Donnerstag, 28. März 2024

Liebe Homo-Aktivisten: Schwangerschaftsabbruch ist KEINE sexuelle Selbstbestimmung!

Ein Gastbeitrag von Daniel Schweizer

(Vorbem. David Berger:) Heute in einer Woche, am Samstag, den 16. September, findet der alljährliche Marsch für das Leben statt. Beginn ist wieder um 13 Uhr vor dem Reichstag. Beobachter der Pro-Life-Szene erwarten, dass dieses Jahr die 10 000er Marke beid er Teilnehmerzahl erreicht wird. 

Auch dieses Jahr wird es wahrscheinlich wieder zu bedauerlichen Störaktionen von Linksextremisten kommen. Diese werden nicht selten mit staatlichen Steuergeldern gefördert (sic!). Mit zu den Störern gehören regelmäßig auch Homo-Aktivisten, die Schwangerschaftsabbruch mit sexueller Selbstbestimmung verwechseln. PP-Gastautor Daniel Schweizer, selbst homosexuell in seinem ausführlichen Beitrag auf PP dazu:

Hört auf, im Namen von uns Homosexuellen Abtreibung zum Menschenrecht zu deklarieren und mit sexueller Selbstbestimmung gleich zu setzen! Denn Abtreibung ist keine sexuelle Selbstbestimmung!“

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Am 16. September findet wieder in Berlin der jährliche Marsch für das Leben statt. Wenig Platz ist leider für Aufmerksamkeit gegenüber einer sachlichen Debatte zu diesem ethisch sensiblen Thema. Denn maßgeblich erregen jährlich zahlreiche Gegendemonstranten die Aufmerksamkeit. Und das eigentliche Schlimme bei vielen Gegendemonstranten ist deren Gewaltbereitschaft. Verbunden mit ihrem Willen, die Lebensrechtler am Gebrauch ihres demokratisch legitimen Demonstrationsrechts zu hindern Nur dank intensivem Polizeiaufgebot kann die körperliche Unversehrtheit der meisten Lebensrechtler gewahrt werden. Sicher sind nicht alle der Gegendemonstranten gewalttätig, aber wie so oft zeigt sich auch hier die große Gewaltbereitschaft gerade im linken Spektrum.

Ein Aktionsbündnis, das auch dieses Jahr erneut zur Gegendemonstration aufruft, ist das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“. Zu den Unterstützern und Partnern dieses Bündnisses gehören verschiedene politische Organisationen aus dem linken Spektrum, darunter auch die Bundestagsparteien Linke, Grüne und SPD – oder zumindest einige von deren innerparteilichen Organisationen. Ebenso aufgelistet sind mehrere Landesverbände von Pro Familia. Unter anderem bekannt dafür, umstrittene externe Pädagogen in den Sexualkundeunterricht zu schicken. Und last but not least: DER LESBEN-UND SCHWULENVERBAND mit seinem berlin-brandenburgischen Landesverband.

Der angebliche Anspruch des LSVD ist bekanntlich die Interessenvertretung der Homosexuellen. Durch seine Partnerschaft zum „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ – gerichtet gegen den Marsch für das Leben – muss er sich diesen Verdacht gefallen lassen:

Im Namen der Schwulen und Lesben für das Recht auf Abtreibung im Sinne sexueller Selbstbestimmung einzutreten.

Da kann ich dem LSVD nur entgegen halten:

Hört auf, im Namen von uns Homosexuellen Abtreibung zum Menschenrecht zu deklarieren und mit sexueller Selbstbestimmung gleich zu setzen! Denn Abtreibung ist keine sexuelle Selbstbestimmung!

Und ja, natürlich ist es wichtig, für sexuelle Selbstbestimmung einzutreten. Nicht aber diesen Begriff so zu missbrauchen. Und es ist gut so, dass Gesellschaft und Gesetzgeber heute auf dem Stand angekommen sind: Egal wie man moralisch zu einem Sexualverhalten steht, über einvernehmliche sexuelle Handlungen unter Erwachsenen – natürlich in der Privatsphäre, nicht im öffentlichen Raum – sind Staat und Gesellschaft NICHT zu Sanktionen berechtigt. Sie sind das Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Personen, gleich in welcher Geschlechterkombination sie stattfinden. Erst recht gehört es zur sexuellen Selbstbestimmung jedes Menschen, die Einwilligung in eine sexuelle Handlung zu verweigern! Ebenso gehört es zum Selbstbestimmungsrecht von Transsexuellen, ihren Körper entsprechenden Umwandlungen unterziehen zu lassen. Auch wenn dies den Moralvorstellungen mancher Leute widersprechen mag, so muss sich in den genannten Punkten kein Mensch von anderen sein Leben bestimmen lassen.

