Donnerstag, 28. März 2024

Unglaublich mutig, couragiert und längst überfällig: AfD sagt Kirchensteuern den Kampf an

Ein Gastbeitrag von Jürgen Fritz

Der 6. Bundesparteitag der „Alternative für Deutschland“ in Köln im vergangenen Monat hat für Furore gesorgt. Dabei wurde in den Medien kaum über Inhaltliches berichtet. Dabei wurde hier etwas beschlossen, was angesichts der letzten 20 Jahre Bundespolitik in Deutschland einer Revolution nahe kommt: Die AfD sagte den bereits von Papst Benedikt XVI. hart kritisierten Kirchensteuergemeinschaften, an denen vor allem Berufskatholiken (Motto: „Viel Geld, wenig Arbeit“) mit großer Hingebung festhalten, den Kampf an.

Sind Staat und Kirche wirklich streng getrennt?

Staat und Kirche seien in Deutschland seit der Zeit der Aufklärung getrennt, heißt es immer wieder. Das würde uns von vielen muslimischen Staaten unterscheiden und darauf sind wir stolz, dass diese Trennung vollzogen wurde. Was die Menschen glauben wollen und, wenn sie religiös sind, wie sie sich dann in ihrem religiösen Glauben organisieren möchten, das sei ihre Sache. Jeder dürfe in einer freien, offenen Gesellschaft nach seiner eigenen Façon glücklich werden respektive dies zumindest anstreben. Der Staat habe sich da nicht einzumischen und es sei gut und richtig, dass er sich aus diesem Bereich völlig zurückgezogen habe. So hört man allenthalben. Aber stimmt das wirklich? Ist die Trennung von Staat und Kirche tatsächlich vollzogen? Schaut man etwas genauer hin, so stellt man fest, dass dies eben doch nicht so ganz der Fall ist. Warum nicht? Um das zu verstehen, muss man zum einen die historische, zum anderen die politische Seite etwas genauer beleuchten.

Die Enteignung der Kirchen zu Beginn des 19. Jahrhunderts

Historisch ist es so, dass im Zuge der Aufklärung des 18. Jahrhunderts hauptsächlich unter Napoleon I. eine Säkularisierung stattgefunden hat, wobei Kirchengüter enteignet wurden. Bis ca. 1800 waren Bischöfe auch weltliche Fürsten mit allem, was dazu gehörte. Durch die Enteignung kirchlicher Güter, die 1803 im Reichsdeputationshauptschluss festgelegt wurde, verlor insbesondere (aber nicht nur) die katholische Kirche einen großen Teil ihrer weltlichen Macht. Als Ausgleich für diese Enteignung vor über 210 Jahren erhalten sowohl die römisch-katholische als auch die evangelisch-lutherischen Landeskirchen bis heute sogenannte Staatsleistungen. Dazu gleich mehr.

Wie setzen sich die Einnahmen der Kirchen zusammen?

Die finanziellen Mittel der deutschen Kirchen setzen sich somit aus mehreren Positionen zusammen:

1. In Deutschland gibt es heute 27 römisch-katholische Bistümer (7 Erzbistümer und 20 Bistümer) sowie 20 evangelische Landeskirchen. Diese verfügen nach wie vor über beträchtliche Vermögen. Das können je nach Bistum/Diözese bzw. Landeskirche einige Millionen Euro sein, aber auch, wie im Falle des Erzbistums Köln, über 150 Millionen Euro. Aus diesem Vermögen beziehen die Kirchen Einnahmen, z.B. in Form von Zinsen, Mieteinnahmen, Aktienkursgewinnen, Dividenten usw.

2. Die römisch-katholische und die evangelische Kirchen erhalten in Deutschland jedes Jahr die Kirchensteuer derjenigen, die Mitglied dieser Kirchen sind. Diese Steuer wird vom deutschen Staat eingezogen. Etwas Vergleichbares gibt es bei keiner anderen Organisation, dass der Staat das Geld für eine nichtstaatliche Vereinigung eintreibt. Dies halte ich bereits für höchst bedenklich und für eine klare Ungleichbehandlung anderer Religionsgemeinschaften, besonders aber nichtreligiöser Gemeinschaften.

3. Im Zuge der oben genannten historisch bedingten Staatsleistungen übernehmen die meisten deutschen Bundesländer mit Ausnahme Hamburgs und Bremens als Ausgleich für die Enteignung vor über 210 Jahren nach wie vor die Bezahlung der römisch-katholischen und der evangelisch-landeskirchlichen Bischöfe. Und dies nicht aus den staatlich eingezogenen Kirchensteuermitteln, die zu 95,5 bis 98 Prozent den Kirchen zugeführt werden (2 bis 4,5 Prozent kassiert der Staat als Verwaltungsentschädigung), sondern aus den eigenen Steuereinnahmen.

