Donnerstag, 28. März 2024

Ein aufgeklärter, liberaler Islam? Pure Illusion, realitätsfern, irrelevant!

Träume säkularer Muslime offenbaren den real existierenden Islam. Ein Gastbeitrag von Dr. Udo Hildenbrand

Im Artikel „Ein aufgeklärter Islam“ berichtete das Magazin Focus* über eine Erklärung von Muslimen zum Islam:  „In der ‚Freiburger Deklaration‘ entwerfen liberale Muslime eine Alternative zu den traditionellen Vorstellungen von Verbänden, die ideologisch der Türkei folgen. Ihre Idee: ihren Glauben mit deutscher Leitkultur zu versöhnen.“

Die „Freiburger Deklaration“ ist nach Focus unterzeichnet von liberalen Muslimen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Fragen zu den „Träumen“ der Deklaration

Aus dieser Deklaration von sieben als „liberal“ bezeichneten Muslimen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz ergeben sich folgende Fragen:

  • Wie viele liberale bzw. säkulare Muslime gibt es in diesen Ländern unter den zwischen fünf und sechs Millionen Muslimen mit ihrem primär traditionalistischen, rückwärtsgewandten Glaubensverständnis? Wie groß ist diese Zahl? Haben sie sich organisiert, um ihr „liberales“ Verständnis des Koran und der Scharia wirksam in der Öffentlichkeit, insbesondere aber in der islamischen Öffentlichkeit vorzubringen zu können?
  • Welchen Einfluss haben „liberale Muslime“ auf die überwiegend orthodox geprägten Muslime und muslimischen Institutionen und Verbände in den drei genannten Ländern?
  • Sind nicht die Protagonisten des sogenannten Reform-Islams in Wahrheit gutmeinende, aber letztlich einflusslose Exoten unter den Muslimen, die innerhalb der islamischen Gesellschaften z. T. massiv angefeindet, zumindest nicht erst genommen werden, bei vielen Nichtmuslimen aber unerfüllbare Hoffnungen wecken?
  • Besonders aber: Welche Einflussmöglichkeiten haben die sieben Unterzeichner und ihre Bundesgenossen gegenüber dem weltweit prägenden und alles bestimmenden, traditionalistischen Mainstream-Islam in den islamisch dominierten Ländern?
  • Mit welchen Konsequenzen für Leib und Leben müssten sie rechnen, würden sie in einigen dieser Ländern ihre Wunschträume vom aufgeklärten, säkularen, liberalen, progressiven Islam veröffentlichen, der dort als eine Verfälschung und Bedrohung des wahren Islam bewertet, dessen Verbreitung als Verrat verurteilt und auch hart bestraft wird?

In diesem Kontext ist auch zu fragen:

− Ist nicht bereits der Muslim Prof. Bassam Tibi mit seinem vor über 25 Jahren in die Welt gesetzten Konstrukt vom liberalen „Europäischen Islam“ nach eigenen Angaben gescheitert?
– Ist seine jahrelang bejubelte Traumvorstellung nach eigenem Bekunden nichts anderes als eine pure „Vision“ geblieben, ein Traum, der wie eine Seifenblase zerplatzt ist?
– Warum sollte ausgerechnet jetzt dieser neue, in Wahrheit aber alte „Traum“ vom aufgeklärten, europäischen, gar deutsch- bzw. national eingefärbten Islam plötzlich Realität werden, wo doch zeitaktuell riesige Probleme mit islamtreuen Muslimen noch viel deutlicher sichtbar werden als in den zurückliegenden 25 Jahren?
– Ist es im Zeitalter der Globalisierung überhaupt sinnvoll und erfolgversprechend, eine globalisierte Religion wie den Islam auf einen bestimmten Kontinent einzugrenzen, z. B. einen demokratiekompatiblen „europäischen Islam“ zu kreieren? Wie ist die bereits artikulierte Vorstellung zu beurteilen, in heutiger Zeit, in der fatalerweise das Ende der Nationalstaaten vielfach gefordert wird, die Weltreligion Islam zu nationalisieren und so etwa einen „deutschen Islam“ einzuführen? Ist dieses Vorhaben nicht genauso absurd, wie der Versuch, ein „deutsches Christentum“ zu proklamieren?