Rechte sind bekanntlich auch mit Pflichten verbunden. Und zur sexuellen Selbstbestimmung gehört eben auch die Verantwortung, sich der Folgen sexueller Handlungen bewusst zu sein und sich entsprechend zu verhalten:

Zum einen das Übertragungsrisiko von Krankheiten. Jeder mit gesundem Menschenverstand sollte bei wechselnden Partnern sein Gehirn einschalten und durch Verhütung die Ansteckungsrisiken minimieren. Und eine weitere eintretende Folge ist natürlich die Möglichkeit einer Schwangerschaft. Deren Wahrscheinlichkeit sich bekanntlich durch Verhütung minimieren lässt. Und nicht zu vergessen, dass der eintretende Fall einer Schwangerschaft entsprechende Verantwortung für das Kind erfordert.

Und ja, es gibt zwei entscheidende Härtefälle, in denen es wichtig ist, der Frau selbst die Entscheidung über die Fortführung einer Schwangerschaft zu überlassen:

  1. Lebensgefahr der Mutter im Fall einer fortgeführten Schwangerschaft
  2. Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung

In beiden Fällen sind die Frauen mit ihrer Situation selbst gestraft genug: Mit der Situation, sich wegen einer Krankheit zwischen dem Leben des Kindes und dem eigenen Leben entscheiden zu müssen. Oder mit der Situation, durch eine Vergewaltigung auf das Allerübelste in ihrer Menschenwürde angegriffen worden zu sein. Und mit einem Kind womöglich ein Leben lang an ihren Vergewaltiger erinnert zu werden. Diesen Frauen, die eindeutige Opfer – im ersteren Fall Opfer eines Schicksals, im zweiteren Fall Opfer eines Schwerverbrechens – sind, darf nicht zusätzlich noch durch Staat und Gesellschaft Druck aufgeladen werden. Bei allem berechtigten Eintreten für das Lebensrecht des Kindes darf in diesen Fällen nicht das Lebensrecht und die Menschenwürde der Mutter ausgeblendet werden.

Aber in allen anderen Fällen sollte man sich auch bewusst sein: Bei entsprechendem einvernehmlichen Sexualverhalten – das selbstverständlich die Freiheit des Menschen ist – muss man sich über die biologische Möglichkeit einer Schwangerschaft bewusst sein.

Auch darüber, dass es sich bei einem ungeborenen Kind um ein Lebewesen handelt. Verteidiger des Abtreibungsrechts argumentieren gerne dagegen, dass es sich ja um einen „Zellhaufen“ handelt. Dann sollte man sich einmal die Embryonalentwicklung des Menschen anschauen:  Wikipedia.

Bereits in der dritten Woche nach der Befruchtung der Eizelle beginnt der Herzschlag des Ungeborenen. Also sind bereits zu diesem Zeitpunkt die Zellen so ausdifferenziert, dass daraus das Herz als Organ Funktion annimmt und von einem „Zellhaufen“ keine Rede mehr sein kann. Von der 5. bis zur 8. Woche bilden sich die Organe aus. Die Fristenregelung in Deutschland lässt aber eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche noch zu. Jeder kann sich selbst ein Bild machen, ob man zu diesem Zeitpunkt ein ungeborenes Kind noch als „Zellhaufen“ bezeichnen kann.

Damit nicht genug: In den Niederlanden ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 22. Woche möglich. Dabei beginnt ab der 20. Woche die Anlegung der Großhirnrinde, biologisch mit am maßgeblichsten für menschliches Leben. Die Entwicklungsphase von Embryo und Fötus zeigen also in Abgleich mit den Fristenregelungen verschiedener Länder: Es geht bei Abtreibung nach wie vor um den Umgang mit menschlichem Leben, nicht um „Zellhäufen“. Wer das ausblendet und Schwangerschaftsabbrüche mit der „sexuellen Selbstbestimmung“ verteidigt, macht es sich schlicht und ergreifend zu einfach. Und gerade in wohlhabenden Ländern wie Deutschland muss es möglich sein, alles dafür zu tun, damit keine Frau eine soziale oder finanzielle Notlage als Anlass für einen Schwangerschaftsabbruch sieht. Und dass ein Kind „gerade nicht in die Lebensplanung passt“, ist ein zu schwaches Argument in Abwägung mit dem Lebensrecht eines Kindes.

Kritikwürdig ist nicht nur, dass der LSVD Berlin-Brandenburg im Namen von uns Homosexuellen indirekt Schwangerschaftsabbrüche als „sexuelle Selbstbestimmung“ deklariert. Hinzu kommt die Schäbigkeit einiger linker Homo-Aktivisten, am liebsten Homosexuellen vorschreiben zu wollen, wie sie zu diesem Thema zu denken haben. 2014 nahm der damalige Berliner Landesvorsitzende der LSU, Jurgen Daenens, am Marsch für das Leben teil. Und er wurde dafür auf dem Homo-Blog Queer-de heftigst kritisiert. Dieses Portal ist ja für seine Linkslastigkeit bekannt.

