Donnerstag, 28. März 2024

Journalistischer Supergau für „Correctiv“: Gericht verbietet die Verbreitung des Sexskandal-Artikels

(David Berger) Nachdem die Zweifel immer größer wurden, ob die „Fakenews-Polizei“ „Correctiv“ wirklich das Personal und die Voraussetzungen hat, die man für eine sinnvolle Überprüfung von Nachrichten auf ihren Wahrheitsgehalt mitbringen sollte, hatte der Gründer der selbsternannten Fakenews-Polizei, David Schraven eine neue Idee, wie er sich – wohl auch zum Wohlgefallen seiner Finanziers – irgendwie nützlich machen könnte. PP hat über diesen journalistischen Super-Gau berichtet.

Sein Verein spionierte das Intim- und Privatleben einer politisch unliebsamen Personen aus, um sie dann an den öffentlichen Pranger zu stellen:

das Intimleben der AfD-Politikerin aus Nordrhein-Westfalen wurde – passend zur NRW-Landtagswahl – „enthüllt“ und auf billigstem Bildzeitungsniveau der 50-er Jahre zum „Sex-Skandal“ erklärt.

Das hat nun ein juristisches Nachspiel. Die bekannte Kölner Kanzlei Höcker (Höcker ist auch Gastkommentator bei PP) hat für das Opfer Schravens vor dem Landgericht Düsseldorf eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die die weitere Verbreitung des Textes untersagt.

Meedia berichtet, dass Schraven zuvor unterrichtet war, dass sein Agieren gesetzeswidrig sein und daher „Correctiv““ hohe Kosten verursachen könnte:

„Correctiv hat sich zu einer Veröffentlichung entschieden, obwohl die Kanzlei Höcker das Recherchebüro vorab informierte, dass sie dagegen vorgehen wird.“

Und Meedia zitiert den zuständigen Rechtsanwalt der Kanzlei:

„Nach der Information durch Höcker Rechtsanwälte war Herrn Schraven also bei Veröffentlichung des Artikels selbst klar, dass es kein rechtfertigendes Berichterstattungsinteresse an dem Bericht gibt. So wurde er darüber aufgeklärt, dass die Veröffentlichung privater sexueller Details als ein Auswahlkriterium eines politischen Kandidaten von keiner objektiven Bedeutung sind. Er wurde darauf hingewiesen, dass eine Veröffentlichung solcher Details damit alleine aus wohl voyeuristischen Motiven geschieht und dass dies als Verletzung der Intimsphäre rechtswidrig ist. Herr Schraven hat damit bewusst in Kauf genommen, diese Rechte zu verletzen“,

so Carsten Brennecke von der Kanzlei Höcker gegenüber Meedia.

“ Völlig uneinsichtig zeigen sich die Inquisitoren von „Correctiv“. Auf deren Facebookseite (Facebook schritt übrigens nicht gegen die Verbreitung dieses offensichtlich rechtswidrigen Artikels ein!) gibt ein Markus Grill bekannt:

„Wir werden gegen den Beschluss des Gerichts Widerspruch einlegen und die Argumente vortragen, die aus unserer Sicht für eine Veröffentlichung sprechen.“

 

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

Trending

VERWANDTE ARTIKEL