Freitag, 29. März 2024

Bringschuld einer möglichen Jamaika-Koalition: Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes!

Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer

Mit herben Verlusten für Union und SPD bei der Bundestagswahl hat die Große Koalition ihren Denkzettel von einem erheblich hohen Teil des Wahlvolks bekommen. Die SPD hat immerhin den Schuss gehört, als Junior-Partner der gescheiterten Koalition nun besser die Oppositionsbank zu drücken. Es sei denn, sie würde nach den neuesten Ankündigungen von Herrn Oppermann diese Entscheidung doch nochmals überdenken. Da sämtliche Parteien eine Koalition mit der AfD ablehnen und die AfD in erster Linie ihren Wählerauftrag als echte Oppositionspartei hat, bliebe am Ende jetzt nur noch die Jamaika-Koalition aus CDU/CSU, FDP und Grünen. Die Verhandlungen gestalten sich insgesamt schwierig. Und es wird sich zeigen, ob daraus überhaupt am Ende eine Koalition wird.

Dabei sind die vier Parteien bislang eine wichtige Antwort schuldig geblieben: Wie gehen sie mit dem am 30. Juni beschlossenen skandalösen Netzwerkdurchsetzungsgesetz um?

Denn eine echte Chance würde die Jamaika-Koalition bieten, sollten es die beteiligten Parteien ernst mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit nehmen: Die SPD wäre im Fall einer zustande kommenden Jamaika-Koalition gemäß ihrem eigenen Wunsch in der Opposition. Heiko Maas wären wir ja dann als Justizminister – Meinungsminister wäre eine passendere Bezeichnung – endgültig los. Und diese Chance ist eine Bringschuld, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ersatzlos zu streichen. Herr Maas würde sich wohl wie Rumpelstilzchen vor Wut in Grund und Boden stampfen.

Manch ein Leser wird mich jetzt wahrscheinlich fragen: „Wovon träumen Sie nachts, wenn Sie ernsthaft glauben, dass CDU, CSU, FDP und Grüne auf diese Forderung hören würden?“ Und ich könnte jeden verstehen, der mir zweifelnd diese Frage stellen würde. Aber selbst wenn ich mit diesem Artikel an die möglichen künftigen Regierungsparteien wie Don Quijote gegen Windmühlen reden würde – seinen Sinn hat der Artikel so oder so erfüllt: Denn zum einen weiß man ja nie, was Politiker vielleicht doch noch aufnehmen, wenn es nur lautstark und vehement gefordert wird. Und zum anderen gilt für uns als überzeugte Demokraten und Verfechter unserer Grundrechte:

Es ist unser Bürgerrecht, verbalen Widerstand gegen alle Missstände der Politik zu zeigen! Und wir werden keine Ruhe geben, bis das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ersatzlos gestrichen und Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken wieder hergestellt ist!

Der Widerstand muss fortdauern, gegebenenfalls bis zum Sanktnimmerleinstag!

Anfänge, eine mögliche Jamaika-Koalition diesbezüglich in die Pflicht zu nehmen, gab es bereits schon. Fritz Georgen machte bei Tichys Einblick den Verhandlungspartnern von Schwarz-Gelb-Grün eine klare Ansage:

Unterschreibt die FDP einen Jamaika-Vertrag, ohne ein sofortiges Ende der Maas’schen Zensur-Kampagne, ohne die sofortige Außerkraftsetzung des NetzDG und alles dessen, was sonst noch zur Zerstörung des Rechts getan wurde, möge sie die Worte Freiheit und Recht nie wieder in den Mund nehmen.“

Diesem Aufruf von Fritz Georgen gilt es zu folgen und CDU, CSU, FDP und Grüne in die Pflicht zu nehmen.Und ja, ich selbst habe in Parteien einer möglichen Jamaika-Koalition auch nicht unbedingt das Vertrauen. Was sich daran zeigt, dass ich keine dieser Parteien am 24. September gewählt habe. Wie bei David Berger ist es auch bei mir so, dass ich zwar noch auf dem Papier Mitglied der CDU bin, aber am 24. September die AfD gewählt habe. Denn weder für das Wohl unseres deutschen Vaterlandes noch für das Wohl unseres deutschen Volkes oder das Wohl der gut integrierten Migranten in Deutschland hätte ich es verantworten können, Frau Merkel für weitere vier Jahre im Amt zu bestätigen.