Bei diesen Fragen sind vier entscheidenden Problembereiche überhaupt noch nicht im Blick:

− Verbietet nicht der „ewig gültige“, unveränderliche Koran von Vornherein die Erfüllung von Wunschträumen nach einem „liberalen Islam“?
– Würde sich ein Islam mit der historischen Auslegung des Koran nicht selbst aufheben?
Wäre der erträumte „weichgespülte“ Islam nicht gleichbedeutend mit der Selbstaufgabe und dem Ende dieser Religion?
– Stehen nicht die Fülle der koranischen Gewaltaussagen sowie die äußerst problematischen Verhaltensweisen des höchst verehrten Religionsstifters Mohammed den Wunschträumen der sieben säkularen Muslime diametral entgegen?
– Wäre der „Islam light“ noch der Islam Mohammeds?

Die wichtigsten Zitate der „Freiburger Deklaration“ werden hier unter den Nummern 1 − 28 notiert. Jeweils anschließend finden sich unter den Nummern 1 a − 28 a in Kursivschrift und im Fettdruck die „Klartexte“.

Sie sind von den Zitaten der „Freiburger Deklaration“ abgeleitet und beziehen sich bewusst insbesondere in der Wortwahl, aber auch in einigen Formulierungen weitgehend auf jene, ohne sie jeweils als Zitate zu kennzeichnen. Einigen „Klartexten“ sind noch kurze Bemerkungen bzw. Fragen angefügt.

Käme die „traumhafte“ Faktenbeschreibung (= Klartexte) der sieben „liberalen“ und „progressiven“ Muslime aus der sogenannten fremdenfeindlichen bzw. „islamophoben“ bzw. „rechten“ bzw. auch aus der „Nazi“-Ecke, würde sie mit Sicherheit den Vorwurf der Islamophobie bzw. der Fremdenfeindlichkeit und des Rassismus auf sich ziehen.

Der vorliegenden Darstellung ist zu entnehmen: Die veröffentlichten Träume der sieben Muslime sind einerseits zunächst nichts als Wunschträume und spiegeln somit keineswegs die Wirklichkeit. Andererseits aber offenbaren sie überdeutlich die massiven Defizite, Schwierigkeiten sowie die demokratieinkompatiblen Vorgaben der Religion Mohammeds, die sich insbesondere auch auf das Leben der nichtmuslimischen Gesellschaft auswirken.

Denn im Aufweis gesellschaftlicher und juristischer, theologisch-spiritueller und pädagogischer Aspekte beschreiben diese „Träume“ als Zitate aus der „Freiburger Deklaration“ auf indirekte Weise authentisch und z. T. haargenau die unübersehbaren Problemfelder der hier in der Minderheit lebenden Muslime hinsichtlich ihrer Glaubens- und Lebenspraxis.

Sie offenbaren den weltweit real existierenden Islam, wie er auch in den hiesigen Moscheen gepredigt, in den Moscheeschulen gelehrt und von den Islamverbänden vermittelt wird − allzu häufig im eklatanten Widerspruch zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Aus den 28 hier notierten „traumhaften“ Vorstellungen der sieben „säkularen“, „liberalen“, „progressiven“ Muslime werden auf diese Weise beinahe wie von selbst 28 islamkritische Thesen.

Wohl eher ungewollt, bestätigen diese säkular-muslimischen „Träume“:

– die zweifelsfreie Berechtigung und die dringende Notwendigkeit der Kritik am realen Islam, die von den orthodoxen muslimischen Autoritäten, Institutionen und Verbänden, aber auch von der islamischen Basis weltweit scharf abgelehnt, verurteilt und z. T. auch bestraft wird;
– die These von der Unvereinbarkeit des Islam mit seinen unterschiedlichsten Strömungen mit der freiheitlichen Demokratie;
– die These von der Nichtzugehörigkeit des realen Islam zu Europa, zu Deutschland, Österreich und zur Schweiz.

