Donnerstag, 28. März 2024

„Obergrenze“: Werden wir von den Politikern auf den Arm genommen?

(Peter Helmes) Die einen sehen mit der Obergrenze das Asylrecht ausgehebelt, die anderen kritisieren hier eine Kulissenpolitik. Beides ist nicht ganz falsch. Jedenfalls beschleicht hier den misstrauischen Beobachter das Gefühl, er werde auf den Arm genommen. Ein Gastbeitrag von Peter Helmes (Conservo)

Das Thema „Obergrenze“ hat die Menschen sehr stark bewegt und war aus meiner Sicht auch der Hauptgrund ist für das desaströse Wahlergebnis der Union. Aber schauen wir mal genauer hin:

Ist das eine Obergrenze, was da beschlossen wurde?

Zunächst einmal habe ich meine Zweifel, ob der Begriff Obergrenze glücklich gewählt ist. Was ist die Zahl 200.000 denn wirklich wert? In normalen Jahren kommen ohnehin weniger Flüchtlinge, und in Ausnahmesituationen wie 2015 viel mehr.

Wann würde die Grenze von 200.000 je angewendet? Es ist also eine Zahl, die eine gewisse „Sicherheit“ vorgaukelt, die aber überhaupt nicht realisiert wird und werden kann.

Das größte Problem ist die potenzielle Flexibilität. Die Bürger erwarten klare Lösungen und keine leeren Lippenbekenntnisse. Egal, ob das jetzt Obergrenze heißt oder nicht. Wesentlich ist, daß es keine Scheinregeln sind, die hinterher doch aufgeweicht werden. So etwa nach der Methode: Wenn mehr kommen, müssen wir uns nochmal mit der Zahl beschäftigen…

Hier liegt der Hund begraben. Ich bin kein Freund einer starren Obergrenze als alleinigem Heilmittel. Die Obergrenze ist ein politisches Signal, daß Einwanderung begrenzt und gesteuert werden soll. Dabei ist nicht entscheidend, ob die Grenze bei 200.000 oder 210.000 oder 100.000 liegt. Da muß man auch andere Maßnahmen mit einbeziehen.

Zum Beispiel, daß ohne entsprechende Ausweisdokumente niemand einfach in das Asylverfahren rutschen darf. Da hatte man eigentlich vereinbart, grenznahe Einrichtungen zu schaffen, in denen erst mal die Identität festgestellt wird. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt.

Ein weiterer Punkt könnte sein: Wie vermindern wir die ökonomischen Anreize, nach Deutschland zu kommen?

Und ein dritter Punkt ist das Thema Familiennachzug, ein vierter das Thema Abschiebungen von Personen ohne Aufenthaltsgenehmigungen. Das ist alles wichtiger als eine starre Obergrenze.

Bietet dieser Kompromiss eine Basis für eine Koalition mit FDP und Grünen? Eine Jamaika-Koalition um jeden Preis anzustreben, ist Unfug. Es macht sie mit Sicherheit nicht einfacher, daß die Pflöcke (momentan) fest in die Erde gerammt scheinen: CDU/CSU sagen (richtigerweise), die Einwanderung müsse begrenzt und gesteuert werden. Die Grünen erwidern fast schon reflexartig: „Kommt überhaupt nicht in Frage!“, und halten sich an dem Argument fest, das Recht auf Asyl stehe im Grundgesetz. Basta!

Dabei blenden sie einfach aus, daß die meisten Personen, die hierherkommen, zwar das Wort Asyl als Eintrittskarte in unser Land nennen. Aber tatsächlich hat nur ein Bruchteil Anspruch auf politisches Asyl im Sinne von Artikel 16a im Grundgesetz. An dieser Stelle ist die Obergrenze aber nicht das Entscheidende, sondern da ist entscheidend, ob wir die richtigen Probleme lösen – nämlich bei den nicht wirklich politisch Verfolgten.

Verschleierungstaktik

Der Kompromiß zwischen CDU und CSU ist ein verbales Monstrum. So ist z. B. von „subsidiär Geschützten“ die Rede, von „Relocation und Resettlement“ – eine Unverschämtheit gegenüber den deutschen Staatsbürgern, sich hinter englischen Fachbegriffen zu verstecken. Das alles hat natürlich nur einen Zweck:

Es soll verschleiern, daß der Begriff ‚Obergrenze‘, an den sich die CSU so lange geklammert und den Merkel ebenso lange abgelehnt hat, gar nicht vorkommt. Dafür steht die Zahl 200.000 nun schwarz auf weiß auf dem Papier, das ist das Entgegenkommen an die CSU.

Man fühlt sich an die Gespräche über die Pkw-Maut für Ausländer erinnert, die zugleich EU-konform sein sollte. Es war ungeheurer Erfindungsgeist nötig, um zusammenzupressen, was eigentlich nicht zusammenpaßt. Jedenfalls beschleicht hier den mißtrauischen Beobachter das Gefühl, er werde auf den Arm genommen. Das betrifft jedenfalls das unionsinterne Theater.

Fünf Milliarden Menschen mit Anspruch auf Asyl?

Die eigentliche Auseinandersetzung steht noch aus. Damit es zu einer Lösung kommt, müßte die nächste Regierungskoalition sich auf diese Linie einigen – einschließlich der Grünen, die für offene Grenzen eintreten und Nationalstaaten für ein Überbleibsel des Nationalismus halten. Diese Position stützt sich obendrein auch noch auf das Grundgesetz der Bundesrepublik. Die deutsche Verfassung, nach dem Krieg von den Alliierten beeinflußt, stellt nämlich die Menschenrechte in den Vordergrund. Das klingt zwar schön und hatte nach dem Fall des Nationalsozialismus seine Logik. Doch würden wir das heute wörtlich nehmen, dann hätten vielleicht fünf Milliarden Menschen Anspruch auf Asyl in Deutschland.

Naturgemäß gibt es jetzt Kritiker von links und rechts. Die einen sehen mit der Obergrenze das Asylrecht ausgehebelt, die anderen kritisieren eine Kulissenpolitik. Beides ist nicht ganz falsch.

Mit dieser Obergrenze bleibt das Recht auf Asyl unangetastet: Auch der Zweihunderttausendunderste wird einen Asylantrag stellen dürfen.

Gleichzeitig ist die Zahl eine Marke, an der man Merkels Asylpolitik künftig messen kann. Wird sie zwischen den Parteien wirklich verhandelt und akzeptiert, wäre das ein Signal, das nicht ohne Wirkung bleiben dürfte – jedenfalls ein anderes Zeichen, als es die Selfies von Merkel mit Flüchtlingen waren.

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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