Nun aber zu den Parteien, und gleich zu Anfang zur CDU: Als das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf den Weg gebracht wurde, hatte ich in die Bundestagsfraktion meiner Partei noch einen kleinen Schimmer Hoffnung. Immerhin hatte sie mit ihren Einwänden noch das Zustandekommen dieses Zensurgesetzes verzögert. Leider blieb es nur bei der Verzögerung, am Ende knickte sie ein und stimmte am 30. Juni im Bundestag diesem Gesetz zu. Dabei zeigt das jetzige Wahlergebnis zeigt: Die Chance wäre da gewesen, eine Abstimmung darüber vor der Wahl zu verhindern. Und sie auf diesem Weg von selbst zu erledigen. Denn mit der SPD in der Opposition hätte die Union nicht mehr den Herrn Maas am Hals. Und könnte so dieses unsägliche Gesetz erledigt lassen. Aber nein, sie hat gemäß den Wünschen von Herrn Maas das Gesetz noch vor Ende der Legislaturperiode durch den Bundestag mit gepeitscht – und sich somit zum Mittäter gemacht!

Und ich sage es an dieser Stelle offen: Mehr als nach den bisherigen Missständen stelle ich nach dieser schwerwiegenden Fehlentscheidung meine CDU-Mitgliedschaft infrage. Das Jahresende rückt näher, an welchem darüber meine Entscheidung fallen wird. Und es wird wahrscheinlicher, dass es auch mit einer Rückgängigmachung dieses Gesetzes zu spät sein wird, mich von einem Austritt abzuhalten. Zu viel Vertrauen hat die Unionsfraktion im Bundestag damit auf das Spiel gesetzt. Der Koalitionsfrieden mit der SPD – genauer mit Heiko Maas – war offensichtlich wichtiger als das Grundrecht auf Meinungsfreiheit. Und zu meiner diesbezüglichen Entscheidung wird es auch spätestens bis zum Jahresende hier bei Philosophia Perennis ein Statement geben.

Aber es geht ja nicht nur um die Partei und ihre Mitglieder. Nein, es geht um das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Deutschland. Und deshalb fordere ich hiermit die Unionsparteien auf, dieses unsägliche Gesetz in der bald beginnenden Legislaturperiode rückgängig zu machen! Wenn Ihnen die Meinungsfreiheit doch noch etwas bedeutet!

Und an die Grünen: Immerhin hat Ihre Fraktion so viel Skepsis gezeigt, sich bei der Abstimmung im Bundestag zu enthalten. So ganz einverstanden waren die Grünen offensichtlich nicht mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Aber wäre nicht ein „Nein!“ konsequenter gewesen? Enthaltungen sind nichts Halbes und nichts Ganzes. Wie steht Ihre Partei eigentlich wirklich zur Meinungsfreiheit? So sehr Ihre Partei niemals meine war:

Ist Ihnen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit heilig? Dann geben Sie endlich ein klares Bekenntnis gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ab! Und machen Sie dessen ersatzloses Streichen zur Bedingung einer Jamaika-Koalition!

Und an die FDP: Sie hatten offensichtlich immer die bürgerlichen Freiheiten als Kernthema. Und auf diese Weise sollte die FDP immer wieder ein moderates Korrektiv gegen staatliche Eingriffe sein – egal ob diese von sozialistischer oder von konservativer Seite kam. Auch die innere Sicherheit musste, wenn es nach der FDP ging, so manches Mal zurückstecken – um den Bürger vor zu vielen staatlichen Eingriffen zu schützen. Wie wäre es, liebe FDP, damit, an dieser Stelle endlich einmal klar zu Ihrem Kernthema zu stehen? Und klar für die Priorität bürgerlicher Freiheiten einzustehen und das Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf ganzer Linie zu bekämpfen? Leider hat auch die FDP bei diesem Thema schon mangelnde Konsequenz gezeigt. Zurecht wurde die FDP vor der Bundestagswahl in einem Artikel hier dafür kritisiert, dass Lindner einer Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes eine Absage erteilte, falls er dafür mit der AfD stimmen müsste.  Zurecht musste er sich dafür die Kritik gefallen lassen, dass die Meinungsfreiheit offensichtlich zweitrangig sei. Da würde sich mit dem ersatzlosen Streichen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes etwas bieten, was wie die Faust aufs Auge zum Kerngebiet der FDP passen würde: nämlich der Schutz bürgerlicher Freiheiten vor staatlichen Eingriffen. Aber in typischer Altparteien-Manier wird es einmal wieder als das Wichtigste erachtet, nicht gemeinsam mit der AfD zu stimmen. Wichtigkeit von Inhalten ist Fehlanzeige. Liebe FDP! Ich weiß schon, warum ich auch euch am 24. September nicht gewählt habe! Und warum eure Partei auch keine Alternative zur Merkel-Union ist!