Frieden und Harmonie: So werben islamische Verbände auf tumblr für ihre Religion …

Dokumentation der in der „Freiburger Deklaration“  veröffentlichten „Träume“ und der darin geoffenbarten Realität

1. „Wir träumen von einer Islamreform.“
1 a. Die Islamreform ist also lediglich ein Traum und keine Wirklichkeit. Kann denn ihr Traum jemals in Erfüllung gehen?

Fragen: Verbietet der Koran nicht eine Reform? Was wollen die Sieben selbst tun, damit aus dem Traum Wirklichkeit wird?

2. (Wir träumen von) „einer Aufklärung, aus der eine muslimische Gemeinschaft erwächst, die sich als integralen Bestandteil der europäischen Gesellschaft sehen will, die offen und neugierig gegenüber ihren Mitmenschen, der europäischen Kultur und den Herausforderungen der Moderne ist.“
2 a. Die muslimische Gemeinschaft ist kein integraler Bestandteil der europäischen Gesellschaft. Sie ist verschlossen gegenüber ihren nichtmuslimischen Mitmenschen sowie desinteressiert an der europäischen Kultur und an den Herausforderungen der Moderne.

Frage: Bezeichnet der Koran nicht Andersgläubige als Kuffar: „Ungläubige“ „Lebensunwerte“?

3. „Wir träumen von einer muslimischen Gemeinschaft, die Frieden, Toleranz und Nächstenliebe predigt und lebt, die Gleichberechtigung predigt und lebt, die Respekt vor anderen Religionen und anders denkenden Menschen predigt und lebt.“
3 a. Die auf alle Menschen bezogene Haltung der Toleranz, des Friedens und der Nächstenliebe, der Gleichberechtigung (von Mann und Frau, von Muslim und Nichtmuslim) sowie des Respektes vor dem Glauben und dem Denken von Nichtmuslimen sind keine Werte innerhalb des Islam. Als nicht islamkonform werden sie dort weder gepredigt noch gelebt.

Bemerkung: Die Rede von der Friedfertigkeit und der Toleranz der „allermeisten Muslime bei uns“ ist solange nicht überzeugend, wie diese die gegen alle Nichtmuslime gerichteten Gewaltsuren im Koran nicht ausdrücklich ablehnen.

4. „Wir träumen von einer muslimischen Gemeinschaft, die alle Formen der individuellen Persönlichkeitsentfaltung respektiert und schützt…“
4 a. Im Islam werden die Formen der individuellen Persönlichkeitsentfaltung weder respektiert noch geschützt.

Bemerkung/Frage: Der Islam ist eine kollektivistische Religion, das islamische Gesellschaftsmodell ist kollektivistisch. Welche Ansätze gibt es in dieser Frage für eine Reform?

5. „Wir träumen von einer muslimischen Gemeinschaft, die den Glauben als eine persönliche Angelegenheit zwischen Gott und dem Einzelnen sieht, die sich nicht davor scheut, ihre Religion kritisch zu hinterfragen und ihre Positionen immer wieder neu zu überdenken, weiterzuentwickeln und sie in Einklang mit der Lebensrealität zu bringen.“
5 a. Im Islam ist der Glaube keine Angelegenheit zwischen Gott und dem Einzelnen. Diese Religion darf nicht hinterfragt, koranische Positionen dürfen nicht neu überdacht, weiterentwickelt  und in Einklang mit der heutigen Lebensrealität gebracht werden.

Frage : Liegt nicht hier die stagnierte Entwicklung im Islam insgesamt begründet?