Deshalb, liebe linke Homo-Aktivisten: Muss sich ein Schwuler ernsthaft von euch vorschreiben lassen, wie er zu Abtreibung zu denken hat? Zurecht wurde Herr Daenens von Jens Spahn auf Twitter verteidigt:

„Langsam nervt diese Dauerzensur von Meinungen. Warum soll ein Schwuler nicht gegen Abtreibungen oder PID demonstrieren dürfen???“.

Zudem konnte Jurgen Daenens sehr gut begründen, warum eine kritische Haltung zu Abtreibung und PID auch gerade für Schwule und Lesben im eigenen Interesse ist:

„Kommen wir irgendwann dazu, feststellen zu können, ob ein ungeborenes Kind später mal schwul oder lesbisch wird? Und wie werden die werdenden Eltern dann mit dieser Frage umgehen?“

Und dieses Argument ist gar nicht so sehr aus der Luft gegriffen. Bereits jetzt nimmt Abtreibung diskriminierende Züge an, und zwar gegen Kinder mit Behinderungen. Dabei schmückt sich doch das linke Meinungsspektrum sonst gerne als Vorkämpfer der Antidiskriminierung.

Was sich im Bezug auf Kinder mit Behinderungen gerade auch bei der Debatte um Inklusion in der Bildungspolitik zeigt. Wo zeigt sich aber die Ernsthaftigkeit gegen Diskriminierung, wenn bereits jetzt vielen Kindern das Geborenwerden verweigert wird, nachdem durch pränatale Untersuchungen das Down-Syndrom festgestellt wird?

Auch mit Blick auf die Rechte der Frau gibt es gute Gründe, sich gegen Abtreibung auszusprechen: In Indien beispielsweise werden seit langem immer wieder ungeborene Mädchen abgetrieben. Wegen des Drucks auf die Mutter, endlich einen Sohn zu gebären. Wo bleibt hier der Aufschrei der Feministinnen, denen sonst Frauenrechte so heilig sind? Anstatt Abtreibung als „Frauenrecht“ zu verkaufen, täten Feministinnen besser, hier das Lebensrecht ungeborener Mädchen zu verteidigen.

Unter diesen Umständen, liebe LSBTTIQ-Aktivisten, kann man wirklich nicht wissen, ob dies nicht eines Tages auch Intersexuelle, Transsexuelle und Homosexuelle treffen wird.

Verschiedene Formen von anatomischer Intersexualität haben bereits nach dem jetzigen naturwissenschaftlichen Stand eindeutige genetische Ursachen: nämlich in vielen Fällen zahlenmäßige Abweichungen von den im Regelfall auftretenden Chromosomen-Kombinationen 2X oder 1X1Y. Und wenn erst einmal genetische oder pränatale Ursachen für Homosexualität und Transsexualität stichhaltig biologisch gesichert sind, könnte es dann nicht eines Tages noch viel mehr ungeborenen Kindern so ergehen, wie bereits jetzt vielen ungeborenen Kindern mit Down-Syndrom?

Ein beliebiger Umgang mit Abtreibung und PID könnte eines Tages wirklich so ausarten, dass massenweise über menschliches Leben sozialdarwinistisch selektiv gerichtet wird. Auf dem Weg, dass Menschen ihr Recht auf Leben schon vor der Geburt verweigert wird.

Und nochmals an den LSVD und andere linke Homo-Aktivisten: Ihr sprecht nicht in unserem – zumindest nicht in meinem – Namen, wenn ihr Abtreibung zu einem Menschenrecht erklärt und dies als „sexuelle Selbstbestimmung“ verkauft.

Sexuelle Selbstbestimmung ist dann ein Menschenrecht, wenn es um einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen geht. Und vor allem ist sexuelle Selbstbestimmung auch das Recht, in eine sexuelle Handlung NICHT einzuwilligen.

Und bezüglich letzterem eine Frage an den LSVD und eure Partner des „Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung“: Habt ihr auch nach der Silvesternacht 2015/16 sexuelle Selbstbestimmung für Frauen eingefordert??? Ihr wisst schon, gegenüber welchen Tätern?

Aber ein Schwangerschaftsabbruch ist KEINE „sexuelle Selbstbestimmung“! Weil es nicht nur um das Selbstbestimmungsrecht der Frau über einen vermeintlichen „Zellhaufen“ in ihrem Körper geht.

Nein, das ungeborene Kind ist – zumindest ab einer sehr frühen Phase – mehr als nur ein „Zellhaufen“, wie man am Kenntnisstand der embryonalen und fötalen Entwicklung sieht. Und genau deshalb ist das Lebensrecht des Kindes ein gewichtiger Teil ethischer Urteilsfindung, wenn es um Schwangerschaftsabbrüche geht.

Und liebe linke Homo-Aktivisten, malt euch einmal dieses Zukunftsszenario aus: Eines Tages wird zum ersten Mal pränatal diagnostiziert, dass das ungeborene Kind ab der Pubertät homosexuell empfinden wird.

Würdet ihr dann die Abtreibung dieses Kindes noch mit dem „sexuellen Selbstbestimmungsrecht“ der Mutter verteidigen?

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David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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