Ob der FDP wenigstens noch in Ansätzen bürgerliche Freiheiten wichtig sind, allen voran das Grundrecht auf Meinungsfreiheit? Das könnte sie wenigstens ansatzweise zeigen, indem die die Abschaffung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz zur Koalitionsbedingung einer Jamaika-Koalition macht. Die faule Ausrede, nicht mit einer vermeintlich „bösen Partei“ stimmen zu wollen, zählt hier nicht mehr.

Wenn das ersatzlose Streichen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes nicht Teil des Koalitionsvertrags im Fall einer Jamaika-Koalition wird, dann machen sich alle Parteien dieser Koalition mitschuldig an der schwindenden Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken!

Dann sind künftig weder die CSU, noch die CDU, die FDP oder die Grünen für einen Wähler vertrauenswürdig, dem die Meinungsfreiheit wichtig ist! Und sie dürfen sich dann nicht wundern, bei künftigen Wahlen (weiter) an Stimmen zu verlieren!

Verteidigt wurde das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ja im Bundestag von der Großen Koalition damit, dass gegen Kriminalität im Internet die sozialen Netzwerke wie Facebook, Twitter & Co mehr in die Pflicht genommen werden müssen. Aber dafür braucht man mit Sicherheit kein neues Gesetz, welches letztendlich nur die Meinungsfreiheit aushöhlt. Das Strafgesetzbuch enthält selbstverständlich längst Straftatbestände wie Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede.

Und nur ordentliche unabhängige Gerichte können annähernd objektiv entscheiden, wann diese Straftatbestände vorliegen.

Und diese waren auch schon strafbar mit einer Gesetzgebung, in der das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch nicht enthalten war. „Fake-News“ und „Hate-Speech“ sind hier dagegen sehr willkürliche Begriffe. Diese können nicht Maßstab dafür sein, was bei Facebook gelöscht wird oder nicht.

Und natürlich ist es wichtig, wirkliche Straftatbestände auch bei Facebook & Co effizient zu bekämpfen. Und mit wirklichen Straftaten sind solche gemeint, die eine nach dem Prinzip der Gewaltenteilung funktionierende, unabhängige Justiz als solche einstuft. Nicht das, was der Deutungshoheit der „political correctness“ unterliegt! Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz aber bewirkt letztendlich nur die Aushöhlung der Meinungsfreiheit. Aus den bekannten Gründen, dass der nötige Rahmen für eine juristisch objektive Einschätzung von Postings nicht gewährleistet ist und somit von den Löschungen und Sperrungen weiterhin viele unbescholtene Bürger betroffen sein werden.

Deshalb: WEG MIT DEM NETZWERKDURCHSETZUNGSGESETZ! DENN ES HÖHLT NUR DIE MEINUNGSFREIHEIT AUS.

Und zu der Frage, wie man effizient WIRKLICHE – objektiv juristische – Straftatbestände im Internet bekämpft, ohne die Meinungsfreiheit auszuhöhlen? Dafür haben wir ja seit dem 24. September glücklicherweise einen richtig bunt zusammen gesetzten Bundestag.

Durch den Wiedereinzug der FDP und den erstmaligen Einzug der AfD ist das Meinungsspektrum im höchsten deutschen Parlament so breitgefächert wie schon lange nicht mehr. Und wenn in lebhaften kontroversen Debatten alle sechs Fraktionen beteiligt sind, wird sich doch für dieses Anliegen sicher eine gute Lösung finden. Weshalb ich hiermit auch die Fraktionen Die Linke, Die Grünen, SPD, FDP und CDU/CSU auffordere:

Unterlasst im neuen Bundestag das Ausgrenzen der AfD aus den Debatten! Denn nur wenn alle sechs Fraktionen unvoreingenommen einbezogen werden, kann für komplexe Probleme eine Lösung gefunden werden.

Und bei der Frage, wie ohne Aushöhlung der Meinungsfreiheit effizient Straftatbestände im Netz bekämpft werden können, handelt es sich um ein wahrlich komplexes Problem. Nicht lösbar, ohne dass Meinungen aus allen sechs Fraktionen des Bundestages unvoreingenommen mit einbezogen werden.

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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