6. „Wir stehen für ein humanistisches, modernes und aufgeklärtes Islamverständnis im zeitgemäßen Kontext und verstehen uns selbst als säkulare Musliminnen und Muslime.“
6 a. Das Islamverständnis der gläubig-orthodoxen Muslime ist weder vom Humanismus noch von der Aufklärung noch von der Moderne geprägt.

Frage: Worin aber zeigt sich konkret ein humanistischer, aufgeklärter Islam?

7. „Unserem Koranverständnis nach beruht der Glaube auf der ganz persönlichen und individuellen Beziehung des Einzelnen zu Gott. Der Glaube stellt eine Quelle dar für Spiritualität, Resilienz und innere Stärke.“
7 a. Nach orthodoxem Koranverständnis beruht der Glaube nicht auf der ganz persönlichen und individuellen Beziehung des Einzelnen zu Gott. Der islamische Glaube stellt (nach dem traditionellen Koranverständnis) keine Quelle dar für Spiritualität und Resilienz (= die Fähigkeit, mit belasteten Situationen umzugehen) Er ist auch keine Quelle für innere Stärke.

8. „Gleichzeitig sehen wir innerislamische Kritik als unerlässlich an. Dabei darf Islamkritik nicht mit Islamophobie verwechselt werden, denn sie ist im demokratischen Sinne geboten, um ein differenziertes Aufklärungsprogramm innerhalb der muslimischen Gesellschaft auf den Weg zu bringen.“
8 a. Innerislamische Kritik ist weithin Fehlanzeige. Islamkritik (von Ex- oder Nichtmuslimen) wird als krankhafte,  sogar zu bestrafende Islamophobie diskreditiert,
vor allem um ein differenziertes Aufklärungsprogramm innerhalb der muslimischen Gesellschaft zu verhindern.

Bemerkung: Die Demokratieinkomparabilität des Islam zeigt sich auch in der islamischen Verweigerung von Kritik am Islam. Ohne Kritik ist keine Wissenschaft möglich, auch keine gesellschaftliche Weiterentwicklung.

9. „Wir betonen den interkulturellen Dialog mit allen Religionen und Weltanschauungen, und wir setzen uns aktiv dafür ein. Sowohl die Religion als auch der Glaube dürfen und sollen ständig hinterfragt, beurteilt und ergründet werden. Dies sehen wir als den wichtigsten Weg auf der ständigen Suche nach Wahrheit an.“
9 a. Aktivitäten und Eintreten für den interkulturellen Dialog mit allen Religionen und Weltanschauungen sind im Islam,  insbesondere in islamisch dominierten Ländern keineswegs selbstverständlich.  Die Religion als auch der Glaube dürfen im Islam nicht ständig hinterfragt, beurteilt und ergründet werden. Denn das ständige Hinterfragen, Beurteilen und Ergründen ist im Islam kein Weg der ständigen Suche nach Wahrheit.

10. „Der reformierte Islam geht vom mündigen, selbstbestimmten, empathischen und von der Vernunft geleiteten Menschen aus, der selbstverantwortlich handelt und mit den Freiheiten, die ihm dieser Staat und diese Gesellschaft bieten, verantwortungsvoll umgehen kann.
10 a. Der unreformierte Islam geht vom unmündigen, nicht selbstbestimmten, nicht empathischen und nicht von der Vernunft geleiteten Menschen aus. Der muslimische Mensch kann/darf nicht selbstverantwortlich handeln.  Mit den Freiheiten, die ihm der demokratische Staat und unsere (europäische) Gesellschaft bieten, kann er nicht verantwortungsvoll umgehen.

Frage: In welchem islamisch dominierten Staat aber werden die Menschen wenigstens ansatzhaft dazu befähigt?

