Donnerstag, 28. März 2024

Reguliert Facebook!

 

(Patrizia von Berlin) Der neueste Angriff auf oppositionelle Meinungen wird indirekt, aber dafür um so wirkungsvoller Vorgetragen. Netzwerkdurchsetzungsgesetz – der Name ist eigentlich ein Freudscher Versprecher, denn er verrät um was es eigentlich geht: Sich im Netz durchzusetzen. Die unbotmäßigen, die kritischen Stimmen zum Schweigen zu bringen. Und zwar außerhalb des rechtsstaatlichen Bereichs.

Demokratische Meinungsäußerungen sind – gedeckt durch Art. 5 unserer Verfassung – nicht zu verbieten. Also geht man den indirekten Weg.

Man verpflichtet soziale Netzwerke zu etwas Unmöglichem und droht im Fall der Nichterfüllung dieser auferlegten Pflicht mit massiven Strafen.

Das Gesetz sieht vor, dass, etwa Facebook,

♦ „einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde entfernt“ und

♦ „jeden rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Beschwerde entfernt“.

Ein Staat, der selbst bei schweren Straftaten jämmerlich versagt, der millionenfachen Rechtsbruch duldet und unter Anderem mit Überlastung entschuldigt, ein Staat, in dem Strafverfahren oft Jahre dauern, verpflichtet ein Privatunternehmen dazu, in kürzester Zeit Recht zu sprechen.

Und die Strafen sind deftig. Bis zu 5 Millionen €. Die Wirkung ist vorhersehbar: Wenn auch nur der geringste Zweifel angebracht ist, wird gelöscht werden. Denn das Risiko einer Löschung ist 0. Minister Maas jedoch zeigt dadurch auch, wie man mit einem kurzen Gesetz die Meinungsfreiheit wesentlich beschränken kann.

Soziale Netzwerke sind die Marktplätze und Stammtische des 21. Jahrhunderts. Wer hier die Meinungsführerschaft hat, punktet im demokratischen Wettbewerb um Stimmen.

Soziale Netzwerke sind also unverzichtbarer Teil des verfassungsmäßigen Prozesses der Willensbildung der Staatsbürger.

Der Schluss ist klar: Die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger müssen auch gegenüber Quasimonopolisten wie Facebook durchgesetzt werden. Dies ist die Pflicht des Staates.

Es gibt Vorbilder für diese Forderung. Im Telekommunikationsgesetz heißt es: „Unternehmen, die auf Märkten … über beträchtliche Marktmacht verfügen, werden durch die Bundesnetzagentur Maßnahmen nach diesem Teil auferlegt.“ Facebook muss die Meinungsfreiheit gewährleisten. Es muss also durch Gesetze sichergestellt werden, dass -etwa Facebook- den Artikel 5 GG nicht einschränkt und dass die rechtliche Verteidigung des Bürgers gegen Verstöße uneingeschränkt über den ordentlichen Rechtsweg erfolgen kann

Das stellt natürlich keinen Freibrief für Straftaten dar. Das Internet darf genauso wenig rechtsfreier Raum sein, wie unsere Straßen und Plätze. Nur:

♦ Eine Zensur ist verfassungswidrig.

♦ Zensur ist Unrecht.

♦ Wir lassen uns unser Recht nicht nehmen.

Empfohlene Links:

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Patrizia von Berlin
Patrizia von Berlinhttps://philosophia-perennis.com/
Für die Freiheit nicht lügen zu müssen. Eine Lebensweisheit, die ich vor vielen Jahrzehnten von Reiner Kunze (Die wunderbaren Jahre) erhielt. Ich lernte, was das Wichtigste für ihn war, als er in den freien Westen ausgesiedelt wurde. Nicht Reisen, nicht die Genüsse der Welt. "Dass ich nicht mehr lügen muss", war seine Antwort.

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