Lassen sich deutsche Bischöfe von Nichtchristen und Nicht-Kirchenmitgliedern aushalten?

Das heißt, Nicht-Religiöse, Atheisten, Agnostiker, Buddhisten, Muslime, Hindus, andere Religöse und Christen, die gar keine Kirchenmitglieder sind, zahlen die Gehälter der christlichen deutschen Bischöfe mit, die über ihren bischöflichen Stuhl ohnehin über beträchtliche Vermögen verfügen und enorme Einnahmen über die Kirchensteuer haben. Das Gehalt eines Bischofs liegt hierbei je nach Größe des Bistums bei ca. 100.000 bis 150.000 EUR jährlichem Grundgehalt. Hinzu kommen bisweilen noch Zulagen. Außerdem kommt oftmals auch noch hinzu, dass eine Wohnung besonders günstig, teilweise sogar kostenfrei gestellt wird. Und auch die Ruhegehälter (Altersrente) können sich sehen lassen: 70.000 bis 100.000 EUR p.a. sind da durchaus drin und mehr.

Kardinal Reinhard Marx,  Erzbischof von München und Freising,  bezog z.B. bereits 2013 ca. 140.000 Euro p.a. Inzwischen dürfte es noch einiges mehr sein. Und seit 2014 ist er auch noch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Doch damit nicht genug. Der Freistaat Bayern stellte Marx, wie katholisch.dedamals berichtete, zusätzlich das Erzbischöfliche Palais zur Verfügung. Marx bewohnte im Palais Holnstein eine Drei-Zimmer-Wohnung mit 90 qm. Dieses Rokokogebäude wurde für acht Millionen Euro generalsaniert. Diese Sanierung zahlte dann aber sicherlich die Kirche, werden sie jetzt denken. Nö, den Löwenanteil zahlte nicht die Kirche, sondern das Land Bayern. Das heißt, die bayerischen Steuerzahler. Und auch hier: alle, nicht nur die Kirchenmitglieder.

Und ein schicker Dienstwagen für den Herrn Bischof auf Steuerkosten muss natürlich schon sein

„Was? Die schwimmen im Geld, lassen sich ihre Bischöfe von Atheisten und Nichtreligiösen mit bezahlen, wohnen in Palästen und lassen sich deren Sanierung auch noch von Andersgläubigen bezahlen?“ wird der eine oder andere sich jetzt empören.  Ja warum denn nicht? Der Herr gibt und der Herr nimmt. Und diese Herren nehmen ganz besonders gerne und das nicht nur von ihren eigenen Schäflein.

„Das darf doch alles nicht wahr sein“ werden Sie jetzt vielleicht denken. „140.000 EUR p.a. plus große Wohnung in einem Palais, alle Achtung! Wie passt das denn mit der Lehre Jesu zusammen, der auf einem Esel durch die Gegend geritten sein soll?“ So einen schicken Esel wie Jesus haben Herr Marx und seine Kollegen allerdings nicht. Sie müssen sich mit kleinen Dienstwägen zufrieden geben. Herr Marx fuhr bereits 2013 einen BMW 730i. Natürlich plus Chauffeur, der auch bezahlt wird. Man gönnt sich ja sonst nichts.

Werden noch andere Dinge nicht aus der Kirchensteuer bezahlt?

Die Bundesländer zahlen aber nicht nur die Gehälter der (Erz-)Bischöfe, sondern auch der Weihbischöfe, Dignitäre, Kanoniker, Domkapitulare, Oberkirchenräte, Dom-Mesner usw. Ja, sogar das Brimborium wie der Weihrauch für die Dom-Messen wird nicht aus der Kirchensteuer bezahlt, sondern vom allgemeinen deutschen Steuerzahler übernommen. Also auch wenn Sie mit der katholischen oder der evangelischen Kirche überhaupt nichts zu tun haben, Sie zahlen diese Dinge über ihre Steuern immer mit, ob Sie wollen oder nicht. Aber auch das ist noch nicht alles.

Die römisch-katholische und die evangelische Kirche sind in Deutschland Träger sehr, sehr vieler Krankenhäuser, Altenheime und Kindergärten. Diese sind dann natürlich katholische respektive evangelische Krankenhäuser, Altenheime, Kindergärten. Also werden sie dann doch bestimmt von der jeweiligen Kirche unterhalten, mag man nun denken. Mitnichten! Zu über 90 Prozent, teilweise sogar bis zu 100 Prozent der laufenden Kosten übernimmt wiederum wer? Der deutsche Staat.