11. „Das Fundament für diese Freiheiten bilden die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte. Demnach hat jeder Mensch das Recht, in völliger Freiheit und selbstbestimmt über sein Leben und seinen Glauben zu bestimmen. Alle Menschen sind gleichberechtigt und gleichwertig.“
11 a. Unter Muslimen gelten wohl weitgehend die „Kairoer Menschenrechte im Islam“ von 1990, nicht jedoch die unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte nach
der UN-Deklaration „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948.  In der Kairoer Erklärung stehen alle Menschenrechte unter Scharia-Vorbehalt.  Demnach gibt es im Islam keine Gleichberechtigung und keine Gleichwertigkeit der Menschen, auch keine völlige Freiheit zu einem selbstbestimmten Glauben und Leben (vgl. auch Nr. 23 a, 27 a, 28 a).

Frage: Welcher islamische Verband in den deutschsprachigen Ländern spricht sich unzweideutig für die UN-Deklaration aus?

12. „Darauf fußend lehnen wir Diskriminierungen jedweder Art ab. Dazu gehören insbesondere auch Antisemitismus und Homophobie.“
12 a. Im Islam gibt es Diskriminierung jedweder Art, wozu auch insbesondere Antisemitismus und Homophobie zählen.

Frage: Doch darf man Allahs Weisungen und Wertungen zu Juden und Homosexuellen einfach streichen?

13. „Wir stehen uneingeschränkt für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein. Diskriminierungen, insbesondere religiös begründete Diskriminierungen von Frauen lehnen wir strikt ab. Wir lehnen die Vielehe als frauenfeindliche Form der Partnerschaft ab. Ebenso lehnen wir sogenannte Imam-Ehen ab, also Eheschließungen, die in einer Moschee stattfinden und vor dem Gesetz keine Gültigkeit haben.“
13 a. Im Islam gibt es keine Gleichberechtigung von Mann und Frau, verbunden mit der auch insbesondere religiös begründeten Diskriminierungen von Frauen. Ferner gibt es im Islam die Vielehe als frauenfeindliche Form der Partnerschaft. Auch in Deutschland gibt es die sogenannte Imam-Ehen, also Eheschließungen, die in einer Moschee stattfinden und vor dem deutschen, österreichischen und schweizerischen
Gesetz keine Gültigkeit haben.

14. „In der Realität sind Frauen oftmals Leidtragende bei diesen Eheschließungen, denn aus diesen Ehen leiten sich weder Rechtsansprüche bei Unterhalt oder Rente noch Steuervorteile ab. Den Männern hingegen bietet die Imam-Ehe die Möglichkeit, am Gesetz vorbei eine Vielehe zu führen.“
14 a. Bei diesen Imam-Eheschließungen sind Frauen oftmals die Leidtragenden.  Sie haben in Deutschland weder Rechtsansprüche auf Unterhalt oder auf Rente, noch haben sie Steuervorteile. Islamische Männer dagegen haben die Möglichkeit, am Gesetz vorbei eine Vielehe zu führen.

Bemerkung/Frage: Die Vielehe hat auch Folgen für den monogamen Steuerzahler. Wie kann der demokratische Rechtsstaat diesen Zustand dulden?

15. „Ebenso lehnen wir sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in Form von sogenannten Kinderehen ab. Die körperliche und seelische Unversehrtheit ist ein hohes und absolut schützenswertes Gut.“
15 a. Im Islam gibt es den sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in Form von sogenannten Kinderehen. Die körperliche und seelische Unversehrtheit von Kindern wird im Islam keineswegs als ein hohes und absolut schützenswertes Gut betrachtet.

Frage: Wird mit der Ablehnung von sexuellem Missbrauch und von Kinderehe nicht auch das Verhalten Mohammeds abgelehnt?

16. „Deshalb distanzieren wir uns von jeglicher Art von körperlicher und seelischer Gewalt, sei es in Form von gesetzlichen Strafen, als Mittel der Konfliktlösung oder als erzieherische Maßnahmen. Daraus ergibt sich ganz klar, dass wir die Todesstrafe und Körperstrafen als unmenschlich und überwunden ansehen und sie ablehnen.“
16 a. Im Islam gibt es jegliche Art von körperlicher und seelischer Gewalt, sei es in Form von gesetzlichen Strafen, als Mittel der Konfliktlösung oder als erzieherische Maßnahmen. Es gibt die Todesstrafe sowie Körperstrafen, die als unmenschlich anzusehen und abzulehnen sind.

