstehen.

Allerdings müssten auch so genannte Deutungsalternativen in Betracht gezogen werden. Außerdem muss der historische Anlass berücksichtigt werden. Demnach kann der Tweet so verstanden werden:

Es kommt vor, dass männliche Mitbürger muslimischen Glaubens in Gruppen Sexualdelikte begehen. Eben das war an Silvester 2015 auf der Kölner Domplatte tatsächlich der Fall.

Vor diesem Hintergrund ergebe sich eine zulässige Meinung mit folgender Botschaft: Die Kölner Polizei reagiert mit ihrem arabischen Tweet nicht zielführend auf das Problem. »Das kann man für falsch halten«, sagte Matthias Jahn. »Aber das ist kein Fall für das Strafrecht.«

Mehr dazu lesen Sie hier: FREIE WELT

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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