Nun gut, mag man einwenden, das komme ja aber doch der Allgemeinheit zugute. Aber stimmt das wirklich? Was, wenn die Eltern beide Atheisten sind oder Buddhisten und ihr Kind in den Kindergarten gehen lassen möchten, es aber im Ort nur katholische und evangelische Kindergärten gibt? Was, wenn eine Kindergartenleiterin aus der katholischen Kirche austritt, weil sie nicht mehr an den Christengott glaubt, oder wenn sie sich scheiden lässt und wieder neu heiratet? Was, wenn ein Arzt oder eine Krankenschwester eines katholischen Krankenhauses zum Judentum oder Buddhismus übertritt oder Atheist wird? Dann werden sie regelmäßig entlassen, weil dies nicht mit dem katholischen Glauben vereinbar ist. Wie gut der Arzt oder die Kindergartenleiterin ihre Arbeit gemacht haben, spielt dabei keine Rolle. Aber ihr Gehalt wurde doch gar nicht von der katholischen Kirche bezahlt, mögen Sie einwenden. Wie kann das denn sein? Es kann nicht nur so sein, es ist tatsächlich so!

Warum wurden diese skandalösen Missstände nicht längst geändert?

Nun zur politischen Seite. Dass dies ein Missstand ist, ist jedem halbwegs vernunftbegabten Menschen, auch den Katholiken und Lutheranern selbst, bewusst. Das wissen alle, die sich mit der Materie ein wenig auskennen. Warum, um Gottes willen, wird das dann aber nicht geändert? Bereits in der Weimarer Verfassung, also vor fast genau hundert Jahren, wurde festgelegt, dass die Staatsleistungen aufgelöst werden müssen. Warum ist dies noch immer nicht geschehen?

Auf der einen Seite sind die deutschen Kirchen nicht bereit, auf diese Zahlungen, die sie seit über 210 Jahren erhalten, zu verzichten. Pfründe, die man mal hat, gibt man eben nicht so gerne her. Die Kirchen sind hier moralisch keinen Deut besser als andere Organisationen. Wenn man dank staatlicher Hilfe Geld auch von Atheisten, Buddhisten, Muslimen, Hindus und anderen einkassieren kann, gegen die man anschließend offen oder subtil agiert, so hat man hier offensichtlich keinerlei Hemmungen, dies auch zu tun.

Man kassiert und kassiert, Jahr für Jahr für Jahr, Jahrzehnt für Jahrzehnt, Jahrhundert für Jahrhundert. Und wenn es nach den Kirchen geht, kann das gerne unendlich so weiter gehen. In tausend Jahren kommt da einiges zusammen. In den letzten Jahren strichen die Kirchen zusätzlich zur Kirchensteuer jedes Jahr rund eine halbe Milliarde Euro an Staatsleistungen ein. Davon fast die Hälfte von Leuten, die mit der Kirche gar nichts zu tun haben. Ja und? Das sieht man doch dem Geld nicht an, wem man es weggenommen hat.

Und wieso treibt der Staat diese Spiel mit?

Auf staatlicher Seite ist es dagegen so, dass man zum einen Angst davor hat, dass eine einmalige Abschlagszahlung anfallen könnte, wenn man diese ewige Rente auflöst. Diese würde aber den Haushalt momentan schlagartig belasten. Ein Staat, der ohnehin bis über beide Ohren verschuldet ist, schiebt dies lieber in die Zukunft. Die Staatsleistungen an die Kirchen belasten den Haushalt dagegen jedes Jahr im Vergleich zu einer einmaligen Abschlagszahlung nur ein wenig. Dies summiert sich im Laufe der Jahrzehnte respektive Jahrhunderte natürlich enorm auf, doch die Haushaltsbelastungen in zehn, zwanzig, fünfzig oder hundert Jahren sind der heutigen Regierung nicht so nah wie die aktuellen. Das Hemd ist einem nun mal näher als der Rock.

Hinzu kommt noch ein zweites. In einer Demokratie ist es für Politiker meist nicht ratsam, sich mit großen Gruppierungen anzulegen. Das sind unglaublich viele Wählerstimmen. Eine Partei, die es wagt, sich als erste mit den Kirchen anzulegen, muss damit rechnen, dass die Kirchen eine massive Kampagne gegen diese Partei starten wird. Bei der nächsten Wahl droht somit, vom Wähler, vor allem den kirchennahen , fürchterlich abgestraft zu werden.

Der schmutzige Deal zwischen Staat und Kirche

Im Grunde läuft hier ein seit vielen, vielen Jahrzehnten ein Deal zwischen Politik und Kirche. Man treibt für Letztere jedes Jahr die Kirchensteuer ein und lässt ihr zusätzlich noch einige hundert Millionen Euro jedes Jahr an den sogenannten Staatsleistungen für die Enteignungen von 1803 zukommen. Inzwischen jedes Jahr eine halbe Milliarde. Dafür machen die Kirchen keine Schwierigkeiten und sprechen hier oder da vielleicht mal indirekt eine Wahlempfehlung für die Parteien aus, die die Regierung stellen und diesen schmutzigen Deal nie anpacken.