Bemerkung/Frage: Wer sie aber ablehnt, lehnt Allahs Weisungen ab. Welche islamischen Rechtsschulen würden dem zustimmen?

17. „Jeder Mensch hat das uneingeschränkte Recht, selbst über seinen Körper, seine Bekleidung und über seine Sexualität zu entscheiden. Bekleidungszwänge, Zwangsheiraten und religiöse Eheverbote sowie eine Verdammung von selbstbestimmter freier Sexualität lehnen wir ab.“
17 a. Im Islam hat der Mensch kein uneingeschränktes Recht, selbst über seinen Körper, seine Bekleidung und über seine Sexualität zu entscheiden. In dieser Religion gibt es auch Bekleidungszwänge, Zwangsheiraten und religiöse Eheverbote sowie die Verdammung von selbstbestimmter freier Sexualität.

18. „Wir unterstützen liberale Musliminnen und Muslime, die geschlechtergemischte Gebete in Moscheen anbieten, in denen auch Frauen Imaminnen sein können, die für die Teilnahme am Gebet keine Bekleidungsvorschriften aufstellen, die ihre Predigten auf Deutsch halten und somit den Integrationsprozess mit unterstützen.“
18 a. Es gibt nahezu keine geschlechtergemischte Gebete in Moscheen, in denen auch Frauen Imaminnen sein können, die für die Teilnahme am Gebet keine Bekleidungsvorschriften aufstellen, ihre Predigten auf Deutsch halten und somit den Integrationsprozess mit unterstützen.

Bemerkung: Nichtdeutschprachige Predigten verhindern den Integrationsprozess in den deutschsprachigen Ländern.

19. „Jedes Kind hat das Recht auf eine gewalt- und angstfreie Erziehung. Jedes Kind hat das Recht, sich frei zu entwickeln. Die Familie kann diesen Prozess unterstützen, indem sie dem Kind das Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit gibt. Eine Pädagogik, die darauf basiert, dem Kind Angst vor Gott, Angst vor einer Bestrafung, Angst vor der Hölle zu machen, lehnen wir ab.“
19 a. Im Islam ist die gewalt- und angstbesetzte Erziehung, verbreitet, die darauf basiert, dem Kind Angst vor Gott, Angst vor einer Bestrafung, Angst vor der Hölle zu machen. Diese Erziehung verhindert die freie Entwicklung des Kindes.
Bemerkung/Frage: Innerislamisch spricht man auch von einer „Religionspädagogik der Unterwerfung“. Steht nicht jede Lebensäußerung im Islam (= Unterwerfung) im Zeichen der Unterwerfung?

20. „Des Weiteren halten wir die Teilnahme am schulischen Pflichtunterricht, einschließlich Schwimm-, Sport- und Sexualkundeunterricht sowie die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten für unerlässlich für die Entwicklung des Kindes. Wir lehnen Freistellungen aus islamischen Gründen ab.“
20 a. Es gibt in unserem Land den Versuch islamischer Eltern, aus islamischen Gründen die Teilnahme ihrer Kinder am schulischen Pflichtunterricht, einschließlich Schwimm-, Sport- und Sexualkundeunterricht, ebenso deren Teilnahme an schulischen Klassenfahrten durch Freistellungen zu verhindern.

Frage: Verweist diese Einstellung nicht auf die fehlende Bereitschaft zur Integration?

