Freitag, 29. März 2024

„Du Ungläubiger!“: 23-jähriger Syrer greift Passanten in Berliner U-Bahn mit Messer an

(David Berger) „Ohne ersichtlichen Grund“ – so der Polizeibericht vom 1. Januar – „griff gestern Mittag ein junger Mann Passanten in Schöneberg an.“

Der 23-Jährige, der der Polizei bereits wegen Gewaltdelikten bekannt war – soll „mehrere Menschen auf der Zwischenebene des U-Bahnhofs Bayerischer Platz mit einem Messer angegriffen haben. Einen 50-Jährigen fragte er nach seiner Staatsangehörigkeit, bevor er in seine Richtung stach und ihn glücklicherweise nur leicht verletzte.

Alarmierte Polizisten nahmen den verwirrt wirkenden Mann fest und brachten ihn in eine Klinik, in der er einem Psychiater vorgestellt wurde. Der Angegriffene verzichtete zunächst auf eine medizinische Behandlung; weitere Personen wurden nicht verletzt. Die weitere Bearbeitung übernahm der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt.“ – soweit der Polizeibericht.

Der Syrer soll mehrere Verdächtige angegriffen haben, darunter auch eine Mutter mit Kind. Ein kleines, aber nicht unwichtiges Detail, das im Polizeibericht nicht vorkommt, zu dem „Einzelfall“ hat nun die Bildzeitung nachgetragen:

„Den 50-Jährigen fragte er zunächst, ob er Türke sei. Als dieser verneinte, sagte rief er: „Du Ungläubiger” – und stach mit dem Messer in seine Richtung.“

Nun fragt sich natürlich der aufmerksam der Sache Nachgehende:

  • Weiß die Bildzeitung mehr als die Polizei?
  • Wollte die Polizei uns (und der Presse) nicht alles sagen?
  • Warum kommt im Polizeibericht gerade das detail mit dem Ruf „Du Ungläubiger!“ Nicht vor?
  • Wenn das Detail absichtlich weggelassen wurde, geschah das aus eigenem Antrieb und ist ein Einzelfall oder gibt es dazu Anweisungen „von oben“?

Wir haben die Fragen an die Pressestelle der Polizei weitergeleitet…

Update 05.01.18, 17 h: Nach einem ausführlichen, sehr freundlich verlaufenen Gespräch mit dem Pressesprecher der Berliner Polizei folgende Stellungnahme:

Es gab „nicht einmal den Hauch einer Anweisung von oben“, wie in diesem Fall zu berichten sei. Vielmehr habe man sich bezüglich des Zitates an eine Grundregel der Berliner Polizei für die Pressemitteilungen gehalten: Diese verzichten bei solchen Fällen auf direkte Zitate der Täter, da die erneute Wiedergabe (nun schriftlich und durch die Polizei) eine erneute Beschimpfung des Opfers stattfinden würde.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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