Selbst Hitler wagte es nicht, sich mit den Kirchen anzulegen, und diese schlossen auch mit ihm ihre Verträge. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Man arbeitet Hand in Hand. Und das immer auf Kosten des Volkes, a) auf Kosten der Steuerzahler und b) natürlich auch der staatlichen Transfer-Empfänger, denn der Euro für den BMW von Herrn Marx und seine Dienstwohnung im Palais und seine 140.000 Euro jedes Jahr und seine Rente usw. usf. sind, wenn sobald sie weggegeben wurden, weg und können nicht nochmal ausgegeben werden.

Auch wenn die Kirchenmitglieder nicht mehr wie 1950 ca. 96 bis 97 Prozent der westdeutschen Bevölkerung ausmachen, sondern in ganz Deutschland aktuell nur noch ca. 56 Prozent, so ist dies doch immer noch die Mehrheit und die will keine Partei verschrecken respektive gegen sich aufbringen. Seit ich vor über drei Jahren das erste Mal über diese Dinge schrieb, hat sich rein gar nichts verändert.

Ein neuer unerschrockener Player betritt die Bühne

Doch nun ist ein neuer Player auf dem Tableau erschienen und der hält sich nicht als solchen schmutzigen Deals. Der wagt es doch tatsächlich, all diese Dinge zu monieren, die die „etablierten Parteien“ seit Jahrzehnten niemals angepackt haben, sei es die Parteienfinanzierung, sei es die Veruntreuung von Steuergeldern, sei es die eigenhändige Festlegung von Diäten und Pensionen oder sei es die Staatsleistungen an die römisch-katholische und die evangelischen Landeskirchen.

Der Antrag, die Kirchensteuer abzuschaffen – warum soll der Staat das Geld für eine nichtstaatliche Organisation eintreiben?, das gibt es sonst nirgends! – wurde auf dem AfD-Parteitag zwar abgelehnt, aber man hat immerhin beschlossen, die Staatsleistungen abschaffen zu wollen, womit das größte Übel in diesem Zusammenhang zumindest mal aus der Welt wäre.

Was denken Sie, wie die Altparteien und die Kirchen darauf reagieren werden? Stellen Sie sich bitte die Blamage für beide vor: a) für die „etablierten Parteien“, die über Jahrzehnte alle zu feige waren, dieses Thema offensiv und entschlossen anzugehen und dieses Kapitel von 1803 endlich zu schließen, b) für die Kirchen. Wenn das an eine breitere Öffentlichkeit gelangt, wie stehen die Kirchen dann da, die sich seit über 210 Jahren fürstlich entlohnen lassen für die damaligen Enteignungen und das niemals werden enden lassen wollen? Von der moralischen Autorität der Kirchen ist ohnehin nicht sehr viel geblieben. Den letzten Rest will man natürlich nicht auch noch verspielen.

Hut ab vor der AfD

Genau das wäre aber der Hebel, den mutige, couragierte, anständige Politiker, die sich um die Verantwortung um die Steuergelder, das heißt, das Geld, das sie freien Bürger per gesetzlichem Dekret durch Zwangsenteignungen weggenommen haben, bewusst wären. Es wäre ein Leichtes, die Kirchen unter moralischen Druck zu setzen, wenn Politik und Medien gemeinsam Aufklärungsarbeit betrieben. Die Kirchen könnten gar nicht anders als klein beigeben, wollen sie nicht jegliche Glaubwürdigkeit verspielen.

Dass nun ausgerechnet eine Partei, die es gerade mal vier Jahre lang gibt und die sich ohnehin bereits mit allen mächtigen Playern (Altparteien, Medien …) angelegt hat, sich auch noch traut, sich mit den Kirchen anzulegen, alle Achtung. Davor kann man im Grunde nur den Hut ziehen. Dass die beiden, die diese stillschweigende Übereinkunft über Jahrzehnte gepflegt haben, dies anders sehen werden, dürfte natürlich auf der Hand liegen.

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Hier geht es zum Blog des Autors: JÜRGEN FRITZ

David Berger
David Bergerhttps://philosophia-perennis.com/
David Berger (Jg. 1968) war nach Promotion (Dr. phil.) und Habilitation (Dr. theol.) viele Jahre Professor im Vatikan. 2010 Outing: Es erscheint das zum Besteller werdende Buch "Der heilige Schein". Anschließend zwei Jahre Chefredakteur eines Gay-Magazins, Rauswurf wegen zu offener Islamkritik. Seit 2016 Blogger (philosophia-perennis) und freier Journalist (u.a. für die Die Zeit, Junge Freiheit, The European).

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