21. „Wir stehen hinter dem staatlichen Gebot zur religiös-weltanschaulichen Neutralität. Wir befürworten es, wenn Staatsdiener, insbesondere Lehrerinnen und Richterinnen, auf das Tragen von religiös begründeter Bekleidung, namentlich dem Kopftuch, verzichten.“(…)
21 a. Muslime versuchen, das staatliche Gebot zur religiös-weltanschaulichen Neutralität zu hintergehen, indem sie das Tragen von (angeblich) religiös begründeter Bekleidung (z. B. dem Kopftuch) insbesondere durch Lehrerinnen und Richterinnen erzwingen wollen.

22. (Wir brauchen) „die Ausarbeitung moderner Lesarten des Korans, beruhend auf einer historisch-kritischen Textanalyse.“
22 a. Die historisch-kritische Textanalyse des Korans ist der islamischen Theologie weithin fremd.

Bemerkung: Die historisch-kritische Methode gilt als unislamisch und stößt auf Widerstand bzw. auf schärfste Ablehnung. Nur säkulare muslimische „Exoten“ stehen für die Ausarbeitung moderner Lesarten des Korans.

23. „(Wir brauchen) die Ausarbeitung einer neuen modernen, aufgeklärten und humanistisch angelegten Theologie, die den Glauben als persönliche Angelegenheit versteht und uneingeschränkt mit Demokratie und den Menschenrechten konform ist.“
23 a. Die islamische Religion ist nicht von einer modernen, aufgeklärten und humanistisch angelegten Theologie geprägt, die den Glauben als persönliche Angelegenheit versteht und die zugleich uneingeschränkt konform ist mit der Demokratie und den Menschenrechten

Bemerkung: Nur die „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 kann Grundlage des gemeinsamen Handelns, gemeinsamer Beziehungen zwischen verschiedenen Völkern und Kulturen sein

24. „Zur Vertretung der Muslime gegenüber dem Staat streben wir die Bildung eines Rates an, der sich aus Mitgliedern konservativer Verbände sowie Mitgliedern eines reformierten liberalen Islams zusammensetzt.“
24 a. Es gibt in Deutschland keinen Rat, der sich aus Mitgliedern konservativer islamischer Verbände sowie aus Mitgliedern eines reformierten liberalen Islams zusammensetzt und der gemeinsam die Interessen der Muslime gegenüber dem Staat vertritt.

Bemerkung: Wenn die muslimischen Verbände nicht die Kraft haben zu innerislamischen Vereinbarungen, sollten sie staatlicherseits auch keinerlei Unterstützung erfahren.

25. „Wir befürworten und unterstützen die Einführung von humanistisch orientiertem islamischem Religionsunterricht an allen Schulen. Der islamische Religionsunterricht soll die reflektierende Identitätsbildung, die Integration und die gegenseitige Toleranz fördern.“
25 a. Der islamische Religionsunterricht an den (Moschee)schulen ist weder humanistisch orientiert noch fördert er die reflektierende Identitätsbildung, die Integration und die gegenseitige Toleranz.

26. „Wir unterstützen liberal-islamische Organisationen und Gruppen, die Projekte zur Stärkung von Mädchen und Frauen anbieten, die Projekte zur Gewaltprävention anbieten, die Projekte zum interreligiösen Dialog anbieten, die Projekte zu sozialer Integration anbieten, die Projekte im Bereich religiöse Aufklärung/Kampf gegen religiösen Extremismus anbieten.“
26 a. Im Raum des Islam sind liberal-islamisch Projekte notwendig zur Stärkung von Mädchen und Frauen, auch zur Gewaltprävention sowie zum interreligiösen Dialog. Schließlich fehlen innerislamisch auch Projekte zur sozialen Integration und religiösen Aufklärung sowie zum Kampf gegen religiösen Extremismus.

27. „Wir lehnen Extremismus, Diskriminierung, Gewaltverherrlichung und Segregation entschieden ab. Demokratie und Menschenrechte stellen für uns die Grundlage für das friedliche Miteinander aller Menschen in unserer Gesellschaft dar.“
27 a. In den islamischen Gesellschaften gibt es Extremismus und Diskriminierung,
Gewaltverherrlichung und Segregation. Demokratie sowie Menschenrechte nach der
UN-Menschenrechtsdeklaration von 1948 stellen keineswegs für alle Muslime die Grundlage dar für das friedliche Miteinander aller Menschen in unserer Gesellschaft.

28. „Der Artikel 30 der Menschenrechte (Auslegungsregel), die für uns bindend sind, steht über jedem Anspruch, der möglicherweise aus einer islamischen Rechtsprechung erwachsen könnte.“
28 a. Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ von 1948 ist keineswegs für alle Muslime und für alle muslimischen Verbände und Institutionen bindend.

Bemerkung: Wenn Muslime von „Menschenrechten“ sprechen, meinen sie in der Regel das islamische Menschenrechtsverständnis nach der Kairoer Erklärung von 1990 mit der Scharia-Rechtsprechung, die sich über jede andere Rechtsprechung erhebt. Trotz mancher Übereinstimmung in formaler Hinsicht stehen sich beide Menschenrechtsdeklarationen inhaltlich unüberbrückbar gegenüber (vgl. auch Nr. 11a, 23a, 27a).

Die sieben säkularen Muslime in der islamischen Diaspora haben als Verfasser der „Freiburger Deklaration“ innerhalb ihrer Religion einen nur äußerst begrenzten, wohl nicht messbaren Einfluss.

Mit ihren Wunschträumen offenbaren sie zentrale problembelastete Facetten des real existierenden Islam. Hinsichtlich ihres durchaus anerkennenswerten Reformanliegens bleiben ihre Träume dennoch pure Illusion, realitätsferne und somit völlig irrelevante Wunschvorstellungen.

Denn ein effektiver Reformprozess wird im Islam nur in Gang kommen, wenn die religiösen und politisch-gesellschaftlichen Autoritäten der Sunniten und Schiiten in den islamischen Zentren tiefgreifende Reformen ihrer Religion im Sinne der im fernen Europa „Träumenden“ bejahen und nicht kategorisch als unislamisch ablehnen.

Reformansätze werden erst dann greifen, wenn die Träume der „Freiburger Deklaration“ Wirklichkeit werden etwa in einer inhaltlich entsprechenden, von höchsten islamischen Autoritäten weltweit veröffentlichten „Kairoer Deklaration“.

Versuche aufgeklärter islamischer Theologen und Gelehrten bereits im Mittelalter (IbnRuschd/IbnChaldun), den Islam einem Selbsterneuerungsprozess zu unterziehen, sind bekanntlich gescheitert. Auch in unserer Zeit ist ein Licht am Ende des Tunnels im Dunkel schwerwiegender Islamprobleme bislang nicht zu sehen.

***

44589735zZum Autor: Udo Hildenbrand, Dr. theol., Spiritual. Zuvor langjähriger Gemeindepfarrer, Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft an der Universität Freiburg im Breisgau, Referent für Priesterfortbildung, Diözesanpräses des Allgemeinen Cäcilienverbandes der Erzdiözese Freiburg, Generalpräses des deutschsprachigen Cäcilienverbandes. Dozent im Fach Liturgik an der Staatlichen Hochschule für Musik in Freiburg und an anderen Ausbildungsstätten. Herausgeber einiger Bücher und Zeitschriftenartikel mit Schwerpunkt Liturgie und Kirchenmusik.

Seit etwa 20 Jahren intensive Beschäftigung mit der Islam-Problematik, verbunden mit einer Reihe themenbezogener Vorträge. (Mit-)autor verschiedener Veröffentlichungen zum Islam u.a.: Freiheit und Islam. Fakten, Fragen, Forderungen, Bad Schussenried 2016.

Buch-Hinweis: Udo Hildenbrand, Friedrich Rau, Reinhard Wenner, Freiheit und Islam. Fakten, Fragen, Forderungen. – Bad Schussenried 2016.

Das Buch kann hier bestellt werden: BÜCHER.DE

* in Nr. 43/16, 22.10. 2016, S. 60

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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